Ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach erregt erhebliche Aufmerksamkeit im Taxi- und Mietwagengewerbe sowie bei den Behörden. Das Gericht hat am 11. Februar 2026 entschieden, dass auch Mietwagenunternehmen verpflichtet werden können, umfangreiche betriebliche Daten für eine wirtschaftliche Untersuchung des Taxi- und Mietwagengewerbes bereitzustellen. Im Fall mit dem Aktenzeichen AN 10 S 25.2772 ging es um die Frage, welche Rechte die Genehmigungsbehörden bei der Vorbereitung von Entscheidungen zu Taxikonzessionen haben und wie sie die Funktionsfähigkeit des lokalen Taximarkts nach § 13 Absatz 4 PBefG überprüfen dürfen.
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