„Inklusionstaxi muss ins Sozialgesetzbuch“ - VSPV und SoVD kämpfen für die Selbstbestimmte Mobilität

In Deutschland wird die Diskussion über barrierefreie Mobilität häufig auf Aufzüge, Bahnsteige und Niederflurbusse reduziert – doch das ist nur ein Teil des Problems. Der Taxi- und Mietwagenverkehr spielt darin bislang meist nur eine Nebenrolle. Der VSPV und der SoVD drängen darauf, das Inklusionstaxi im Sozialgesetzbuch verbindlich zu verankern.

Das weitere Vorgehen in Sachen Inklusionstaxi beraten der Generalbevollmächtigte und Leiter des Hauptstadtbüros des VSPV Patrick Meinhardt und die Vorstandsvorsitzende des SoVD  Michaela Engelmeier.| Foto: VSPV
Das weitere Vorgehen in Sachen Inklusionstaxi beraten der Generalbevollmächtigte und Leiter des Hauptstadtbüros des VSPV Patrick Meinhardt und die Vorstandsvorsitzende des SoVD Michaela Engelmeier.| Foto: VSPV

Mit einer gemeinsamen Initiative drängen der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Mobilitätsverband VSPV darauf, das Inklusionstaxi als festen Bestandteil des Sozialgesetzbuchs IX festzuschreiben. Dabei geht es um weit mehr als einzelne Rollstuhlfahrten. Der Vorstoß zielt auf einen grundlegenden Perspektivwechsel: Mobilität soll nicht länger als freiwillige Unterstützungsleistung verstanden werden, sondern als Voraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe.

In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas formulieren SoVD und VSPV ihren Anspruch entsprechend deutlich:

„Mobilität ist keine freiwillige Sozialleistung, sondern eine Voraussetzung tatsächlicher gesellschaftlicher Teilhabe.“

Inklusion - Anspruch und Realität klaffen weit auseinander

Die Argumentation der beiden Verbände setzt an einem Widerspruch im bestehenden System an. Zwar haben schwerbehinderte Menschen mit entsprechender Berechtigung bereits heute Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. In der Praxis aber scheitert dieser Anspruch häufig an der Realität des Alltags – besonders im ländlichen Raum.

Dort fehlt es vielerorts an barrierefreien Haltestellen, dichten Taktungen und tatsächlich nutzbaren Verbindungen. Im Schreiben an die Ministerin beschreiben SoVD und VSPV die Situation ungewöhnlich plastisch. Eine Bushaltestelle bestehe „auch gerne mal nur aus einem Schild im Nirgendwo“. Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen werde der gesetzliche Anspruch damit oft „formal“ gewährt, bleibe aber praktisch wirkungslos.

Der Bund soll zahlen

Genau an dieser Stelle soll das Inklusionstaxi ansetzen. Nach Vorstellung der Verbände soll es als entgeltfreie Beförderungsleistung systematisch im Sozialgesetzbuch IX verankert werden – inklusive klar geregelter Finanzierung durch den Bund.

Der VSPV und der SoVD argumentieren dabei ausdrücklich nicht für eine neue Sonderleistung. Vielmehr sehen sie das Taxi als funktionale Ergänzung eines bestehenden Anspruchs. „Das Inklusionstaxi ist kein Sonderrecht und kein Parallelregime“, heißt es in dem Schreiben. Es gehe vielmehr darum, einen bereits bestehenden Teilhabeanspruch überhaupt praktikabel zu machen.

Besonders deutlich wird der Verband bei der Finanzierungsfrage. Die Kostenträgerschaft müsse aus Sicht der Initiatoren zwingend beim Bund liegen.

„Wo der Bund den Anspruch normiert, muss er auch für dessen Finanzierung einstehen“, schreiben die Verbände.

Eine Verlagerung auf Länder oder Kommunen würde den Konnexitätsgrundsatz unterlaufen. Den finanziellen Aufwand beziffern SoVD und VSPV auf rund 70 Millionen Euro jährlich. Gemessen an den gesellschaftlichen Auswirkungen halten sie diese Summe für vertretbar.

„An die Mobilität und damit Teilhabe behinderter Menschen darf man kein Preisschild heften“, heißt es in dem Schreiben.

Zurückhaltung bei der Finanzierung

Die Antwort aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales fiel freundlich, aber zurückhaltend aus. Ministerin Bärbel Bas erkennt das Anliegen ausdrücklich an.

„Die tatsächliche Möglichkeit, sich selbstbestimmt fortzubewegen, ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe“, schreibt sie. Zudem teile sie die Einschätzung, „dass vor allem in den ländlichen Räumen der öffentliche Personennahverkehr noch ausbaufähig ist“.

Gleichzeitig zieht die Ministerin jedoch eine klare Grenze. Die bestehende Regelung zur unentgeltlichen Beförderung sei Teil eines „differenzierten Systems von Zuständigkeiten und Leistungen“, für das Bund und Länder jährlich 523 Millionen Euro aufwenden. Die Einbeziehung des Taxiverkehrs sei „in dieses bestehende System nicht möglich und würde eine neue eigenständige Sozialleistung begründen“.

Taxi ist Teil des ÖPNV

Genau an diesem Punkt entzündet sich nun die weitere Debatte. Der VSPV widerspricht der rechtlichen Einordnung entschieden. Geschäftsführer Sascha Waltemate sieht einen grundlegenden Denkfehler im Ministerium:

„Das BMAS würde einen Kategorienfehler begehen, wenn es das Taxi nicht als ÖPNV betrachtet und damit eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht berücksichtigt.“

Aus Sicht des Verbandes entstünde eben keine neue Sozialleistung. Vielmehr würden „hunderte lokale Bürokratiemonster zur Teilhabe durch eine einfache des Bundes ersetzt“. Deshalb sieht Waltemate weiterhin „erheblichen Diskussions- und Informationsbedarf“.

Trotz der ablehnenden Passage bewertet der VSPV das Antwortschreiben insgesamt positiv. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier erkennt darin sogar einen politischen Einstieg in die Debatte.

„Unser Anliegen ist direkt bei der Ministerin angekommen und nicht im Ministerium durchgereicht worden“, sagt sie.

Dass Bas persönlich geantwortet habe und die Bedeutung selbstbestimmter Mobilität ausdrücklich hervorhebe, wertet Engelmeier als Signal:

„Damit ist genau das passiert, was wir wollten: Die Tür ist geöffnet und wir starten eine breite Diskussion!“

Thema ist kein „Sprint“, sondern ein „Langstreckenlauf“

Auch beim VSPV versteht man die Antwort offenbar weniger als Absage denn als Auftakt. Generalbevollmächtigter Patrick Meinhardt kündigt bereits die nächsten politischen Schritte an.

„Der nächste Schritt ist jetzt, den Bundesverkehrsminister thematisch an Bord zu holen, im Bundesministerium für Arbeit und Soziales persönliche Gespräche zu führen, den Kontakt zu den Abgeordneten zu intensivieren und sowohl die Verkehrsminister- als auch Sozialministerkonferenz beim Inklusionstaxi zu sensibilisieren.“

Meinhardt macht dabei keinen Hehl daraus, dass der Verband mit einem langen politischen Prozess rechnet.

„Uns war von Anfang an bewusst, dass das ein Langstreckenlauf und ein Bohren dicker Bretter ist.“

Für das Taxi- und Mietwagengewerbe ist die Debatte deshalb auch wirtschaftlich relevant. Eine bundesweit geregelte Finanzierung könnte Investitionssicherheit für barrierefreie Fahrzeuge schaffen. Genau darauf verweisen SoVD und VSPV ausdrücklich. Ohne verlässliche Finanzierung werde weder ein flächendeckender Ausbau noch eine stabile Angebotsstruktur möglich sein. Zusätzlich fordern die Verbände Anschubfinanzierungen für Fahrzeugumbauten sowie bundesweite Qualitäts- und Digitalstandards.

Wer ist politisch zuständig?

Die politische Diskussion über das Inklusionstaxi dürfte damit gerade erst beginnen. Klar ist allerdings schon jetzt: Die Frage, wie barrierefreie Mobilität künftig organisiert und bezahlt wird, entwickelt sich zunehmend zu einem Thema an der Schnittstelle von Sozial-, Verkehrs- und Gesundheitspolitik.

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