Seit dem 19. März und befristet bis zum 30. Juni 2020 entbinden die Stadt und der Landkreis Osnabrück Taxiunternehmen von ihrer Betriebspflicht für Nachtfahrten. Von 6 bis 20 Uhr bleibe die Betriebspflicht aber im Hinblick auf chronisch Kranke bestehen. Diese praxisgerechte Regelung teilte der Landkreis Osnabrück am 19. März 2020 mit.
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