Geschäftsgeheimnis vs. Offenlegungspflicht

Erhebungsbögen für Funktionsfähigkeits-Gutachten sind von Taxi- und Mietwagenunternehmen zeitnah auszufüllen.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage eines Taxi- und Mietwagenunternehmens ist mitentscheidend für die Erteilung der Konzession. Bild: T. Kanzler / KI
Die aktuelle wirtschaftliche Lage eines Taxi- und Mietwagenunternehmens ist mitentscheidend für die Erteilung der Konzession. Bild: T. Kanzler / KI
Redaktion (allg.)
Wirtschaftliche Einschätzung des Taxibetriebs

Ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach erregt erhebliche Aufmerksamkeit im Taxi- und Mietwagengewerbe sowie bei den Behörden. Das Gericht hat am 11. Februar 2026 entschieden, dass auch Mietwagenunternehmen verpflichtet werden können, umfangreiche betriebliche Daten für eine wirtschaftliche Untersuchung des Taxi- und Mietwagengewerbes bereitzustellen. Im Fall mit dem Aktenzeichen AN 10 S 25.2772 ging es um die Frage, welche Rechte die Genehmigungsbehörden bei der Vorbereitung von Entscheidungen zu Taxikonzessionen haben und wie sie die Funktionsfähigkeit des lokalen Taximarkts nach § 13 Absatz 4 PBefG überprüfen dürfen.

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Artikel Geschäftsgeheimnis vs. Offenlegungspflicht
Seite 21 bis 22 | Rubrik Recht & Steuern
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