Fahrtenbuch-Auflage setzt etwas Recherche voraus

Wenn eine Behörde das Führen eines Fahrtenbuchs verlangt, muss sie vorher gründlich ermittelt haben. Bild: Dietmar Fund
Wenn eine Behörde das Führen eines Fahrtenbuchs verlangt, muss sie vorher gründlich ermittelt haben. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Nachdem das Auto eines Sachverständigen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 44 km/h zu viel geblitzt worden war, schickte ihm die Ordnungsbehörde zweimal einen Zeugenfragebogen. Als keine Reaktion kam, versuchte die Polizei ihn schriftlich und mehrmals persönlich an seiner Wohnadresse als Zeugen zu vernehmen. Sie warf eine Ladung persönlich ein, woraufhin der Halter sich wegen Urlaubs entschuldigte, aber einen zweiten Termin nicht wahrnahm. Danach wollte ihn die Behörde zwölf Monate lang ein Fahrtenbuch verordnen. Dagegen ging der Autofahrer gerichtlich vor.

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Seite 23 | Rubrik Recht & Steuern
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