Auch der Taxiverband TMV nimmt Stellung zur TSE-Neuregelung

Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V. (TMV) tritt wie der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) beim Bundesfinanzministerium dafür ein, die Einführung der TSE für Taxameter und Wegstreckenzähler zu verschieben, allerdings ohne ein konkretes Datum zu nennen.

Beide Taxi-Dachverbände treten für eine TSE in Taxametern und Wegstreckenzählern ein, plädieren aber für einen späteren Einführungstermin als den 1. Januar 2024. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Beide Taxi-Dachverbände treten für eine TSE in Taxametern und Wegstreckenzählern ein, plädieren aber für einen späteren Einführungstermin als den 1. Januar 2024. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Wie nah die beiden seit etwas mehr als zwei Jahren miteinander konkurrierenden Taxi-Bundesverbände in wichtigen Fragen liegen, zeigt sich wieder einmal in ihren Stellungnahmen zur Einführung der Technischen Sicherungseinrichtung (TSE) für Taxameter und Wegstreckenzähler. Zur Neufassung eines Anwendungserlasses haben der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) am 11. April 2023 und der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) am 12. April 2023 gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen Stellung bezogen. Übereinstimmend schrieben beide in ihren Stellungnahmen, dass sie die Neueinführung begrüßen, aber den Einführungstermin 1. Januar 2024 für nicht mehr realisierbar halten.

Der TMV meldet „schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Realisierbarkeit“ an. Er begründet sie mit mangelnden Festlegungen an die TSE, glaubt nicht, dass die Bundesdruckerei alle Anträge auf Erteilung beziehungsweise Zertifizierung einer TSE rechtzeitig bearbeiten kann und bezweifelt, dass die Zulieferer innerhalb nur weniger Monate liefern können. Der TMV nennt hier kein Wunschdatum für die Verschiebung. Er fordert dafür vom Verordnungsgeber, dass er sich bereits „Gedanken über eine Inkrafttreten-Übergangsregelung der Verordnung oder eine Nichtbeanstandungsregelung des BMF machen muss“.

Dem TMV liegt es außerdem am Herzen, dass die Unternehmer aus Kostengründen nur eine TSE pro Fahrzeug vorhalten müssen. „Im Fahrzeug verbaute und mit dem Taxameter bzw. Wegstreckenzähler verbundene und die Fahr- und Bestelldaten auswertende Terminals sowie vergleichbare Apps sehen wir als Verbundgeräte“, schreibt der Verband. „Die angesprochenen Gerätschaften sind in vielen Fahrzeugen des Taxi- und Mietwagenverkehrs verbaut und leisten wertvolle Hilfe bei der rechtssicheren Dokumentation bei Bestellabweichungen und insbesondere von Änderungen von nicht dem gängigen Taxitarif unterliegenden Fahrten.“

Anders als der BVTM hat der TMV zur Thematik keine zusammenfassende Pressemitteilung verfasst, sondern seine Stellungnahme im Wortlaut verbreitet. Sie kann deshalb im Downloadbereich dieser Meldung zur vertieften Betrachtung als pdf-Datei heruntergeladen werden. Der BVTM hat seine Stellungnahme nur seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

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