Wenn ein Fahrgast unvorsichtig die Tür eines Taxis öffnet und dabei einen Unfall verursacht, haftet er in vollem Umfang. Die Haftpflichtversicherung des Taxiunternehmens kann bei ihm Regress nehmen. Es ist dafür unerheblich, ob der Taxifahrer den Fahrgast zuvor noch zur Vorsicht gemahnt hat. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln im November 2019 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 15 U 113/19, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein am 4. August 2020 aufmerksam gemacht hat.
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