BGH: Uber Black ist unzulässig
Die Mietwagen-App Uber Black ist unzulässig, weil sie gegen die im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verankerte Rückkehrpflicht für Mietwagen verstößt. Dieses Urteil hat der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige 1. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs am 13. Dezember 2018 unter dem Aktenzeichen I ZR 3 / 16 - Uber Black II gefällt. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass mit Mietwagen nur Fahraufträge ausgeführt werden dürfen, die zuvor am Betriebssitz des Unternehmens eingegangen sind.
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