VSPV wirbt weiter für das Inklusionstaxi
Der Mobilitätsverband VSPV lässt bei seinem Herzensthema Inklusionstaxi nicht locker. Denn obwohl das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einer Aufnahme des sogenannten Inklusionstaxis in das Sozialgesetzbuch zunächst nicht folgen möchte, sieht der Verband darin keinen Grund, das Thema zu den Akten zu legen. Im Gegenteil.
„Ein vorläufiges Nein ist der erste Schritt zum Ja. Das ist Politik. Jetzt heißt es: Reden, reden, reden – und die Gemeinsamkeiten und übereinstimmenden Ziele ins Zentrum zu stellen“, sagt Patrick Meinhardt, Generalbevollmächtigter des VSPV und Leiter des Hauptstadtbüros.
Gemeinsam mit VSPV-Geschäftsführer Sascha Waltemate und der Vorstandsvorsitzenden des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, wirbt er seit Monaten dafür, das Inklusionstaxi stärker in die sozialpolitische Debatte einzubinden. Im Mittelpunkt steht dabei eine Frage, die weit über das Taxigewerbe hinausreicht: Wie gelingt Mobilität für Menschen mit Behinderungen dort, wo barrierefreie Angebote des öffentlichen Verkehrs fehlen?
Mobilität als Voraussetzung für Teilhabe
Bei einem persönlichen Gespräch mit Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas knüpfte Meinhardt an die bisherige Korrespondenz zwischen Ministerium, SoVD und VSPV an. Darin erkennt die Ministerin ausdrücklich den Handlungsbedarf an.
„Sie sprechen ein wichtiges Anliegen an. Die tatsächliche Möglichkeit, sich selbstbestimmt fortzubewegen, ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe“,
schrieb Bas in einem Schreiben an den SoVD und den VSPV. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass insbesondere in ländlichen Regionen der öffentliche Personennahverkehr vielerorts noch ausbaufähig sei – sowohl bei den Verbindungen als auch bei der Barrierefreiheit. Auch bei der tatsächlichen Nutzbarkeit bestehender Mobilitätsangebote für Menschen mit Behinderungen sieht das Ministerium weiteren Verbesserungsbedarf. Für den VSPV sind das wichtige Signale.
„Wir teilen gemeinsam die Einschätzung, dass Teilhabe durch Mobilitätsgerechtigkeit von zentraler Bedeutung ist. Wir teilen gemeinsam die Überzeugung, dass es noch erheblicher Verbesserungen bedarf“, sagt Meinhardt.
An einem entscheidenden Punkt gehen die Auffassungen jedoch auseinander.
Streitpunkt Sozialleistung
Im Ministerium wird die Auffassung vertreten, dass die Aufnahme des Inklusionstaxis in das Sozialgesetzbuch die Einführung einer neuen eigenständigen Sozialleistung bedeuten würde.
Der VSPV widerspricht dieser Bewertung. Nach Auffassung des Verbandes handelt es sich nicht um die Schaffung eines neuen Leistungsanspruchs, sondern um die konsequente Fortführung eines bereits bestehenden Grundgedankens: Menschen mit Behinderungen sollen Mobilitätsangebote tatsächlich nutzen können.
„Wir teilen jedoch nicht die Einschätzung des Ministeriums, dass die Integration des Inklusionstaxis in das Sozialgesetzbuch eine neue, eigenständige Sozialleistung begründet, sondern nur die folgerichtige Konsequenz daraus wäre, dass das Taxi Teil des ÖPNV ist“, erklärt Meinhardt.
Damit berührt die Diskussion einen grundsätzlichen Konflikt, der das Taxigewerbe seit Jahren begleitet. Während Taxis vielerorts Aufgaben übernehmen, die klassischerweise dem öffentlichen Verkehr zugerechnet werden – etwa in ländlichen Regionen oder bei der Beförderung mobilitätseingeschränkter Menschen –, spiegelt sich diese Rolle aus Sicht der Branche bislang nicht immer in den gesetzlichen Rahmenbedingungen wider.
Vom Gespräch zur Strategie
Der Verband setzt deshalb auf den politischen Dialog. Im Gespräch mit Ministerin Bas brachte der VSPV die Idee auf, gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland an einem Tisch nach praktischen Lösungen zu suchen. Nach Darstellung des Verbandes stieß dieser Vorschlag im Ministerium auf positive Resonanz. Dabei geht es nicht allein um die Frage der Finanzierung. Vielmehr steht die grundsätzliche Überlegung im Raum, wie Mobilitätsangebote künftig so gestaltet werden können, dass Menschen mit Behinderungen sie unabhängig von ihrem Wohnort tatsächlich nutzen können.
Besonders in ländlichen Regionen stößt der barrierefreie Ausbau des öffentlichen Verkehrs vielerorts an Grenzen. Busse fahren nicht überall im dichten Takt, Bahnhöfe sind nicht immer vollständig barrierefrei, und flexible Verkehrsangebote bleiben oft die einzige praktikable Lösung. Genau dort sieht der VSPV das Inklusionstaxi als Baustein einer umfassenderen Mobilitätsstrategie.
Nicht zwischen den Ministerien verlieren
Dass das Thema mehrere Ressorts betrifft, zeigte sich auch bei einem Gespräch von Sascha Waltemate und Patrick Meinhardt mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Stefan Schnorr im Bundesverkehrsministerium. Dort schlug der Verband die Einrichtung einer Strategiegruppe vor. Vertreter von Sozial- und Verkehrsministerium, Ländervertreter, Verbände sowie Bundestagsfraktionen sollen gemeinsam über mögliche Lösungswege beraten. Für Meinhardt ist dabei vor allem eines wichtig: Zuständigkeitsdebatten zu vermeiden.
„Was wir nicht brauchen ist, dass jetzt das Sozialministerium sagt, dass das Verkehrsministerium zuständig ist, und umgekehrt. Laden Sie einfach zusammen ein.“
Der Vorschlag sei im Ministerium unmittelbar aufgegriffen worden, berichtet der Verband. Parallel dazu sucht der VSPV weiterhin das Gespräch mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Nach Angaben des Verbandes wurden bereits Gespräche mit Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit und Soziales geführt, darunter dessen Vorsitzender Bernd Rützel.
Ein Thema mit politischer Perspektive
Ob das Inklusionstaxi tatsächlich Eingang in das Sozialgesetzbuch finden wird, ist derzeit offen.
Fest steht allerdings, dass die Debatte nicht mehr allein innerhalb des Taxigewerbes geführt wird. Sie hat die Sozialpolitik erreicht. Das dürfte auch daran liegen, dass sich hinter dem Begriff Inklusionstaxi eine Frage verbirgt, die weit größer ist als die Zukunft eines einzelnen Verkehrsmittels: Wie gelingt gesellschaftliche Teilhabe, wenn Mobilität zur Voraussetzung für nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens geworden ist? Der VSPV setzt darauf, dass aus dieser Frage politische Konsequenzen erwachsen.
Oder, wie Patrick Meinhardt es optimistisch formuliert:
„Jetzt muss der Gesprächsfaden nur weiter gespannt werden.“
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