VSPV warnt vor Lockerung der Regeln für ehrenamtliche Fahrdienste

Weniger Bürokratie, weniger Schutz? Der nordrhein-westfälische Branchenverband VSPV fordert Bundesverkehrsminister Steffen Bilger auf, die Sicherheitsstandards für ehrenamtliche Fahrdienste nicht abzusenken. Vor Änderungen müsse zunächst die seit 2021 ausstehende Evaluierung der Freistellungs-Verordnung erfolgen.

(v.l.n.r.) Patrick Meinhardt, Steffen Bilger und Sascha Waltemate.| Foto: VSPV
(v.l.n.r.) Patrick Meinhardt, Steffen Bilger und Sascha Waltemate.| Foto: VSPV

Ehrenamtliche Fahrdienste sollen einfacher werden. Das hat die Verkehrsministerkonferenz am 21. und 22. Oktober 2026 zum Thema gemacht und den Bund gebeten, die geltenden Vorschriften zu überprüfen und Anforderungen abzubauen. Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) hält das für den falschen Weg. In einem offenen Brief an Bundesverkehrsminister Steffen Bilger warnt der Verband vor den Folgen für besonders schutzbedürftige Fahrgäste.

„Diese Fahrgäste brauchen mehr Schutz, nicht weniger“, schreibt der VSPV.

Wer ehrenamtliche Fahrdienste nutze, sei häufig hochbetagt, pflegebedürftig, demenziell erkrankt oder behindert. Die Betroffenen könnten die Eignung des Fahrers und den Zustand des Fahrzeugs kaum selbst beurteilen. Oft säßen sie allein mit dem Fahrer im Auto. Ob dieser unentgeltlich fahre, ändere nichts am Sicherheitsrisiko.

„Ehrenamtlichkeit beschreibt das Motiv des Fahrers, nicht die Sicherheit des Fahrgastes“, argumentiert der Verband.

Im genehmigten Personenverkehr gelten klare Anforderungen: Fahrer benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, müssen ihre persönliche Eignung nachweisen und ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister vorlegen. Auch Unternehmer und Fahrzeuge unterliegen Kontrollen. Fallen Fahrten aus dem Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), entfallen diese Vorgaben. Besonders kritisch sieht der VSPV den Wegfall des Führungszeugnisses. Es sei das zentrale Instrument, um einschlägig vorbestrafte Personen vom regelmäßigen, unbeaufsichtigten Zugang zu schutzbedürftigen Menschen fernzuhalten.

VSPV fordert Evaluierung statt neuer Ausnahmen

Der Verband sieht bereits heute Lücken im Schutzsystem. Bestimmte unentgeltliche Beförderungen und Fahrten, deren Entgelt die Betriebskosten nicht übersteigt, fallen nach § 1 Abs. 2 PBefG nicht unter das Gesetz. Auch die Freistellungs-Verordnung nimmt bestimmte Schüler-, Kindergarten- und Behindertenverkehre von den Anforderungen aus. Der VSPV fordert deshalb, bestehende Ausnahmen abzubauen, statt sie auf weitere Fahrdienste auszudehnen. Zur Begründung verweist der Verband auf frühere Positionen der Bundesregierung. 2021 habe die damalige Bundesregierung eine weitergehende Freistellung ehrenamtlicher und sozialer Fahrdienste abgelehnt. Auch 2023 habe sie betont, dass das Personenbeförderungsrecht Mindeststandards für Qualität und Sicherheit gewährleisten solle. Organisierte Fahrdienste, die dauerhaft über mehrere Gemeinden hinweg angeboten und mit erheblichen zweckgebundenen Mitteln finanziert würden, seien zudem nicht ohne Weiteres als untergeordnete Beförderungsfälle einzustufen.

Für eine Lockerung fehle bislang auch die Datengrundlage. Eine vom Bundesrat 2021 verlangte Evaluierung der Freistellungs-Verordnung stehe noch aus. Die bisherigen Evaluationsberichte zum PBefG behandelten andere Themen, nicht aber die freigestellten Beförderungen. Dass keine belastbaren Daten zu Unfällen und Übergriffen vorlägen, sei kein Beleg für deren Sicherheit, sondern auch eine Folge fehlender Aufsicht.

Bürgerbusse zeigen, dass Ehrenamt und Regeln zusammenpassen

Dass ehrenamtliches Engagement und verbindliche Sicherheitsstandards kein Widerspruch sind, zeigen nach Ansicht des VSPV die Bürgerbusse in Nordrhein-Westfalen. Sie verkehren seit Jahrzehnten mit ehrenamtlichen Fahrern im Rahmen einer Liniengenehmigung. Auch dort gelten Anforderungen an die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Kommunen hätten darüber hinaus mit Taxen, Mietwagen und Linienbedarfsverkehren Möglichkeiten, die Mobilität im ländlichen Raum zu sichern. Der VSPV warnt davor, dass ungeschützte Angebote Fahrgäste und Erlöse aus dem regulierten Verkehr abziehen könnten. Damit gerate auch die Finanzierung jener Verkehrsangebote unter Druck, die für die Versorgung in der Fläche gebraucht werden.

Der Verband fordert Bilger deshalb auf, den Fahrgastschutz zum Maßstab der angekündigten Prüfung zu machen und zunächst die ausstehende Evaluierung nachzuholen. Bevor der Gesetzgeber Anforderungen abbaut, müsse er wissen, welche Risiken die bestehenden Ausnahmen tatsächlich mit sich bringen. Für den VSPV ist die Sache klar: Ehrenamt verdient Unterstützung – aber nicht auf Kosten der Sicherheit der Menschen, die auf solche Fahrdienste angewiesen sind.

 

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