Wer einen Anhörungsbogen ignoriert, muss mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen, so ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. Februar 2020, auf das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein am 17. Juli 2020 hingewiesen haben (Aktenzeichen 3 M 16/20). In dem verhandelten Fall hatte die Halterin eines Fuhrparks einen Zeugenfragebogen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 34 km/h innerorts mit dem Blitzerfoto des Fahrers erhalten. Weil sie den Bogen nicht zurückschickte, wurde gegen die Halterin eine Fahrtenbuchauflage angeordnet. Das OVG Magdeburg entschied, dass die Fahrtenbuchauflage rechtmäßig war.
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