PBefG-Reform: VSPV übergibt Bundesverkehrsminister Bilger eigenes Konzept für die Zukunft von Taxi und Mietwagen
Die Debatte über die Zukunft des Personenbeförderungsgesetzes nimmt wieder Fahrt auf. Mit einem Antrittsbesuch bei Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) hat der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) seine Vorstellungen für eine grundlegende Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgestellt. VSPV-Geschäftsführer Sascha Waltemate und Patrick Meinhardt, Generalbevollmächtigter und Leiter des Hauptstadtbüros des Verbandes, überreichten dem Minister im Berliner Verkehrsministerium ein umfangreiches Schriftenpaket. Im Mittelpunkt stand dabei ein Positionspapier zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), das der Verband bereits auf Fach- und Staatssekretärsebene im Ministerium platziert hat.
Bilger kennt das Taxi-Gewerbe
Dabei knüpft der VSPV bewusst an Äußerungen an, die Bilger bereits während seiner Zeit als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium getroffen hatte. Im Jahr 2019 hatte der heutige Minister bei einem Gespräch mit protestierenden Taxiunternehmern in Freiburg betont, dass das Taxi Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sei und faire Wettbewerbsbedingungen benötige. Gleichzeitig hatte er darauf hingewiesen, dass die Rückkehrpflicht für Mietwagen kein Selbstzweck sein dürfe.
Genau an dieser Stelle setzt das Papier des VSPV an. Der Verband schlägt vor, die traditionelle Trennung zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr neu zu denken. Künftig solle nicht mehr die historische Betriebsform im Mittelpunkt stehen, sondern die jeweilige Funktion innerhalb des Mobilitätssystems. Nach Vorstellung des Verbandes bleibt das Taxi der tarifgebundene und jederzeit verfügbare Bestandteil der öffentlichen Mobilität. Es soll künftig stärker in digitale Buchungs- und Vermittlungssysteme des öffentlichen Verkehrs eingebunden werden. Mietwagen wiederum werden als privatwirtschaftliche Ergänzung des Mobilitätsangebots verstanden.
Rückkehrpflicht überwachen!
Besonders deutlich wird der Reformansatz beim Umgang mit der Rückkehrpflicht. Der VSPV plädiert dafür, starre Regelungen durch digitale Kontroll- und Steuerungsinstrumente zu ersetzen. Nicht zusätzliche Verbote seien erforderlich, sondern wirksame Werkzeuge für Länder und Kommunen, um bestehende Regeln datenbasiert zu überwachen und durchzusetzen. Der Verband versteht seinen Vorschlag deshalb ausdrücklich nicht als klassisches Schutzkonzept für das Taxigewerbe. Vielmehr gehe es darum, das Personenbeförderungsrecht an die Anforderungen eines digitalisierten Mobilitätsmarktes anzupassen.
„Mobilitätspolitik muss mehr sein als der kleinste gemeinsame Nenner. Es braucht Mut und Vision, wenn man nicht nur die Gegenwart verwalten, sondern die Zukunft gestalten möchte. Wir erhoffen uns vom Minister beides“, erklärte VSPV-Geschäftsführer Sascha Waltemate nach dem Gespräch.
Auch Patrick Meinhardt sieht in der neuen Hausleitung des Verkehrsministeriums einen möglichen Impulsgeber für die anstehenden Reformen.
„Mit Steffen Bilger haben wir einen versierten Fachpolitiker, der in der Lage sein wird, die Herausforderungen des Mobilitätssektors anzugehen – auch gegen Beharrungskräfte und Widerstände“, sagte der Leiter des Hauptstadtbüros.
Novelle PBefG ungelöst
Für das Taxi- und Mietwagengewerbe kommt der Vorstoß zu einem Zeitpunkt, an dem viele der Streitfragen der PBefG-Novelle von 2021 weiterhin ungelöst erscheinen. Die Diskussion über die Kontrolle des Mietwagenverkehrs, digitale Vollzugsinstrumente, die Rolle des Taxis im öffentlichen Verkehr und die künftige Ausgestaltung der Wettbewerbsbedingungen beschäftigt die Branche nach wie vor. Ob und wann das Bundesverkehrsministerium eine neue Reforminitiative auf den Weg bringt, ist derzeit offen. Der VSPV hat seine Positionen nun jedoch direkt an die politische Spitze des Hauses herangetragen – und macht deutlich, dass er die nächste Debatte über das Personenbeförderungsrecht aktiv mitgestalten will.
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