Taxis könnten Mobilitäts-Defizite auf dem Land beseitigen

In einem Positionspapier schildert der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV), wie man Taxis konkret in den Öffentlichen Personen-Nahverkehr mit einbeziehen könnte.

Einer der Vorschläge des TMV ist es, mit Dreifachkonzessionen Fahrzeuge morgens für Schülerfahrten, tagsüber als Taxi im gebündelten Bedarfsverkehr und bei Bedarf als Taxi im Gelegenheitsverkehr nutzen zu können. (Foto: Dietmar Fund)
Einer der Vorschläge des TMV ist es, mit Dreifachkonzessionen Fahrzeuge morgens für Schülerfahrten, tagsüber als Taxi im gebündelten Bedarfsverkehr und bei Bedarf als Taxi im Gelegenheitsverkehr nutzen zu können. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Ein „Positionspapier“ mit dem Titel „Das Taxi – der Problemlöser für das Mobilitätsdefizit in der Fläche“ hat der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) Ende September 2022 vorgelegt. Es ruft den Bund, die Länder, die Träger des Nahverkehrs und die Genehmigungsbehörden dazu auf, gemeinsam die Chancen zur Integration des Taxis in den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) zu nutzen, die mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und dem Regionalisierungsgesetz geschaffen worden seien.

Ausgehend von einem immer dünneren Taxi-Angebot in der Fläche aufgrund eines nur kleinen und wegen der langen Strecken teuren Gelegenheitsverkehrs schlägt der TMV vor, mit Taxis den viel teureren und weitaus unflexibleren Busverkehr zu ersetzen und so für das gleiche Geld wesentlich mehr Mobilitätskilometer anzubieten. Zwar könne man reinen Gelegenheitsverkehr nicht öffentlich finanzieren, aber Fahrten auch als Sammelverkehre zu den nächsten Umsteigestationen finanziell unterstützen und von den Fahrgästen einen „Luxus“-Zuschlag zum Nahverkehrs-Ticket erheben. Auch eine monatliche Freikilometer-Grenze sieht der Verband als Maßnahme an, die eine „Übernutzung“ des Taxis auf dem Land vermeiden würde.

Als eine der größten Hürden für die Finanzierung des Taxi-Verkehrs durch Regionalisierungsmittel sieht der TMV an, dass die Nahverkehrsgesetze der Bundesländer keine Beteiligung der Taxiunternehmer an der Aufstellung von Nahverkehrsplänen vorsehen. Deshalb solle zumindest für den ländlichen Raum eine solche Beteiligung der Taxiverbände und gegebenenfalls der örtlichen Taxiunternehmen zwingend werden.

Abschließend fordert der Taxiverband, in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern die gesetzliche Möglichkeit zu nutzen, Dreifachgenehmigungen zu erteilen, die die Nutzung eines Fahrzeugs als Taxi, Mietwagen oder Fahrzeug des gebündelten Bedarfsverkehrs zulassen. Damit könnten die Unternehmen flexibel und in einer für sie wirtschaftlichen Weise agieren, argumentiert der TMV. Das könne so attraktiv werden, dass auch Regionen, in denen es kaum noch Pkw-Gelegenheitsverkehr mehr gebe, bald wieder eine „flexible und attraktive Pkw-Bedienung“ bekämen.

Vorschläge zur Einbindung von Taxis in die Nahverkehrsgesetze der Bundesländer hatte im Juni 2022 bereits Michael Oppermann, Geschäftsführer des mit dem TMV konkurrierenden Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) beim Deutschen Nahverkehrstag in Koblenz vorgelegt.

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