Kassengesetz sorgt für Diskussionen: BVTM fordert gleiche Regeln für Taxi- und Plattformverkehre
Wer wissen möchte, welche Themen die Taxi- und Mietwagenbranche derzeit beschäftigen, musste in diesen Tagen nicht nach Berlin schauen. Beim Niedersächsischen Taxi- und Mietwagentag des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in Bad Nenndorf standen jene Fragen auf der Agenda, die viele Unternehmer unmittelbar betreffen – von der Digitalisierung über neue Mobilitätsangebote bis hin zu steuerrechtlichen Vorgaben. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) war dabei mit Vizepräsident Wolfgang Oertel und Geschäftsführer Michael Oppermann vertreten. Beide nutzten die Veranstaltung für Gespräche mit Unternehmern, Verbänden und Branchenpartnern. Besonders ein Thema sorgte dabei für Aufmerksamkeit: die geplanten Regelungen rund um technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) und das Kassengesetz.
Streitpunkt Wegstreckenzähler
Den fachlichen Hintergrund lieferte ein Vortrag von Edo Diekmann, der die aktuellen Entwicklungen bei TSE und Kassensicherungsverordnung erläuterte. Für viele Taxi- und Mietwagenunternehmen ist das Thema von erheblicher Bedeutung. Schließlich gelten Taxameter und Wegstreckenzähler bereits heute grundsätzlich als elektronische Aufzeichnungssysteme.
Nach geltender Rechtslage sollen bestimmte Wegstreckenzähler ab dem 1. Januar 2027 die Anforderungen der technischen Sicherheitseinrichtungen erfüllen. Ziel ist es, Manipulationen zu verhindern und steuerlich relevante Daten fälschungssicher zu dokumentieren. Aus Sicht des BVTM droht jedoch eine Schieflage im Wettbewerb. Hintergrund sind Überlegungen, Plattformverkehre von Teilen der Wegstreckenzählerpflicht auszunehmen.
„Wir drängen auf Nachbesserungen. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet Plattformverkehre bessergestellt werden als seriöse Taxi- und Mietwagenunternehmen“, erklärte BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann.
Der Verband sieht darin eine Ungleichbehandlung unterschiedlicher Marktteilnehmer. Während Taxi- und Mietwagenunternehmen in technische Systeme investieren müssten, könnten digitale Plattformanbieter unter Umständen von Ausnahmeregelungen profitieren.
Kampf um gleiche Wettbewerbsbedingungen
Die Diskussion berührt einen Kernkonflikt der Branche. Seit Jahren kritisieren Taxi- und Mietwagenverbände, dass traditionelle Unternehmen umfangreiche gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, während digitale Vermittlungsplattformen in einzelnen Bereichen von anderen Rahmenbedingungen profitieren. Der BVTM kündigte deshalb an, das laufende Gesetzgebungsverfahren weiterhin intensiv zu begleiten. Ziel sei es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter im Personenverkehr sicherzustellen.
Dabei geht es nicht allein um steuerliche Fragen. Für viele Unternehmen steht dahinter die grundsätzliche Forderung, dass vergleichbare Dienstleistungen auch vergleichbaren Regeln unterliegen sollten.
Taxi als Teil des öffentlichen Verkehrs
Neben den Debatten um das Kassengesetz zeigte die Veranstaltung jedoch auch, wie sich die Rolle des Taxis verändert.
Ein viel beachteter Programmpunkt war der Vortrag von Mareike Harlfinger-Düpow zum ÖPNV-Taxi im Landkreis Lüneburg. Das Modell verdeutlicht, wie Taxiunternehmen zunehmend Aufgaben übernehmen, die klassische Linienverkehre allein nicht mehr wirtschaftlich abdecken können.
Gerade im ländlichen Raum gewinnen flexible Bedienformen an Bedeutung. Wo Busse nur noch selten verkehren oder große Fahrzeuge nicht ausgelastet wären, können Taxis Mobilitätslücken schließen. Das Lüneburger Modell gilt dabei als Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem Verkehr und gewerblichen Personenbeförderern.
Für viele Unternehmer dürfte dieser Bereich künftig an Bedeutung gewinnen. Kommunen und Aufgabenträger suchen zunehmend nach Lösungen, um Mobilität auch außerhalb der Ballungsräume sicherzustellen. Taxis werden dabei immer häufiger als Teil eines integrierten Verkehrsangebots betrachtet.
Blick auf Technik und Zukunft
Abseits der Vorträge bot die begleitende Fachausstellung Gelegenheit, sich über neue technische Entwicklungen und Dienstleistungen zu informieren. Digitalisierung, Fahrzeugtechnik und betriebliche Lösungen standen dabei ebenso im Fokus wie aktuelle Entwicklungen im Bereich Elektromobilität.
Positiv bewertete der BVTM zudem den Austausch mit dem Automobilhersteller Volkswagen. Gerade angesichts des anstehenden Wandels hin zu elektrifizierten Flotten und neuen Mobilitätskonzepten gewinnen solche Gespräche für das Gewerbe an Bedeutung.
Branche zwischen Regulierung und Wandel
Der Taxi- und Mietwagentag in Bad Nenndorf machte deutlich, dass die Branche derzeit an mehreren Fronten gleichzeitig gefordert ist. Einerseits müssen Unternehmen neue gesetzliche Vorgaben umsetzen und sich auf veränderte steuerliche Anforderungen einstellen. Andererseits eröffnen sich durch neue Mobilitätskonzepte Chancen, die Rolle des Taxis im öffentlichen Verkehr neu zu definieren.
Die Diskussion um das Kassengesetz zeigt dabei exemplarisch, wie eng Regulierung und Wettbewerb inzwischen miteinander verknüpft sind. Für den BVTM steht fest, dass die kommenden Monate entscheidend sein werden. Denn die Frage, welche Regeln künftig für Taxi-, Mietwagen- und Plattformverkehre gelten, wird nicht nur über Verwaltungsaufwand entscheiden – sondern auch darüber, wie fair der Wettbewerb auf dem Mobilitätsmarkt künftig ausgestaltet wird.
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