Vor abgesenktem Bordstein darf man abgeschleppt werden

Wer vor einem abgesenkten Bordstein trotz einer Zick-Zack-Markierung auf der Fahrbahn parkt, darf abgeschleppt werden, hat das Verwaltungsgericht München geurteilt.

Wenn wie hier an einem abgesenkten Bordstein ein Fußgängerweg einmündet, kann man sicher sein, dass man dort auf keinen Fall parken darf. (Foto: Dietmar Fund)
Wenn wie hier an einem abgesenkten Bordstein ein Fußgängerweg einmündet, kann man sicher sein, dass man dort auf keinen Fall parken darf. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das Parken vor einem abgesenkten Bordstein ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch dann, wenn keine Park- oder Halteverbotsschilder aufgestellt sind und nur eine Zickzacklinie auf der Fahrbahn angebracht ist. Das hat das Verwaltungsgericht München am 13. März 2023 in einem Fall entschieden, der das Aktenzeichen M 23 K21.5650 trägt.

Die gerichtliche Auseinandersetzung hatte eine Autofahrerin angestrengt, die in Höhe eines Friedhofs vor einem abgesenkten Bordstein geparkt hatte. Der Bereich war mit einer Zickzacklinie auf der Fahrbahn markiert, die als Grenzmarkierung nach Paragraf 299 Straßenverkehrsordnung gilt. Daraufhin war sie abgeschleppt worden und sollte die Abschleppkosten von 341,25 Euro bezahlen. Dagegen klagte sie mit den Argumenten, ihr Wagen habe nur zum Teil neben dem abgesenkten Bordstein gestanden und der Zugang für Gehbehinderte sei in unmittelbarer Nähe ausreichend gewährleistet gewesen. Die Zickzacklinien seien nicht erkennbar gewesen. Daher hätte die Polizei ihrer Meinung nach vor dem Abschleppen erst den Halter ermitteln müssen.

Das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab und stufte die Abschleppmaßnahme als rechtmäßig ein. Sie sei verhältnismäßig und ermessensfehlerfrei gewesen. Es komme nicht darauf an, ob es zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen sei. Es sei wahrscheinlich, dass die Absenkung als Querungsstelle für Rollstuhlfahrer, Fußgänger mit Gehhilfen oder Kinderwagen sowie Fahrradfahrer unverzichtbar sei. Lichtbilder in der Akte der Verwaltung belegten, dass die Zickzacklinie sehr wohl sichtbar gewesen sei.

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