Autoexperte beim Taxi ahnungslos - oder warum die Rückkehrpflicht für Mietwagen nicht von gestern ist
Der Bundesgerichtshof (BGH) betätigte Anfang Juni die im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verankerte Regelung: Mietwagen, die über Plattformen wie Uber vermittelt werden, müssen nach einem Auftrag grundsätzlich zu ihrem Betriebssitz zurückkehren, sofern nicht bereits ein neuer Fahrauftrag vorliegt. Für den Autoexperten Stefan Bratzel, Direktor des Center of Automotive Management (CAM), ist das ein Schritt in die falsche Richtung. In einem Interview mit ntv bezeichnete er die Rückkehrpflicht als ökonomisch und ökologisch fragwürdig. Deutschland, so seine These, bremse mit dem Personenbeförderungsgesetz innovative Mobilitätsdienstleistungen aus. Bratzel geht noch weiter: Wenn künftig autonome Robotaxis zum Einsatz kämen, müsse man sich fragen, ob diese nach jeder Fahrt ebenfalls leer zur Betriebszentrale zurückkehren sollten.
Zwischen Innovation und Ordnung
Eine bestehende Regelung infrage zu stellen, ist grundsätzlich berechtigt. Die Begründung Brazzels, warum die Rückkehrpflicht abgeschafft werden müsse, greift jedoch deutlich zu kurz. Die Diskussion wird so geführt, als stünden auf der einen Seite innovative Plattformunternehmen und auf der anderen Seite ein Gewerbe, das an überkommenen Strukturen festhält. Die Realität ist komplizierter. Das Urteil aus Karlsruhe handelt nicht von Innovation. Es geht um Wettbewerb und die Frage, ob für unterschiedliche Marktteilnehmer unterschiedliche Regeln gelten dürfen.
Der konkrete Fall, über den der BGH zu entscheiden hatte, wirkte auf den ersten Blick unspektakulär. Ein über Uber X vermittelter Mietwagen hatte nach dem Aussteigen eines Fahrgastes am Kölner Hauptbahnhof nicht den Betriebssitz angesteuert, sondern blieb vor Ort stehen. Eine neue Bestellung wurde angenommen und anschließend wieder storniert. Eine Kölner Taxigenossenschaft sah darin einen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht – und bekam vor allen Instanzen Recht.
Die Karlsruher Richter machten deutlich, warum. Wer als Mietwagenunternehmen tätig ist, kann Preise frei gestalten, unterliegt keiner Tarifpflicht und muss keine Beförderungspflicht erfüllen. Im Gegenzug darf er sich nicht wie ein Taxi im öffentlichen Raum bereithalten. Genau diese Abgrenzung soll die Rückkehrpflicht gewährleisten.
Daseinsführsorge vs. „Rosinenpicken“
Das Taxi-Gewerbe verweist seit Jahren auf diesen Zusammenhang. Taxis sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie müssen auch Fahrten übernehmen, die wirtschaftlich wenig attraktiv sind. Sie fahren nachts, an Feiertagen oder in ländlichen Regionen, wo Nachfrage und Ertrag oft nicht zusammenpassen. Gleichzeitig gelten feste Tarife, die von den Kommunen genehmigt werden.
Würde die Rückkehrpflicht ersatzlos entfallen, könnten Plattformanbieter die lukrativsten Fahrten übernehmen, ohne dieselben Verpflichtungen tragen zu müssen. Für viele Taxiunternehmer wäre das keine Frage der Digitalisierung, sondern der Wettbewerbsneutralität.
Dennoch lohnt sich ein genauer Blick auf Bratzels Argument. Tatsächlich erzeugt jede Leerfahrt Verkehr. In der Realität „umgehen“ aktuell viele Mietwagen der Plattformbetreiber die Rückkehrpflicht zu ihren Betriebssitz und „kreisen“ zu lukrativen Zeiten durch die lukrativen Viertel der Städte, bis sie einen Auftrag vermittelt bekommen – oder einen Auftrag (verbotener Weise) am Straßenrand generieren. Die Kilometer dieser Leerfahrten tauchen allerdings in keiner Statistik auf.
Tatsächlich mag manche Regelungen aus den frühen 1980er Jahren in einer Welt algorithmischer Disposition und Echtzeitvermittlung sperrig wirken. Die Mobilität hat sich verändert. Kunden erwarten heute digitale Buchung, transparente Preise und kurze Wartezeiten.
Taxi ist längst digital – und Waymo fährt leer
Das Taxigewerbe ist selbst längst digital geworden. Apps gehören heute vielerorts zum Alltag. Online-Vermittlung, bargeldlose Bezahlung und Echtzeit-Ortung sind keine Alleinstellungsmerkmale internationaler Konzerne mehr. Der Gegensatz zwischen analogem Taxi und digitalem Mietwagen existiert in dieser Schärfe kaum noch.
Bratzels Hinweis auf Robotaxis zeigt zugleich, wie sehr die Debatte bereits in die Zukunft reicht. Sollte autonomes Fahren tatsächlich im großen Stil Realität werden, wird das Personenbeförderungsrecht erneut auf den Prüfstand kommen. Dann werden Gesetzgeber entscheiden müssen, welche Regeln für autonome Flotten gelten und wie faire Wettbewerbsbedingungen aussehen. Mit dem autonomen Taxi wird allerdings nicht alles ökologischer, effizienter und besser, wie von manchen Verkehrsexperten prognostiziert. Eine statistische Auswertung der Fahrten der Waymo-Robotaxi-Flotte, die den Zeitraum von August 2023 bis Dezember 2025 abdeckte und 13,8 Millionen Fahrten über insgesamt 86,3 Millionen Meilen erfasste, ergab, dass die Leerfahr-Quote bei etwa 44 Prozent lag. Und das in einem Umfeld, das keine verpflichtende Rückkehr zum Betriebssitz kennt!
Stefan Bratzel gab an, früher einmal als Taxifahrer in Berlin gearbeitet zu haben. Damals war eine plattformbasierte Mietwagen-Mobilität noch nicht vorstellbar. Aktuell bleibt die Rückkehrpflicht für Mietwagen in Deutschland genau das, was der Bundesgerichtshof in ihr sieht: kein Hindernis für Innovation, sondern ein Instrument zur Abgrenzung zweier Verkehrsformen mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten.
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