Taxi-Dachverband fordert schnelle Fachkunde-Umsetzung

Der Bundesgeschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV) hat seinen FDP-Parteifreund und Staatssekretär angeschrieben und eine zügige Umsetzung der beschlossenen Kleinen Fachkunde gefordert.

Viele Unternehmen wünschen sich Fahrerinnen und Fahrer, die einen guten Service bieten, und haben bisher gehofft, dass ihnen eine Kleine Fachkunde dabei helfen könnte. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Viele Unternehmen wünschen sich Fahrerinnen und Fahrer, die einen guten Service bieten, und haben bisher gehofft, dass ihnen eine Kleine Fachkunde dabei helfen könnte. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der Grundsatzbeschluss zu einem „Kleinen Fachkundenachweis“, der mit einer Online-Prüfung erbracht werden soll, sollte jetzt „so zügig als irgendmöglich“ eine Runde mit den Taxi- und Mietwagenverbänden terminiert werden. Sie soll einen verbindlichen Terminplan, die Inhalte, die Art der Vorbereitung und den Ablauf der Online-Prüfung festlegen und klären, bei wem diese Prüfung abzulegen ist. Das hat Patrick Meinhard, Bundesgeschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV) und FDP-Mitglied, seinem Parteifreund Oliver Luksic geschrieben. Der „liebe Oliver“ ist Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), das bekanntlich von FDP-Politiker Volker Wissing geleitet wird.

Die Zeitachse sei dem TMV enorm wichtig, da der Frust im Taxi- und Mietwagengewerbe über die Abschaffung der Ortskundeprüfung und einer „bisherigen Nullnummer“ bei der Kleinen Fachkunde „vollkommen zurecht maximal“ sei. Damit der Kleine Fachkundennachweis noch in diesem Jahr kommen könne, sollte bis zur Verkehrsministerkonferenz am 11./12. Oktober alles stehen, damit am 1. November oder spätestens am 1. Dezember 2023 gestartet werden könne.

In bester Tradition der FDP schreibt der TMV-Bundesgeschäftsführer wörtlich: „Bei der Vorbereitung auf die Prüfung wollen wir als TMV den unkompliziertesten und unbürokratischsten Weg gehen. Nachdem die Inhalte verbindlich festgelegt sind, sollte es eine vollkommene Freiheit geben, wie die Inhalte vermittelt werden. Das kann in den Unternehmen passieren, das kann mit online-Kursen geschehen, das kann über Kursangebote unterschiedlicher Träger unterrichtet werden.“

Bei der Online-Prüfung bestünden noch die größten Fragen und der höchste Beratungsbedarf im Detail, schreibt Meinhardt abschließend.

Logobanner Liste (Views)