Mindestbeförderungsentgelt: VSPV kritisiert Entscheidung in Mettmann

Der Kreistag Mettmann lehnt ein Mindestbeförderungsentgelt für plattformvermittelte Mietwagen ab. Der Branchenverband VSPV sieht Fehlinterpretationen beim Instrument und warnt vor strukturellen Folgen für das Taxi als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs.

Symbolbild: Die Diskussion um Mindestbeförderungsentgelte berührt die Frage, wie die 24-Stunden-Verfügbarkeit von Taxis künftig gesichert werden kann. | Foto: Nathan Kosmak via Unsplash
Symbolbild: Die Diskussion um Mindestbeförderungsentgelte berührt die Frage, wie die 24-Stunden-Verfügbarkeit von Taxis künftig gesichert werden kann. | Foto: Nathan Kosmak via Unsplash

Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) übt scharfe Kritik an der Entscheidung des Kreistags Mettmann, kein Mindestbeförderungsentgelt für plattformvermittelte Mietwagen einzuführen. Anlass ist nach Angaben des Verbands die im Westdeutschen Rundfunk am 11. Mai 2026 dokumentierte Begründung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Waldemar Madeia.

Nach Auffassung des Verbands beruht die Ablehnung auf zwei sachlichen Verwechslungen sowie einem grundlegenden strukturellen Missverständnis hinsichtlich der Rolle des Taxis im öffentlichen Personennahverkehr.

Missverständnis beim Instrument des Mindestbeförderungsentgelts

Zentraler Kritikpunkt ist die Annahme, eine Mindestpreisregelung sei bei dynamischen App-Preisen nicht überprüfbar. Ein Mindestbeförderungsentgelt definiere jedoch keinen Festpreis, sondern lediglich eine verbindliche Preisuntergrenze. Unterschiedliche Endpreise von 14, 18 oder 23 Euro seien aus Sicht des Verbands unerheblich, solange sie die festgelegte Mindestformel nicht unterschreiten.

Die digitale Dokumentation appvermittelter Fahrten erleichtere nach Darstellung des Verbands sogar die Kontrolle, da sämtliche Fahrtdaten elektronisch vorlägen. Das Instrument sei in anderen Kreisen und Städten bereits eingeführt worden und vollzugsfähig.

„Wer das MBE als Festpreis missversteht, hat das Instrument nicht gelesen, das er ablehnt", erklärt Sascha Waltemate, Geschäftsführer des VSPV. „Die Praxis in immer mehr und mehr Kreisen und Städten in Deutschland zeigt, dass Mindestentgelte überprüfbar und durchsetzbar sind. Was im Kreis Mettmann fehlt, ist nicht die tatsächliche Möglichkeit, sondern der ordnungspolitische Wille."

Tarifkorridor ersetzt kein Mindestentgelt

Auch die im Raum stehende Reform der Taxiverordnung mit der Möglichkeit günstigerer Preise bewertet der Verband nicht als Ersatz für ein Mindestbeförderungsentgelt. Der seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes im Jahr 2021 mögliche Tarifkorridor erlaube verbindliche Festpreise bei Vorabbuchung. Ziel sei vor allem Planbarkeit für Fahrgäste, nicht ein genereller Preiswettbewerb nach unten.

Tarifkorridor und Mindestbeförderungsentgelt verfolgten unterschiedliche Zwecke und ergänzten sich. Während der Korridor die Wahrnehmung von Preisunterschieden adressiere, solle das Mindestentgelt strukturelle Wettbewerbsverzerrungen begrenzen.

Querfinanzierung als Grundlage der Daseinsvorsorge

Der VSPV verweist zudem auf die besondere Stellung des Taxis. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei das Taxi Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs. Es unterliege einer Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht und garantiere Verfügbarkeit auch nachts, an Sonntagen oder in Randlagen.

Diese Vorhaltepflicht werde durch eine interne Querfinanzierung getragen. Erlösstarke Fahrten in nachfragestarken Zeiten finanzierten das Bereithalten von Fahrzeugen in Schwachlastphasen. Plattformvermittelte Mietwagen ohne Preisuntergrenze könnten sich hingegen auf lukrative Fahrten konzentrieren und so das System unter Druck setzen.

Als Beispiele nennt der Verband Entwicklungen in London, Sydney sowie mehreren Großstädten in den Vereinigten Staaten, in denen es nach Jahren plattformdominierter Marktöffnung zu Einschränkungen der nächtlichen Versorgung und zu deutlichen Preissteigerungen in Knappheitssituationen gekommen sei.

Forderung nach erneuter Prüfung

Der Verband fordert den Kreistag Mettmann auf, die Entscheidung zu überprüfen und ein Mindestbeförderungsentgelt in Abstimmung mit benachbarten Gebietskörperschaften wie Düsseldorf und Köln einzuführen. Für 2027 sei ein weiterer Anlauf des Taxigewerbes angekündigt.

Die Debatte dürfe aus Sicht des Verbands nicht auf eine reine Preisfrage reduziert werden, sondern müsse die langfristige Sicherung der Verfügbarkeit im Personenverkehr berücksichtigen.

„Die Frage ist nicht, ob das Taxi billiger werden kann", schließt Waltemate. „Die Frage ist, ob der Kreis Mettmann in fünf Jahren nachts noch ein Taxi haben will. Wer diese Frage nicht stellt, hat sie bereits beantwortet."

(Quelle: Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV)

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