Wer mit seinem Fahrzeug ins Schleudern kommt und dabei eine Warnbake beschädigt, muss am Unfallort je nach dem Schaden, der Tageszeit und der Örtlichkeit eine Weile warten. Wer gleich weiterfährt, begeht Unfallflucht. So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Fall mit dem Aktenzeichen II-4 U 41/18, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.
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