VSPV sucht Schulterschluss in Berlin: Reform des Personen-Beförderungsrechts erforderlich
Für den VSPV war es eines der ersten politischen Gespräche nach der Wiedererlangung der organisatorischen Eigenständigkeit. Geschäftsführer Sascha Waltemate und Patrick Meinhardt, Generalbevollmächtigter und Leiter des Hauptstadtbüros, trafen Schopf in dessen Wahlkreisbüro im Prenzlauer Berg. Der SPD-Politiker ist Sprecher seiner Fraktion für Mobilität und Verkehr im Berliner Abgeordnetenhaus und war früher Staatssekretär.
Initiative aus Berlin
Schopf machte dabei deutlich, wie viel politischer Stoff im Jahr 2026 im Taxi- und Mietwagengewerbe steckt. Die SPD-Fraktion in Berlin habe eine Bundesratsinitiative zur Evaluierung und Weiterentwicklung des Personenbeförderungsrechts (PBefG) entwickelt. Ziel sei, diese möglichst bald als Initiative des Berliner Senats in den Bundesrat einzubringen. Die Botschaft: Die Reformdebatte soll nicht vertagt werden, sondern noch in der Mitte des Jahres einen Schwerpunkt der Mobilitätspolitik bilden.
Der VSPV begrüßt diese Stoßrichtung ausdrücklich. Waltemate und Meinhardt sehen darin eine Chance, dass Landesregierungen als Schrittmacher auftreten. Das Gewerbe erwarte, so der Verband, dass notwendige Verbesserungen nicht nur angekündigt, sondern auch politisch verhandelt werden – in Fraktionen, im Bundestag und in den Landtagen, in der Verkehrsministerkonferenz, in Anhörungen der Verkehrsausschüsse sowie gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden.
Marktransparenz und Aufsicht
Inhaltlich dreht sich die Debatte aus Sicht des VSPV um einen Kernkonflikt: Wie lässt sich ein zunehmend digitalisierter Gelegenheitsverkehr wirksam beaufsichtigen, ohne die ordnungspolitischen Grundprinzipien des Gesetzes aufzugeben? Der Verband setzt dabei vor allem auf Markttransparenz und eine Aufsicht, die mit der Realität von App-Vermittlung und Plattformlogik Schritt hält.
Ein zentrales Anliegen ist die Ausdehnung der Verkehrsunternehmerdatei auf den Gelegenheitsverkehr. Eine bundesweit einheitliche, digitale Erfassung konzessionierter Unternehmen und verantwortlicher Personen sei, so der VSPV, kein bürokratischer Selbstzweck. Sie solle vielmehr die Grundlage schaffen, um Kontrolle überhaupt wirksam zu organisieren, Umgehungsstrategien zu erkennen und einen fairen Wettbewerb zwischen regelkonform arbeitenden Betrieben zu sichern.
Daten müssen zur Verfügung stehen
Eng damit verbunden ist die Frage nach dem Zugriff der Genehmigungsbehörden auf digitale Daten. Der VSPV argumentiert, dass Aufsicht im digitalen Zeitalter nur funktionieren kann, wenn Daten aus app-basierter Vermittlung und digitaler Betriebsführung vollständig, unverändert und auswertbar zur Verfügung stehen. Es gehe nicht um neue Eingriffsbefugnisse, sondern um eine zeitgemäße Fortentwicklung bestehender Rechte – und damit um eine Anpassung an die tatsächlichen Marktbedingungen.
Auch die Rolle der Vermittler kam zur Sprache. Der Verband verweist darauf, dass das geltende Recht bereits Verantwortung zuweist, diese aber in der Praxis nicht konsequent durchgesetzt werde. Eine präzisere Anwendung der bestehenden Genehmigungs- und Verantwortungspflichten sei notwendig, um Haftungsdiffusion zu verhindern – und um Geschäftsmodelle, die auf strukturelle Regelumgehung setzen, wirksam einzuhegen.
Waltemate bewertet das Gespräch als Bestätigung der Handlungsnotwendigkeit. Die Evaluierung des Personenbeförderungsgesetzes müsse als ordnungspolitische Weichenstellung verstanden werden. Der VSPV wolle sich konstruktiv und lösungsorientiert einbringen. Meinhardt setzt zusätzlich auf politische Verständigung über Parteigrenzen hinweg – und auf Geschlossenheit innerhalb der Branche. Wer sich gegenüber Plattformkonzernen wie Uber positionieren wolle, müsse das mit klarer Abgrenzung und inhaltlicher Einheit tun.
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