Umweltzonen werden konkret

Durch die Nachbesserung der so genannten Kennzeichnungsverordnung ist der Weg für eine zügige Einrichtung der Umweltzonen geebnet. Damit ist klar: Richtet eine Stadt eine Umweltzone ein, ist diese zum Beispiel für alle alten W124er-Taxis tabu.
Redaktion (allg.)

Zahlreiche Ländern und Kommunen hatten die Bundesregierung aufgefordert, die Verordnung nachzubessern, damit Benziner mit geregeltem Katalysator (G-Kat), die keinen Feinstaub ausstoßen, auch in Umweltzonen fahren dürfen. Andernfalls würden grundlos viel zu viele Fahrzeuge ausgesperrt. Nachdem die Bundesministerien für Verkehr und für Umweltschutz nun die G-Kat-Fahrzeuge von den Fahrverboten ausnehmen wollen, haben zahlreiche Städte und Gemeinden bereits angekündigt, die Umweltzonen zügig umzusetzen. Dann dürfen in die definierten Zonen nur noch Fahrzeuge einfahren, die gut sichtbar an der Windschutzscheibe die für ihr Fahrzeug ausgestellte Plakette angebracht haben. Was bedeutet das für die Taxis in Deutschland? Fest steht: Alten Diesel-Stinkern wie der W124er-Baureihe von Mercedes geht es an den Kragen. Denn die erfüllen nur die Abgasnorm Euro1 und erhalten somit keine Plakette. Allerdings: Für ca. 300 bis 400 Euro lässt sich der alte Diesel um eine "Euro-Stufe" nachrüsten, also beispielsweise von Euro1 auf Euro2 oder von Euro2 auf Euro3. Taxis vom Typ W210 erhalten je nachdem, ob sie die Euro2 oder die Euro3-Norm erfüllen, die rote bzw. gelbe Plakette und dürfen auch in den Umweltzonen weiterfahren. Allerdings nicht unbegrenzt: Denn ab 2010 soll auch für Pkw mit roter Plakette, ab 2013 dann für die mit gelber Plakette Schluß sein. Wer einen W211er fährt, dem müssen die Umweltzonen kein Kopfzerbrechen bereiten. Denn der erfüllt die Euro4-Norm und bekommt eine grüne Plakette. Aber besorgen sollte er sich die Plakette natürlich. Denn wer künftig in einer Umweltzone ohne „Pickerl“ erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro rechnen. Erwerben kann man roten, gelben und grünen Scheiben ab sofort zum Preis von fünf Euro beim TÜV, bei der Zulassungsstelle und bei privaten Prüfdiensten.

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