Taxameter/Fiskaltaxameter News im Überblick: Fakten und häufige Fragen

Taxameter und Fiskaltaxameter sind zentrale Themen im Taxi-Gewerbe. Diese Newsübersicht informiert über gesetzliche Vorgaben, technische Entwicklungen und praktische Fragen rund um Umrüstung, Betrieb und Kontrolle. Ergänzend ist ein FAQ mit den wichtigsten Antworten für Taxiunternehmer zu finden.

Das City Taxi in Erfurt setzte beim Besuch von taxi heute 2015 noch einen HALE-Taxameter vom Typ MCT-05 ein. (Foto: Dietmar Fund)
Das City Taxi in Erfurt setzte beim Besuch von taxi heute 2015 noch einen HALE-Taxameter vom Typ MCT-05 ein. (Foto: Dietmar Fund)

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Dieser Artikel besteht aus Folgenden Taxameter / Fiskaltaxameter News:

Taxameter / Fiskaltaxameter News aus dem Jahr 2026:

Taxameter / Fiskaltaxameter News aus dem Jahr 2025:

Taxameter / Fiskaltaxameter News aus dem Jahr 2023:

Taxameter / Fiskaltaxameter News aus dem Jahr 2022:

Taxameter / Fiskaltaxameter News aus dem Jahr 2021:

Taxameter / Fiskaltaxameter News aus dem Jahr 2020:

Taxameter / Fiskaltaxameter News aus dem Jahr 2019:

Taxameter / Fiskaltaxameter News aus dem Jahr 2018:

Taxameter / Fiskaltaxameter News aus dem Jahr 2017:

Taxameter / Fiskaltaxameter News aus dem Jahr 2016:

Taxameter / Fiskaltaxameter News aus dem Jahr 2015:

Taxameter / Fiskaltaxameter News aus dem Jahr 2014:

Taxameter / Fiskaltaxameter News aus dem Jahr 2013:

Taxameter / Fiskaltaxameter News aus den Jahren 2004 - 2011:

TMV begrüßt TSE-Pflicht: Wegstreckenzähler ab 2027 neu geregelt

News vom 05.05.2026 von Thomas Kanzler

Die Debatte um Manipulationssicherheit im Fahrdienstgewerbe bekommt einen klaren Zeitstempel. Ab Januar 2027 gilt: Wegstreckenzähler, sofern sie digitale Daten ausgeben können, müssen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Eine kleine juristische Ergänzung in der Kassensicherungsverordnung – mit spürbaren Folgen für Taxi- und Mietwagenbetriebe.

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) regelt seit 2020, wie elektronische Kassensysteme vor Manipulation geschützt werden. Grundlage ist § 146a der Abgabenordnung. Kern ist die Pflicht zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die Transaktionen signiert und unveränderbar speichert. Betroffen sind auch Taxameter. Die Reform 2026 erweitert den Rahmen, etwa für app-basierte Systeme. Übergangsfristen laufen bis 2027. Ziel bleibt mehr Transparenz bei digitalen Geschäftsdaten.

TMV bewertet die Neuregelung als überfällig

Für den Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) wird damit die Gleichbehandlung zweier Systeme umgesetzt, die im Alltag ähnliche Funktionen erfüllen, regulatorisch jedoch lange unterschiedlich behandelt wurden: Taxameter auf der einen Seite, Wegstreckenzähler auf der anderen.

„Endlich wird das umgesetzt, wofür der TMV bereits so lange kämpft“, sagt Präsident Thomas Kroker.

Während Taxameter bereits seit Jahren unter die Vorgaben zur Manipulationssicherheit fallen, konnten Wegstreckenzähler bislang ohne verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung betrieben werden – zumindest dann, wenn sie nicht explizit als Kassensystem im Sinne der Verordnung galten. Diese Lücke schließt der Gesetzgeber nun. Betroffen sind nahezu alle Geräte, die vor dem 1. Juli 2024 in Verkehr gebracht wurden und über eine digitale Schnittstelle verfügen. Praktisch heißt das: Ein Großteil der heute eingesetzten Systeme muss nachgerüstet oder ersetzt werden.

Manipulationssicher aufgezeichnet

Die technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, ist dabei kein abstraktes Konstrukt, sondern ein klar definiertes Instrument. Sie signiert Transaktionsdaten, speichert sie manipulationssicher und ermöglicht eine nachträgliche Prüfung durch die Finanzbehörden. Entwickelt wurde das System im Kontext der Digitalisierung von Kassenvorgängen, insbesondere im Einzelhandel und in der Gastronomie. Mit der Ausweitung auf das Fahrdienstgewerbe verschiebt sich der Fokus nun stärker auf mobile Anwendungen.

Für das Mietwagengewerbe hat diese Anpassung eine besondere Bedeutung. Wegstreckenzähler werden hier häufig eingesetzt, etwa bei vorbestellten Fahrten oder im Krankentransport. Die bisherige Regulierung führte dazu, dass zwei Betriebe mit ähnlichen Leistungen unterschiedlichen Dokumentationspflichten unterlagen. Aus Sicht des TMV war das ein Wettbewerbsnachteil für jene Unternehmen, die bereits in manipulationssichere Systeme investiert hatten.

„Damit werden ab 2027 endlich Nutzer von Wegstreckenzählern den Nutzern von Taxametern gleichgestellt“, heißt es aus dem Verband. Der Satz markiert den Kern der Änderung: weniger technische Innovation als regulatorische Angleichung. „Die bisher geltende ungerechte Ungleichbehandlung ist dann ab dem nächsten Jahr beendet.“

In der Praxis bringt das allerdings Aufwand mit sich. Viele Mietwagen-Betriebe müssen nun prüfen, ob ihre bestehenden Geräte TSE-fähig sind. Ist das nicht der Fall, stehen Investitionen an – entweder in Nachrüstlösungen oder in neue Hardware. Hinzu kommt die Integration in bestehende Abrechnungssysteme. Denn die TSE entfaltet ihren Nutzen erst im Zusammenspiel mit Software, die Daten korrekt erfasst, speichert und bei Bedarf exportiert.

Vorgänge werden fürs Finanzamt nachkontrollierbar

Gleichzeitig fügt sich die Neuregelung in eine größere Entwicklung ein. Der Staat setzt zunehmend auf digitale Nachvollziehbarkeit, auch in Bereichen, die lange analog geprägt waren. Der TMV sieht darin einen Schritt in Richtung fairer Marktbedingungen.

„Mit dieser Ergänzung kommen wir unserer Forderung des fairen Wettbewerbs einen weiteren Schritt näher“, so Thomas Kroker.

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BVTM macht sich für Bürokratie-Abbau bei Taxameter-Eichung stark

News vom 21.05.2025 von Thomas Kanzler

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) meldet sich mit einem klaren Anliegen direkt bei der neuen Bundeswirtschaftsministerin. In einem sachlich gehaltenen Schreiben gratuliert der BVTM Katherina Reiche zur neuen Aufgabe – und nutzt den Moment, um auf eine aus Branchensicht wenig nachvollziehbare Vorschrift hinzuweisen: die jährliche Eichpflicht für Taxameter.

Einmal im Jahr müssen die Messgeräte im Taxi – die Taxameter – überprüft und geeicht werden. Das ist Vorschrift. Für Geräte in Mietwagen mit Chauffeur, die vergleichbare Technik verwenden, gilt dagegen eine zweijährige Frist. Beide Fahrzeugarten konkurrieren auf demselben Markt. Warum also dieser Unterschied?

Der Verband sieht hier nicht nur eine Wettbewerbsverzerrung, sondern auch eine unnötige Belastung für Betriebe, die ohnehin unter hohem Kostendruck stehen. Eine einfache Änderung könnte laut BVTM Abhilfe schaffen: Taxameter aus der entsprechenden Anlage der Mess- und Eichverordnung streichen – fertig. Kein Gesetz müsste angepasst werden, keine neuen Ressourcen würden gebraucht. Allein an Gebühren und Arbeitsausfällen könnte die Branche so rund 15 Millionen Euro jährlich sparen.

Das Schreiben macht deutlich: Bürokratieabbau darf nicht nur als politischer Leitsatz gelten – er muss konkret werden. Zum Beispiel dort, wo Verfahren nicht mehr zeitgemäß erscheinen oder nicht mehr gerecht. Dass die Fehlerquote bei Taxametern laut offizieller Statistik ohnehin gering ist, rundet das Argument ab.

Neben der Eichpflicht adressiert der Verband auch ein zweites Thema, das wirtschafts- wie klimapolitisch auf der Tagesordnung steht: die Antriebswende. Bundesweit sind rund 100.000 Taxis im Einsatz, jedes Jahr wird etwa ein Viertel der Flotte erneuert. Der Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge bietet hier ein erhebliches Potenzial – für Umwelt, Städte und auch für die heimische Industrie.

E-Taxis müssen besonders gefördert werden

Der BVTM signalisiert Kooperationsbereitschaft: Man wolle Vorschläge einbringen, wie staatliche Anreize so gestaltet werden könnten, dass sie auch im Taxibereich wirken – etwa durch angepasste Förderbedingungen oder spezielle Programme für Vielnutzer-Flotten. Davon könnten nicht zuletzt deutsche Hersteller profitieren, die bisher im Segment der elektrischen Großserienfahrzeuge für den gewerblichen Einsatz noch Boden gutmachen müssen.

Mit dem Schreiben verbindet der Verband einen Gesprächswunsch – konstruktiv, lösungsorientiert, nicht überladen. Es geht um Alltagsthemen eines Gewerbes, das viele Menschen täglich nutzen, das aber selten Schlagzeilen macht.

Die neue Ministerin wird sich entscheiden müssen, wo sie in ihrem Amt Akzente setzen will. Eine Einladung liegt nun auf dem Tisch. Sie ist freundlich formuliert – aber durchaus konkret.

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Schachmatt auf dem Taxameter – oder Drama um die Taxi München eG

News vom 27.03.2025 von Thomas Kanzler

Es gibt sie noch, die großen Dramen unserer Zeit. Keine griechische Tragödie, kein Shakespeare-Stück kommt an das heran, was sich derzeit in der Münchner Taxi-Genossenschaft abspielt. Intrigen, Machtkämpfe, Verrat – das ganze Arsenal der politischen Kunstfertigkeit wird hier angewendet, während das eigentliche Problem unbeantwortet bleibt: Wohin steuert das Taxigewerbe?

Mit erhobenem Zeigefinger verkünden die Vorstände Thomas Kroker und Patrick Nothhaft, dass sich einige Aufsichtsratsmitglieder in die Arme von Uber und Bolt geworfen hätten – jenem "weltweit größten Feind des Taxigewerbes", wie es dramatisch heißt. Was auf den ersten Blick wie eine schlichte Empörung erscheint, wirkt bei genauerem Hinsehen wie eine gezielt platzierte Schachfigur im Spiel um die Macht. Die beschuldigten Aufsichtsräte, darunter Sezai Curuk, Elias Ghulam und Hüsseyin Bayram, sehen sich gezwungen, mit einem Gegenbrief zu antworten, in dem sie ihre Ehre verteidigen und ihrerseits den Vorwürfen widersprechen.

Doch der eigentliche Konflikt geht tiefer. Während in den Vorstandsetagen Stühle gerückt werden, fährt die Branche auf direktem Weg in eine ungewisse Zukunft. Der Nachtverkehr ist in München fast vollständig eingebrochen, die Nachfrage sinkt, während alternative Mobilitätsformen florieren. Derweil schleicht sich Uber, in Stuttgart bereits hofiert, leise aber bestimmt ins deutsche Taxigewerbe ein. Das Versprechen der Plattformbetreiber klingt verlockend: Mehr Fahrten, kürzere Wartezeiten, bessere digitale Infrastruktur. Doch welche Kosten stehen dem gegenüber? Ist es ein Rettungsring – oder eine Schlinge?

Stuttgart dient als Experimentierfeld. Erst Freenow, dann Uber – die dortige Taxi Auto Zentrale (TAZ) scheint gewillt, neue Wege zu gehen. Man nennt es "pragmatisch". Gegner nennen es "Kapitulation". Für Uber ist es ein strategischer Coup: Durch die Integration von Taxis wird der eigene Marktanteil weiter ausgebaut, während das Gewerbe glaubt, sich die digitale Reichweite zunutze zu machen. Doch am Ende sitzt Uber am längeren Hebel. Die Tarife sind vorgegeben, die Provisionshöhen steigen, die Abhängigkeit nimmt zu.

Die Münchner Taxi-Genossenschaft mag zerstritten sein, doch in einem Punkt sind sich viele Taxiunternehmer einig: Wer Uber als Partner ins Boot holt, könnte schnell feststellen, dass er selbst zum Ruderer geworden ist, während Uber den Kurs bestimmt. In Stuttgart mag man das als Fortschritt verkaufen, in München wächst das Misstrauen. Ist der Uber-Deal eine Notwendigkeit – oder das Einfallstor für das Ende des traditionellen Taxigewerbes?

Das Taxigeschäft steht vor der größten Herausforderung seit Jahrzehnten. Die Nachfrage schrumpft, Plattformen wildern, Genossenschaften streiten. Wer in diesem Chaos die richtigen Weichen stellt, wird in den kommenden Jahren die Spielregeln bestimmen. Bleibt zu hoffen, dass sich das Taxigewerbe nicht selbst schachmatt setzt.

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Wechsel bei Fiskaltaxameter-Dienstleistern: Alternativen für Tesymex-Kunden

News vom 12.03.2025 von Thomas Kanzler

Taxiunternehmen, die bislang ihre INSIKA-Daten über den Hamburger Dienstleister Tesymex verwalten ließen, müssen sich bis Ende März eine neue Lösung suchen. Aufgrund der Liquidation des Unternehmens stehen Alternativen wie Starksoft, Taxiwin und Hale bereit.

Die Anbieter werben mit unterschiedlichen Leistungspaketen für die gesetzeskonforme Speicherung und Verwaltung von Betriebsdaten.

Starksoft: Cloudbasierte Verwaltungslösung

Die Berliner Starksoft Deutschland GmbH bietet seit 2012 die Speicherung von Fiskaltaxameterdaten an. Inhaber Özgür Mergün beschreibt die firmeneigene "Maxicloud" als eine Lösung zur digitalen Verwaltung von Taxibetrieben. Die Plattform ermöglicht zudem die digitale Arbeitszeiterfassung sowie die Integration von Zahlungsbelegen ins Kassenbuch.

Starksoft offeriert drei Tarifstufen:

  • Basis (14,90 Euro/Monat/Fahrzeug) umfasst unter anderem den "Alive-Service", der inaktive Taxameter meldet, Betriebsnachweise nach jeder Schicht sowie eine Exportfunktion für Steuerbüros.
  • Profi (24,90 Euro) erweitert die Basisfunktionen um detaillierte Umsatzanalysen, Personal- und Lohnabrechnungen, Strafzettelverwaltung sowie eine Schichtübersicht.
  • Premium (34,90 Euro) bietet zusätzlich eine Fahrzeug- und Unfallverwaltung, einen digitalen Schichtplan, eine interne Chatfunktion und die Nutzung von NFC-Technologie zur Authentifizierung.

Taxiwin: Günstige Alternativen mit Fokus auf Effizienz

Taxiwin, ebenfalls in Berlin ansässig, wird von Marco und Rüdiger Kosch geführt und stellt eine cloudbasierte Datenverwaltung bereit. "Datenmanagement leicht gemacht" lautet das Motto des Familienbetriebs, der sich durch wettbewerbsfähige Preise positioniert.

Die beiden Haupttarife sind:

  • Taxiwin Basis (8,90 Euro/Monat/Fahrzeug) richtet sich an Einzelunternehmer und gewährleistet die revisionssichere Speicherung von Fahrtdaten sowie den Export für Finanzbehörden.
  • Taxiwin Premium (11,90 Euro) bietet neben den Basisfunktionen eine umfassende Arbeitszeit- und Bruttolohnabrechnung, die Integration unbarer Zahlungen zum Beispiel von FreeNow (aber auch Bolt und Uber) sowie Live-GPS-Ortung für bestimmte Taxameter.

Zusätzlich können Kunden eine Fahrer-App (4,30 Euro) zur mobilen Datenerfassung sowie eine SIM-Karte für die Datenübertragung (2,50 Euro) buchen. Eine "Altdatenübernahme" erleichtert den Wechsel von bestehenden Systemen.

Hale: Drei gestaffelte Pakete mit modularer Erweiterung

Der Salzburger Anbieter Hale Electronic positioniert sich als umfassender Datenmanagement-Dienstleister für Taxibetriebe. Das Unternehmen lockt ehemalige Tesymex-Kunden mit einer dreimonatigen Gratis-Nutzung.

Seit Anfang 2024 stehen drei Tarifmodelle zur Auswahl:

  • Hale Fiskal (8,90 Euro/Monat/Fahrzeug) richtet sich an Einzelfahrer, die Fiskaldaten zehn Jahre lang revisionssicher speichern möchten.
  • Hale Business (13,50 Euro) bietet eine erweiterte Betriebsdatenverwaltung mit Fahrerabrechnung, Umsatzdokumentation und automatisierten Berichten.
  • Hale Professional (17,90 Euro) stellt eine umfassende Komplettlösung mit Fahrzeugkostenverwaltung, Rechnungsfahrten und Schichtplanung bereit.

Ergänzend lassen sich Zusatzmodule wie Kassenbuch, Mobilithek oder eine direkte Krankenfahrten-Abrechnung mit Kostenträgern hinzubuchen. Eine optionale SIM-Karte kostet 3,40 Euro monatlich.

Hale-Geschäftsführer Martin Leitner hebt hervor: "Das HALE Datencenter hat sich bereits bei INSIKA als optimale Lösung zur fiskalkonformen Datenspeicherung bewährt. Selbstverständlich erfüllt es jetzt auch sämtliche Anforderungen der KassenSichV/TSE."

Eine zügige Entscheidung ist erforderlich

Mit dem bevorstehenden Ende von Tesymex müssen Taxiunternehmen kurzfristig handeln, um eine lückenlose Fiskaldatenspeicherung sicherzustellen. Starksoft, Taxiwin und Hale bieten verschiedene Modelle, die sich je nach Betriebsgröße und Funktionsbedarf eignen. Die Preisstrukturen sind ähnlich, wobei sich die Anbieter durch unterschiedliche Zusatzleistungen differenzieren. Eine rasche Entscheidung ist daher ratsam, um den Fiskalanforderungen weiterhin zu entsprechen.

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Altes HALE-Taxameter wird 2024 nicht mehr geeicht

News vom 04.12.2023 von Dietmar Fund

Die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hat eine wichtige Botschaft für Taxler, die sich von einem bestimmten Altgerät noch nicht trennen wollten.

Viele sparsame Taxiunternehmer und –unternehmerinnen möchten ihnen vertraute Taxameter-Modelle einsetzen, solange sie noch einwandfrei funktionieren. Dass das seine Grenzen haben kann, verdeutlicht eine Mitteilung der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen e.V. des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN). Sie schreibt darin, dass laut dem Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) das Taxameter HALE MCT-05 nur noch in diesem Jahr geeicht werden könne.

Ab 2024 werde es keine Eichung für dieses Gerät mehr geben. Der Grund dafür ist, dass bei diesem Modell das Kalendarium Ende 2024 ausläuft. Daher könne das Gerät ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr zwischen Wochentagen, Feiertagen und Wochenenden unterscheiden. Die Fachvereinigung weist daher darauf hin, dass Nutzer des MCT-05 anschließend ein neues Gerät benötigen.

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Kienzle Argo Taxi verabschiedet sich von Taxametern

News vom 08.11.2023 von Dietmar Fund

Die EU-konformen aktuellen Taxameter werden nur noch bis Ende 2023 verkauft und nicht mehr auf die TSE-Pflicht umgerüstet, während die Dachzeichen weiterhin angeboten werden.

Ende Oktober 2023 hat Kienzle Argo seinen Vertriebs- und Servicepartnern eine „Abkündigung“ für die aktuellen EU-konformen Taxameter T 21 und T 21S geschickt. Aus ihr geht hervor, dass sie samt ihrer Ergänzungsprodukte wie der INSIKA-Datenbox nach der Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung TSE nicht mehr weiterproduziert werden. Diese Entscheidung gelte unabhängig von der Nichtbeanstandungsregelung, die das Bundesministerium der Finanzen verkündet habe.

Für den Zeitraum der Übergangsregelungen bis zum 31.12.2025 werde das Unternehmen aber noch Tarife für diese beiden Taxameter bereitstellen. Auch die Lieferung von Ersatzteilen soll solange sichergestellt werden. Nicht mehr lieferbar seien ab 2024 außer den Taxametern die Datenbox C 21, die Alarmanlage und das Alarmsteuergerät.

Kienzle Argo werde aber weiterhin Dachzeichen ohne und mit LED sowie mit und ohne stillem Alarm anbieten, heißt es in dem Schreiben. Daniel Starrach, Geschäftsführer der Kienzle Argo Taxi GmbH in Berlin, hat es taxi heute auf Nachfrage zugesandt. Am 4. November 2023 hatte der Taxi-Umrüster Matthias Müller aus Heilbad Heiligenstadt bei der Mitgliederversammlung der Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt auf diese Entscheidung von Kienzle Argo hingewiesen.

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Taxameter-Fachmann erklärt Umsetzung der TSE-Pflicht

News vom 06.11.2023 von Dietmar Fund

Der Thüringer Umrüster Matthias Müller erläuterte auf der Mitgliederversammlung der Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt sehr plastisch, wie man der TSE-Pflicht nachkommt und weshalb man das tunlichst rasch in Angriff nehmen sollte.

Die Finanzbehörden verlangen mittlerweile digitale Daten, gespeichert auf einem Datenträger, den sie durch ihr Prüfprogramm laufen lassen können. Nicht bearbeitete digitale Daten können dabei aber ebenso zu einer Schätzung der Steuerschuld führen wie wenn man gar keine digitalen Daten vorweisen kann. Mit dieser Einstiegs-Bemerkung ließ Matthias Müller die 22 Teilnehmenden der Mitgliederversammlung der Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt aufhorchen. Er hielt dort am 4. November 2023 im Mühlenhotel Halle-Leipzig einen Vortrag über Umsetzung der TSE-Pflicht.

Trotz der Anfang Oktober 2023 veröffentlichten Nichtbeanstandungsregelung sollten Unternehmer und Unternehmerinnen nun schnellstens eine Technische Sicherungseinrichtung (TSE) nachrüsten, denn deren Einbau dauere längere Zeit. Bei bereits eingebauten Taxametern seien je nach Gerät Nachrüstungen und Software-Anpassungen nötig. Welche Maßnahmen dies bei den eigenen Geräten sind, solle man mit seinem Instandsetzungsbetrieb abklären, riet der Umrüster aus dem thüringischen Heilbad Heiligenstadt. Er zeigte eine Aufstellung von Taxametern, Spiegeltaxametern und All-in-One-Geräten der Hersteller Digitax, HALE, Semitron und Taxitronic, die bereits jetzt oder in naher Zukunft für die TSE geeignet seien. Für die Taxameter der Baureihe T 21/T 21 S von Kienzle gelte dies nicht. Seine Auflistung erhob nicht den Anspruch der Vollständigkeit.

Holger Kampmann von MPC-Software ergänzte, dass auch die vom Taxameter-Hersteller HALE angebotene Signierbox SEI eine neue Firmware benötige. Der Vertriebsleiter war mit einem Ausstellungsstand vertreten, ebenso Uwe Rose von Taxi Rent Gera, Sven Brysch von opta data und Sabine Schunk von mobile GARANTIE.

Nachdem aus dem Publikum die Frage gekommen war, ob der Fahrer bei Rechnungsfahrten gleich den Kostenträger eintragen solle und ob es nicht besser sei, die tagsüber signiert erfassten Daten als Unternehmer hinterher zu bearbeiten, antwortete Holger Kampmann, dies nachträglich zu tun, sei seines Erachtens ein „indiskutabler Aufwand“, wenn man mehr als ein Fahrzeug habe. Sowohl Kampmann als auch Müller rieten dazu, im Vorfeld im HALE-Datencenter oder im eigenen Backoffice die Auftraggeber von Rechnungsfahrten anzulegen und dem Fahrer mit dem Auftrag die Kreditorennummer mitzuteilen, die er dann ins Taxameter eingeben müsse. Auch auf Zuzahlungen könne man die Fahrer-App von MPC-Software einstellen, merkte Kampmann an.

Aus dem Publikum kamen immer wieder Stimmen, die erklärten, ihre Fahrer würde das überfordern. „Meine praktische Erfahrung ist, dass die meisten Fahrer es können und die wenigen, die es nicht können, sind in der Regel solche, die es einfach nicht wollen“, entgegnete ihnen Holger Kampmann. „Kleinere Fehler werden bei einer Betriebsprüfung vielleicht gerügt, sie führen aber noch nicht zu einer Schätzung.“

Andreas Fricke, der Vorsitzende der Fachvereinigung, regte an, der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV), in dem die Fachvereinigung organisiert ist, solle eine „kleine Handreichung“ für die Unternehmer erarbeiten. LTV-Hauptgeschäftsführer Martin Kammer sagte eine solche Hilfe bis Ende des Jahres zu.

Bei der Mitgliederversammlung der Fachvereinigung Personenverkehr Thüringen am 25. November 2023 in Erfurt wird Matthias Müller erneut über das Thema informieren.

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TSE-Pflicht für Taxameter: MPC Software und Digitax informieren

News vom 04.11.2023 von Dietmar Fund

Der Anbieter von Vermittlungs- und Verwaltungs-Software und der Taxameter-Hersteller informieren in Rendsburg über die Umsetzung der TSE-Pflicht.

Am 17. November 2023 ab 19 Uhr laden MPC-Software und Digitax interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer und –unternehmerinnen zu einer Informationsveranstaltung in das Rendsburger Volkswagen-Autohaus Küstengarage ein. Der Anbieter der Vermittlungs- und Verwaltungssoftware TARIS mit ihren vielen Bausteinen und der für seine All-in-one-Geräte bekannte italienische Hersteller wollen dort darüber informieren, wie man der TSE-Pflicht den Finanzbehörden gegenüber nachkommt und welche betrieblichen Vorteile sich daraus ziehen lassen. Das kündigte Holger Kampmann von MPC-Software am 4. November 2023 am Rande der Mitgliederversammlung der Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt im Mühlenhotel Halle-Leipzig gegenüber taxi heute an.

Organisiert hat die Veranstaltung der Rendsburger Taxiunternehmer Matthias Callsen. Er ist ein Vertriebs- und Einbaupartner von Digitax. Holger Kampmann wird den Part von MPC-Software übernehmen, Torsten Poreda als Geschäftsführer von Digitax Deutschland in Hamburg den des Taxameter-Herstellers. Beide sind von ihren Auftritten bei der Europäischen Taximesse und bei regionalen Taxi-Veranstaltungen her in der Branche gut bekannt.

Die Teilnahme an der Veranstaltung in Rendsburg ist kostenlos. Interessierte sollten sich bitte bei Holger Kampmann per E-Mail anmelden (kampmann@mpc-software.de). Bei ihm kann man in Erfahrung bringen, ob sein Unternehmen demnächst weitere solcher Informationsveranstaltungen in anderen Regionen anbietet.

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HALE hat sein neuestes Taxameter überarbeitet

News vom 31.10.2023 von Dietmar Fund

Mit schnellerem Prozessor und erweiterten Funktionen soll das Taxameter MCT-07 jetzt wieder lieferbar sein.

Nach einem „bauteilbedingten Redesign samt Zulassungsnachtrag“ und einem Software-Upgrade verkündet der Salzburger Elektronikspezialist HALE, dass sein neuestes Taxameter-Modell MCT-07 jetzt wieder lieferbar sei. Es verfügt jetzt über eine Bar/Unbar-Funktion, was die tägliche Abrechnung der Taxifahrenden und den Abrechnungsaufwand im Büro verringern soll. Über ein Terminal der Salzburger hobex AG soll nun auch die Kreditkartenabrechnung möglich sein. Trinkgelder soll man nun ebenfalls eingeben können. Der Alarmtaster kann jetzt auch ohne eine Zusatzbox Signale an Fahrer-Apps wie zum Beispiel Taris Driver von MPC Software oder taxi.de übertragen.

Wie schon bisher werden nach dem Einschub einer TSE-Karte Umsatzdaten direkt im Taxi signiert, ohne dass man dazu ein Zusatzgerät braucht. Über den „erweiterten Kassamodus“ können Fahrer und Fahrerinnen auch Fahrttypen, Zahlungsarten und Verrechnungsnummern eingeben, die dann sofort im Taxi signiert werden.

Laut dem Hersteller sorgt das integrierte Kommunikationsmodul nicht nur dafür, dass die signierten Daten am Fahrtende sofort an den angeschlossenen Server übertragen werden, sondern erlaubt über GPS auch das Tracking des Taxis. Schichten können über die NFC-Fahrerkarte und den integrierten NFC-Leser oder automatisch via Bluetooth in Verbindung mit dem Datenfunk oder einer Fahrer-App an- und abgemeldet werden.

HALE betont, dass mit dem MCT-07 auch die Übernahme von „im Vorhinein vereinbarten Fahrpreisen“ möglich sei.

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Taxameter-Hersteller HALE feiert zwei Jubiläen

News vom 24.10.2023 von Dietmar Fund

Der Betrieb wurde vor 50 Jahren gegründet und beliefert seit 40 Jahren auch deutsche Kunden und Kundinnen.

Zum Jahreswechsel 1972/1973 legten Hermann Haslauer und Martin Leitner mit einer Spezialwerkstatt für Kfz-Instrumente den Grundstein für ein Unternehmen, dessen Name sich wie damals noch üblich aus den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der beiden Partner zusammensetzt: HALE electronic GmbH heißt es heute, und die vier Großbuchstaben stehen für einen der wichtigsten Hersteller von Taxametern und Wegstreckenzählern sowie nützlichem Zubehör rund um diese Kernkompetenz herum. So feiert das Salzburger Team in diesem Jahr ganz im Stillen sein 50jähriges Bestehen und nebenbei den Markteintritt in Deutschland vor 40 Jahren.

Der erste Anknüpfungspunkt der beiden Firmengründer zum Taxigewerbe bestand im Einbau mechanischer Taxameter und dem zugehörigen Service. Elektronisches Know-how baute sich wohl auch über die Reparatur von Elektro-Kleingeräten auf. Im Jahr 1977 kam der erste HALE-Taxameter als erster vollelektronischer Taxameter mit Radiomaßen auf den Markt. Entsprechend der noch heute gepflegten Benennung nach Geräte-Generationen hieß er schlicht „HALE-1“.

Martin Leitner verstand sich stets als Entwicklungspartner und Zulieferer der Autohersteller und musste deshalb schon früh das Thema Zertifizierung nach ISO 9001 anpacken, was ihm heute in 35 Ländern zugutekommt. Für sie werden die Geräte in 26 Sprachen programmiert.

Als Geräte-Revolution sieht der Firmengründer den 1999 gemeinsam mit Mercedes-Benz entwickelten Spiegeltaxameter an, bei dem die gesamte Elektronik ins Spiegelgehäuse wanderte. Diesen Weg beschreitet schon die dritte Generation nun auch in rahmenloser Form, wobei die Gehäuse an das Design wichtiger Marken angepasst wurden.

Schon früh hat sich das Unternehmen auch Gedanken über die Verwertung der in Taxametern und Wegstreckenzählern generierten Daten zur Betriebssteuerung gemacht. Den Anfang machte hier der Daten-Stick Hale Cey, mit dem sich die Fahrer zur Schicht anmeldeten und der jetzt langsam ausläuft. Vernetzungen mit dem Datenfunk der Taxizentralen und dem hauseigenen Datencenter für Fiskaldaten folgten. Dachzeichen und der Kassenautomat runden das heutige Produktspektrum ab. Entwickelt und gebaut wird das alles von einem 75-köpfigen Team am Firmensitz am Nordrand von Salzburg, der von der deutschen Grenze nur von einer Autobahn-Schneise getrennt wird. Für den Service arbeitet HALE mit über 200 Kundendiensten im deutschsprachigen Raum zusammen.

Für die Zukunft verspricht der Firmengründer, der sich langsam aus der vordersten Reihe zurückziehen möchte, weitere interessante Ideen, die das Leben der Taxi- und Mietwagenbranche erleichtern sollen. Die Geschäftsführung seiner Firma teilt er sich mit seinem Sohn Stefan Leitner. Seine Tochter Barbara Stering verantwortet das Produktmanagement.

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Taxameter: TSE-Nichtbeanstandungsregelung ist veröffentlicht

News vom 16.10.2023 von Dietmar Fund

Bis längstens 31. Dezember 2025 dürfen EU-Taxameter und Wegstreckenzähler noch ohne zertifizierte technische Sicherungseinrichtung (TSE) verwendet werden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 13. Oktober 2023 mitgeteilt, dass die Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern im Sinne der Kassensicherungsverordnung ohne zertifizierte technische Sicherungseinrichtung (TSE) bis zum 31. Dezember 2025 nicht beanstandet werden solle. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 31. Dezember 2025 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.“

Auch die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler solle bis zur Implementierung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, längstens für den Zeitraum der Nichtbeanstandung, kein Anwendung finden, heißt es in schönstem Behördendeutsch. Selbst die Meldeverpflichtung für die Inanspruchnahme der Übergangsregelung für EU-Taxameter mit INSIKA-Technologie solle ebenfalls längstens für diesen Zeitraum nicht gelten. „Von der Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben“, heißt es dazu noch.

Interessierte Leserinnen und Leser können das Schreiben als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen und ihrem Steuerberatungsbüro weiterleiten.

Jürgen Weberpals, Geschäftsführer des deutschen Semitron-Importeurs Heedfeld, war so freundlich, das Schreiben sofort taxi heute zur Verfügung zu stellen.

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Fiskaltaxameter: Bosch-Dienst informierte über TSE-Umsetzung

News vom 06.10.2023 von Dietmar Fund

Beim Karlsruher Unternehmen Karrer & Barth und Partner GmbH informierten namhafte Vertreter von HALE und MPC Software über die Umsetzung der TSE-Pflicht.

Am Donnerstag, dem 5. Oktober 2023 hat Mark Fischer, Geschäftsführer des Karlsruher Bosch-Diensts Karrer & Barth und Partner GmbH, Taxiunternehmer und –unternehmerinnen zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, die sich um die Pflicht zur manipulationssicheren Aufzeichnung von Taxameter-Daten mittels einer Technischen Sicherungseinrichtung (TSE) drehte. Der Kundendienst- und Servicepartner des Taxameter-Herstellers HALE bot dazu mit Stefan Leitner, Geschäftsführer von HALE Electronic, und Holger Kampmann, Vertriebsleiter von MPC Software, zwei hochkarätige Referenten auf.

Leitner informierte über die gesetzlichen Neuerungen und die Umsetzung im Zusammenhang mit den Taxametern und dem Datencenter der Salzburger und brachte auch Anwendungsbeispiele. Zudem stellte er Produktneuheiten vor. Holger Kampmann erläuterte das Dispositions-System TARIS, dessen Module auch die komplette Integration der Daten von Taxametern und Wegstreckenzählern und deren Aufzeichnung erlauben soll.

Laut dem Taxiunternehmer Athanasios Mylonas, der taxi heute auf die Veranstaltung hingewiesen hat, haben in Karlsruhe rund 100 Unternehmer und Unternehmerinnen teilgenommen.

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Fiskaltaxameter: MPC Software arbeitet an TSE-Lösungen

News vom 04.10.2023 von Dietmar Fund

Kurz vor dem Probelauf steht eine Lösung mit dem All-in-One-Gerät Digitax X-One Plus Android und der Fahrer-App TARIS Driver. Weitere Lösungen für Taxameter von HALE und Semitron sind in Arbeit.

Voraussichtlich Mitte Oktober 2023 soll eine TSE-Lösung bei ausgewählten Kunden von MPC-Software in den Live-Betrieb übergehen. Sie besteht aus einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für das All-in-One-Gerät Digitax X-One Plus mit seinem Android-Betriebssystem, die zusammen mit der Fahrer-App TARIS Driver eingesetzt werden soll.

Die TSE signiere relevante Daten bei Taxameter-Ereignissen wie „Besetzt“, „Frei“, „Pause“ und „An- und Abmeldung des Fahrers“, schreibt der Software-Anbieter dazu. Die signierten Daten des elektronischen Aufzeichnungssystems stünden für den Beleg und den Datenexport nach DSFinV-TW für eine steuerliche Außenprüfung zur Verfügung.

Kunden, die das Digitax-Gerät bereits verwenden, bräuchten nur ein Software-Update und müssten eine TSE SD-Karte anschaffen, schreibt Matthias Plote, einer der drei Geschäftsführer des Familienunternehmens. Die Karte könne bei ihnen bezogen werden.

Außer mit Digitax seien sie auch mit HALE und Semitron im Austausch, um auch für Kunden mit anderen Taxametern eine passende Lösung darstellen zu können, teilt das Trio abschließend mit.

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Fiskaltaxameter/TSE: Taxi-Dachverband redet von Absurdistan

News vom 19.09.2023 von Dietmar Fund

Der Vizepräsident der Taxi- und Mietwagenverbandes Deutschland (TMV) hält es für absurd, eine Regelung zur Absetzbarkeit der TSE-Installation zu veröffentlichen, während wichtige technische Fragen noch immer nicht geklärt seien.

Bis heute sind die Rahmenbedingungen unklar, die regeln, was Taxi- und Mietwagenbetriebe zum 1. Januar 2024 eigentlich in ihre Fahrzeuge einbauen müssten, um die geforderte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vorweisen zu können. Dass das Bundesministerium der Finanzen erklärt hat, die Kosten dafür könnten sofort von der Steuer abgeschrieben werden, ist zwar eine frohe Botschaft, aber „Absurdistan pur“. Das hat laut einer Pressemitteilung des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV) vom 18. September 2023 sinngemäß Markus Gossmann erklärt, einer der beiden Vizepräsidenten des Taxi-Dachverbandes.

Vielen in der Politik scheine es nicht bewusst zu sein, was es heiße, 32.000 Unternehmen mit 100.000 betroffenen Fahrzeugen und 250.000 Fahrern und Fahrerinnen mit ihren Familien „ständig zu verärgern“, schreibt Gossmann. Diese gewichtige Stimme des Mittelstands dürfe man bei Wahlen nicht unterschätzen. „Im Moment verspielt die Politik jedes Vertrauen bei uns“, schließt der Unternehmer aus dem Bergischen Land.

In seinem Schreiben erklärt Gossmann auch, dass Teile zum Einbau einer TSE gar nicht in entsprechender Menge am Markt verfügbar seien. Die Kosten für den Einbau beziffert er auf rund 1.000 Euro pro Fahrzeug.

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Fiskaltaxameter: Bundeszentralamt für Steuern veröffentlicht Schnittstellen

News vom 14.09.2023 von Dietmar Fund

Das Bundeszentralamt für Steuern hat endlich die Schnittstellen-Beschreibung veröffentlicht, auf deren Grundlage künftig die Finanzverwaltung die von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern erfassten Daten digital abfragen kann.

Die Hersteller von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern sowie die Steuerberater von Taxi- und Mietwagenbetrieben können sich nun endlich mit der digitalen Schnittstelle vertraut machen, über die die Finanzverwaltung künftig die mit den Geräten erfassten fiskalisch relevanten Daten digital abfragen kann. Möglich macht das die „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW)“, die das Bundeszentralamt für Steuern seit kurzem auf seiner Homepage zum Download bereithält.

Die Behörde erläutert die Schnittstelle wörtlich folgendermaßen: „Die DSFinV-TW ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenüberlassung („Z3-Zugriff“) im Rahmen von Außenprüfungen. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen. Das Unternehmen hat die Daten gemäß den Konventionen der DSFinV-TW auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.“

Die Standardisierung solle eine Struktur für Daten „aus Taxametern, Wegstreckenzählern und ergänzenden Aufzeichnungssystemen“ definieren, für die ab dem 1. Januar 2024 die Nutzung der gesetzlich geforderten einheitlichen digitalen Schnittstelle gemäß Paragraf 146 der Abgabenordnung gelte, schreibt das Ministerium weiter. Neben einer einheitlichen Datenbereitstellung für steuerliche Außenprüfungen sowie für Nachschauen sollen über die digitale Schnittstelle alle im jeweiligen elektronischen Aufzeichnungssystem erfassten Daten in einem Archivsystem erfasst werden können. Zudem soll auf diesem Wege eine „vereinfachte Überprüfung“ der in die Finanzbuchhaltung übertragenen strukturierten Daten aus Taxametern, Wegstreckenzählern und ergänzenden Aufzeichnungssystemen ermöglicht werden.

Der neue Baustein knüpft an die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) an, die wie mehrfach berichtet nach derzeitigem Rechtsstand ab dem 1. Januar 2024 auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler angewandt werden soll, wobei für letztere noch ein wichtiges BMF-Schreiben aussteht, was die gleichzeitige Einführung fraglich macht. Ab 2024 soll eine Technische Sicherheits-Einrichtung (TSE) Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verhindern. Die Taxi- und Mietwagenverbände sowie Umrüster halten den Einführungstermin 1. Januar 2024 für völlig unrealistisch.

Unternehmer und Unternehmerinnen aus der Taxi- und Mietwagenbranche sollten sich trotz dieser Lageeinschätzung nicht zurücklehnen, sondern sich auf die Einführung vorbereiten. Wenn sie ihre fiskalisch relevanten Daten nicht gemäß konform zur DSFinV-TW bereithalten, droht ihnen gemäß einer Neufassung des Paragrafen 158 Abgabenordnung die Schätzung. Darauf weist Edo Diekmann hin, mit der mobilen Branche vertrauter Steuerfachmann beim Landesamt für Steuern Niedersachsen. Er arbeitet in der Abteilung Steuern im Betriebsprüfungsreferat und hat schon verschiedentlich Vorträge über das Vorgehen bei Außenprüfungen bei Verbänden und anderen Veranstaltungen der Branche gehalten.

Taxi- und Mietwagenbetriebe, die ihre Steuerberater frühzeitig auf die neuen Anforderungen aufmerksam machen möchten, können das Dokument des Bundeszentralamtes für Steuern in der Version 1.0 mit 82 Seiten auch im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen. Damit sind sie nicht auf das Funktionieren eines Links angewiesen, der sich in einiger Zeit wieder ändern könnte. Bitte beachten: Das Öffnen der umfangreichen Datei kann einige Momente dauern.

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Fiskaltaxameter: TSE-Kosten können sofort von der Steuer abgezogen werden

News vom 12.09.2023 von Dietmar Fund

Das Bundesministerium der Finanzen hat klargestellt, dass die Kosten für Nachrüstung einer TSE bei bestehenden Geräten oder deren Neu-Implementierung sofort als Betriebsausgaben von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Taxi- und Mietwagenbetriebe, die nachträglich EU-Taxameter oder Wegstreckenzähler mit einer zertifizierten Technischen Sicherheits-Einrichtung (TSE) ausstatten oder sie mit Neugeräten neu einbauen lassen, können die Kosten dafür in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abziehen. Das hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nach einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem so genannten BMF-Schreiben vom 30. August 2023 veröffentlicht. Darauf hat Edo Diekmann, ein mit der Taxi- und Mietwagenbranche vertrauter Fachmann im Landesamt für Steuern Niedersachsen, taxi heute aufmerksam gemacht.

Der für die Taxi- und Mietwagenbranche wichtigste Bestandteil der Verlautbarung ist ein Abschnitt zu einer Vereinfachungsregelung. In dem Schreiben heißt es wörtlich: „Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender EU-Taxameter oder Wegstreckenzähler mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.“ Dass die Aufwendungen für die Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle „Anschaffungsnebenkosten“ des „Wirtschaftsgutes TSE“ zählen, wird nur die Steuerberater interessieren.

Das BMF-Schreiben ist derzeit über die Homepage des Ministeriums unter dem Stichworte „BMF-Schreiben“ abrufbar, aber laut dem Schreiben selbst nur für begrenzte Zeit. Danach soll es im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden. Leserinnen und Leser, die das BMF-Schreiben ihrem Steuerberater weiterleiten möchten, können es als pdf-Datei aus dem Download-Bereich dieser Meldung herunterladen.

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TSE in Taxametern: BMF stellt Erleichterung in Aussicht

News vom 05.09.2023 von Dietmar Fund

Eine Parlamentarische Staatssekretärin hat gegenüber dem Abgeordneten Michael Donth erklärt, dass das BMF-Schreiben zur Auslegung der Abgabenordnung nicht direkt mit der rechtlichen Regelung verbunden ist, auf die es Bezug nimmt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 16. Juni 2023 Taxameter-Hersteller und Verbände um eine Stellungnahme zum Stand der Implementierung einer Technischen Sicherheits-Einrichtung (TSE) gebeten, „um den Umrüstungshorizont abschätzen zu können“. Das BMF wollte damit „belastbare Aussagen für die Prüfung einer Erleichterungsregelung hinsichtlich der zeitlichen Implementierung“ bekommen. Das schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage, die der Bundestagsabgeordnete Michael Donth an das BMF gerichtet hatte. Er wollte sinngemäß wissen, ob der Vorwurf des TMV zutreffe, dass das BMF die Verbände um eine Stellungnahme bis zum 30. Juli gebeten habe und trotzdem schon am 30. Juni ein BMF-Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder dazu auf seiner Homepage veröffentlicht habe.

Die Parlamentarische Staatssekretärin schrieb dem Abgeordneten, die eingegangenen Stellungnahmen würden derzeit ausgewertet und mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Dabei würden die von Verbänden bezüglich der Umsetzungsfristen geäußerten Bedenken berücksichtigt und es werde „eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung“ angestrebt. Mit der Bemerkung, eine Entscheidung zu einer „Erleichterungsregelung“ sei noch nicht getroffen worden, stellt Hessel eine solche in Aussicht, auch wenn sie schreibt, die abschließende Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder bliebe abzuwarten.

Der Anwendungserlass zum Paragrafen 146a Abgabenordnung (AEAO) sei davon getrennt zu beachten, erklärt Katja Hessel. Aufgrund des anstehenden Inkrafttretens der Regelung, die EU-Taxameter in den Anwendungsbereich der Abgabenordnung mit einbezieht, sei eine möglichst frühzeitige Veröffentlichung erforderlich gewesen. Wörtlich schreibt sie: „Eine Regelung von zeitlich beschränkten Erleichterungen, wie z. B. für die Umsetzung der KassenSichV, ist in dem AEAO nicht üblich. Solche zeitlich beschränkten Erleichterungsregelungen werden üblicherweise in gesonderten BMF-Schreiben veröffentlicht.“ Auch die Frage, ob es dazu ein gesondertes BMF-Schreiben geben solle, werde derzeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert.

Patrick Meinhardt, Bundesgeschäftsführer des TMV, hatte die Kleine Anfrage von Michael Donth angestoßen. Angesichts der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin erklärte er, der TMV werte den zeitlichen Ablauf weiterhin als „absurdes Zeichen“, auch wenn es sich um zwei voneinander getrennte Vorgänge handeln sollte. „Wenigstens deutet die Staatssekretärin in ihrem letzten Satz an, dass es eine `mögliche Erleichterungsregelung` geben könnte und hält sich damit die Hintertüre offen, die auch notwendig werden wird“, schreibt Meinhardt. Bedauerlich sei, dass das BMF der Bitte nach der Einrichtung eines „Runden Tisches“ zur Umsetzung der KassenSichV bis dato nicht nachgekommen sei.

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TSE-Pflicht: Neue Karte im Taxameter genügt dem BMF

News vom 29.07.2023 von Dietmar Fund

Für die Erfüllung der TSE-Pflicht ist in einem Taxameter, das eine TIM-Karte für INSIKA hat, nur deren Tausch gegen eine TSE-Karte nötig, hat das Bundesfinanzministerium dem Dienstleister Payco geschrieben.

Manfred Schröder, Geschäftsführer des Hamburger Dienstleisters Payco GmbH, hat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine wichtige Information zur technischen Umsetzung der TSE-Einführung in EU-Taxametern eingeholt, an der das Ministerium festhält. Eine Vertreterin des dafür zuständigen Referats hat ihm wörtlich Folgendes geschrieben: „Ein komplett neues Taxameter mit integrierter TSE zum 1. Januar 2024 ist grundsätzlich nicht erforderlich. Ein Austausch der TIM-Karte im INSIKA System gegen eine TSE-Karte genügt regelmäßig den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung.“

Schröder hatte beim BMF angefragt, ob sich die TSE im Taxameter befinden und das Eichamt einbezogen werden müsse und damit ein komplett neuer Taxameter mit integrierter Karte gefordert werde. Das ist für den Einsatz seines ePOS-Systems von großer Bedeutung, das als gesondertes Aufzeichnungssystem außerhalb des Taxameters eine Kassenfunktion habe. Es signiere den gesamten Geschäftsvorfall inklusive Taxameterdaten, hatte Schröder dem Ministerium geschrieben. Dessen Antwort vom 27. Juli 2023 hat er am 28. Juli 2023 publik gemacht.

Markus Gossmann, Vizepräsident des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV), hat darauf unmittelbar mit einer Presseerklärung reagiert. Darin schreibt er zu der von Payco eingeholten Klarstellung, ihn erleichtere jedes „sinnvolles Signal aus dem Bundesministerium der Finanzen, das das Leben unserer Taxi- und Mietwagenunternehmer nicht noch weiter erschwert“. Es sei jedoch wichtig, eine „rechtssichere Ausgestaltung“ für alle Systeme zu ermöglichen und nicht nur für die bereits mit einer TIM-Karte ausgerüsteten INSIKA-Systeme, die nur in einem Teil der Taxiflotte verwendet würden.

Hier laufe man Gefahr, eine Zwei-Klassen-Gesellschaft einzuführen. Daher versuche der TMV, für alle weiteren Systemlösungen rechtssichere Antworten zu bekommen. Gossmann erinnerte erneut daran, dass sein Dachverband (ebenso wie übrigens der ältere Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V./BVTM) den Einführungstermin 1.1.2024 für völlig unrealistisch halte.

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BMF: TSE-Pflicht beginnt für Taxameter früher

News vom 25.07.2023 von Dietmar Fund

Laut dem Bundesministerium der Finanzen bleibt es bei der TSE-Ausrüstungspflicht zum 1.1.2024 für EU-Taxameter und einer späteren Einführung bei Wegstreckenzählern zu einem noch unklaren Termin.

Der Termin 1.1.2024 für die Einführung der TSE-Pflicht bei EU-Taxametern ist völlig unrealistisch und außerdem sollte diese Ausrüstungspflicht zeitgleich auch für Wegstreckenzähler eingeführt werden. Das haben beide Taxi-Bundesverbände in Stellungnahmen gegenüber der mit der TSE-Einführung betrauten Fachabteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) klargestellt und außerdem Bundesfinanzminister Christian Lindner in dieser Sache angeschrieben (taxi heute berichtete).

Auf Anfrage von taxi heute vom 17. Juli 2023 hat eine Sprecherin des BMF am 25. Juli 2023 bestätigt, dass die Anfrage der Fachabteilung des BMF nach dem Stand der Umsetzung „von verschiedenen Verbänden und Taxi-Herstellern“ uneinheitlich beantwortet worden sei. Teilweise hätten den Antworten „differierende Sachverhalts- und Rechtsvorstellungen“ zu Grunde gelegen. Das Ministerium habe daraufhin den Verbänden die aktuelle Sach- und Rechtslage mitgeteilt. Die Stellungnahmen würden nun ausgewertet und „zu gegebener Zeit“ mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert.

Wichtig: Einer zeitgleichen Einführung der TSE-Ausrüstpflicht erteilt das BMF eine Absage. Hier zu schrieb die Sprecherin des Ministeriums wörtlich Folgendes: „Die Pflicht zur Ausrüstung mit einer TSE beginnt für EU-Taxameter mit Inkrafttreten des Artikels 2 der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (BGBl. I 2021, 3295) am 1. Januar 2024. Die Pflicht für Wegstreckenzähler richtet sich nach § 10 der Kassensicherungsverordnung (i.d.F. durch Art. 2 der Verordnung vom 30. Juli 2021). Aufgrund dessen treten die Verpflichtungen nicht zeitgleich in Kraft.“

Die Frage von taxi heute, wann das Schreiben des BMF zur Einführung der TSE bei Wegstreckenzählern veröffentlicht werden soll, auf das hier verklausuliert angespielt wird, wurde nicht beantwortet. Aus der Stellungnahme klingt durch, dass das an dem in der Branche kursierenden Gerücht, einer der Taxameterhersteller habe eine Einführung des TSE-Pflicht zum 1.1.2024 für möglich gehalten, etwas dran sein könnte.

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BMF präzisiert Vorgaben für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler

News vom 11.07.2023 von Dietmar Fund

Mit einem Anwendungserlass erläutert das Bundesministerium der Finanzen (BMF), wie es sich die Anwendung der Kassensicherungsverordnung auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ab dem 1. Januar 2024 vorstellt.

Seit kurzem ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ein „AO-Anwendungserlass“ als pdf-Datei herunterladbar. Es handelt sich um die „Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO“ vom 30. Juni 2023, die im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht worden ist. Sie erläutert auf insgesamt 41 Seiten, wie die Anwendung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler aussehen soll. Wie taxi heute in den letzten Jahren immer wieder berichtet hat, geht es darum, alle Geschäftsvorfälle in Taxis und Mietwagen elektronisch einzeln und lückenlos manipulationssicher aufzuzeichnen.

Das Dokument beschreibt unter anderem die Technische Sicherungseinrichtung (TSE), die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in sechs namentlich aufgeführten Technischen Richtlinien festgelegt habe. Das Vorgehen bei deren Ausfall sowie die elektronische Aufbewahrung der Aufzeichnungen und Korrekturmöglichkeiten werden ebenso angesprochen wie Anforderungen an Belege und deren Ausgabe in elektronischer oder in Papierform.

Das Dokument nennt auch den 1.1.2024 für das Inkrafttreten bei EU-Taxametern und den Termin 1.1.2026 für EU-Taxameter, die vor dem 1.1.2021 mit der INSIKA-Technik ausgerüstet worden sind. Wie bereits berichtet, müssen Taxiunternehmer, auf deren Geräte dies zutrifft, deren weitere Nutzung dem zuständigen Finanzamt bis zum 31.1.2024 formlos schriftlich oder elektronisch mitteilen, wofür fünf technische Informationen zwingend erforderlich sind. In dem entsprechenden Abschnitt steht auch, dass dieser verlängerte Termin nicht gilt, wenn ein solches mit INSIKA-Technik bestücktes EU-Taxameter aus einem Fahrzeug aus- und in ein neues eingebaut wird.

Für Wegstreckenzähler formuliert das BMF-Schreiben analoge Vorgaben. Sie greifen bei allen Wegstreckenzählern, „die nach einem mit gesonderten BMF-Schreiben veröffentlichten Datum neu in Verkehr gebracht wurden“.

Interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer und –unternehmerinnen können den „AO-Anwendungserlass“ als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen und sich die sperrigen Regelungen zu Gemüte führen.

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Taxameter-Hersteller und Vermittler knüpfen Verbindungen

News vom 23.05.2023 von Dietmar Fund

Der Taxameter-Hersteller HALE und der für sein Vermittlungssystem taxi.de bekannte Anbieter Talex mobile solutions wollen über eine direkte Verbindung ihrer Systemwelten die Arbeit der Taxibetriebe weiter erleichtern.

Vor kurzem haben der Salzburger Taxameter-Spezialist HALE und Talex mobile solutions eine direkte Verbindung zwischen Taxametern und der Vermittlungssoftware taxi. de hergestellt. Das soll den mit beiden Systemen arbeitenden Betrieben einige Vereinfachungen im Ablauf bieten.

Die automatische Übertragung des Besetzt- oder Frei-Status der Taxis wird jetzt automatisch ins Vermittlungssystem übertragen und muss nicht mehr manuell dort eingetragen werden. Das soll die Flottensteuerung effektiver machen.

Von taxi.de vermittelte Kranken- und andere Rechnungsfahrten sollen vom Taxameter erkannt und so gleich als unbarer Umsatz verbucht werden. Das vermeidet Bedienfehler des Fahrpersonals und soll dessen Abrechnung vereinfachen.

Mit der Anmeldung bei taxi.de werden Fahrerinnen und Fahrer automatisch auch für die Schicht am HALE-Taxameter angemeldet. Alle Fahrdaten aus dem Taxameter werden nach jeder Fahrt sowohl ans Datencenter der Salzburger übertragen als auch an taxi.de. Außerdem müssen Stammdaten der Mitarbeitenden, der Kundschaft und der Fahrzeuge nur in einem der beiden Systeme gepflegt werden und sollen dann automatisch synchronisiert werden.

Beim neuesten Taxameter MCT-07 kommt ein weiterer Vorteil hinzu: Sofern im örtlichen Tarif Festpreise freigegeben sind, erkennt das Gerät die Vermittlung von Festpreisen beziehungsweise Pauschalfahrten aus der taxi.de-App. Das sei allerdings abhängig vom verwendeten Taxameter und/oder der verwendeten Taxameter-Software, schreibt HALE.

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HALE-Signiereinheit kommt auch für neue Spiegeltaxameter

News vom 02.03.2023 von Dietmar Fund

Für das bisher verwendete Modem gibt es eine Umrüstaktion.

Seit Anfang März 2023 ist die „multifunktionale Signiereinheit SEI-03M“ auch mit den neuesten Spiegeltaxametern des Typs SPT-03 und seiner rahmenlosen Variante SPT-03R kombinierbar. Das hat der Salzburger Gerätehersteller HALE Electronic mitgeteilt.

Die Signiereinheit ist grundsätzlich für Taxameter ohne eigene Signierfunktion konzipiert. Sie signiert Umsatzdaten mittels des INSIKA-Verfahrens und leitet die Fiskaldaten sowie Betriebsdaten wie Arbeits- und Pausenzeiten automatisch über ein Modem ans HALE-Datencenter. Die Salzburger sehen ihre Einheit für die künftig von der Kassensicherungsverordnung geforderte Technische Sicherheits-Einrichtung (TSE) gerüstet.

Über das Display und die Tastatur können Fahrer und erst recht Fahrerinnen mit ihren schlankeren Fingern zum Beispiel Fahrttypen, Pauschalpreise oder Zahlungsarten eingeben und damit die nachträgliche Bearbeitung im Büro vereinfachen. Möglich ist auch die teils bare, teils unbare Abrechnung von Fahrten über das neue Zahlungssplitting.

Über das eingebaute GPS können nicht nur die Fahrzeuge geortet werden, sondern auch Quittungen mit Abfahrts- und Ankunftsort ausgestellt werden. Auch die Bereitstellung von dynamischen Mobilitätsdaten sei so möglich, schreibt der Hersteller.

Das für die Datenübertragung bisher notwendige Modem MOD 003 läuft nun aus. Betriebe, die es gerne durch die Signiereinheit ersetzen möchten, bekämen im Rahmen einer Service-Aktion ein kostengünstiges Upgrade, versprechen die Salzburger.

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HALE wechselt zu neuem Spiegeltaxameter

News vom 02.06.2022 von Dietmar Fund

Das alte Modell SPT-02 läuft aus. Sein Nachfolgemodell wird der rahmenlose SPT-03R, der die dritte Generation des Spiegeltaxameters darstellt.

Bis auf bereits bestellte oder reservierte Kontingente ist das bisherige Spiegeltaxameter-Modell SPT-02 von HALE ausgelaufen. Es wird durch das rahmenlose Nachfolgemodell SPT-03R ersetzt, das anfangs nur für bestimmte Premium-Fahrzeugmodelle erhältlich war. Mit Original-Spiegelfüßen und Adaptern soll sich das aktuelle Modell in sämtlichen Fahrzeugmodellen verbauen lassen. Kosten soll es 698 Euro (ohne MwSt.).

Abgesehen von seiner Optik soll der rahmenlose Spiegeltaxameter über einen integrierten NFC-Leser eine kontaktlose Fahreranmeldung und eine ebensolche Übertragung an das HALE-Datencenter ermöglichen. Dadurch könne man sich ein Zusatz-Lesegerät und rund 100 Euro sparen, teilen die Salzburger mit. Außerdem könne das neue Modell mit bis zu 1.000 Tarifstufen deutlich mehr Tarife speichern als bisher.

Die bequeme Eingabe von Kundennummern soll die Abwicklung von Rechnungsfahrten erleichtern. Betriebsdaten und signierte Fiskaldaten werden den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gemäß GoBD-konform aufgezeichnet. Über HALE CAN oder eine optionale Bluetooth-Anbindung kann das Gerät an Datenfunksysteme angebunden werden. Zusatzgeräte wie ein Quittungsdrucker oder ein Modem lassen sich auch anschließen.

Der SPT-03R ist die dritte Generation des Spiegeltaxameters. Die erste haben die Salzburger 1999 auf den Markt gebracht, um die sich aus Design-Gründen ständig verringernden Einbauorten in neuen Pkw- und Transporter-Modellen Rechnung zu tragen.

In seiner Pressemitteilung betont HALE übrigens, dass sich der neue Spiegeltaxameter an das Design von Tesla, Volkswagen und Volvo anpasse. Bei Mercedes-Benz wird seit 2016 das Modell SPT-03 im Originalgehäuse verbaut, weshalb das Spiegeltaxameter dort nicht rahmenlos ist.

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Kartenterminal mit Taxameter-Anbindung

News vom 19.04.2022 von Dietmar Fund

Payco bietet mit seinem All-in-One-Gerät mPOS Carbon die Möglichkeit, Daten aus dem Taxameter für das Finanzamt und die Arbeitszeit-Abrechnung zu nutzen.

Das Hamburger Unternehmen Payco GmbH bietet Taxibetrieben sein Kartenterminal mPOS Carbon als All-in-One-Gerät an. Die Kernfunktion des Android-Kartenterminals ist es, Kartenzahlungen zu erfassen und den Fahrgästen über den integrierten Drucker Quittungen auszugeben. Die Zahlungen sind sowohl mit PIN-Eingabe als auch kontaktlos über die NFC-Technik möglich. Das System ist auch auf das mobile Bezahlen mit den gängigsten Apps eingestellt.

Darüber hinaus verfügt das Gerät über Schnittstellen zu Taxametern von HALE und Kienzle sowie zu den Taxi-Apps von Payco selbst und des Software-Anbieters SuE-Software. Beide unterstützen laut Geschäftsführer Manfred Schröder seit November 2021 eine Fiskallösung mit TSE-Signatur aller Geschäftsvorfälle inklusive Taxameter-Fahrdatensatz. Damit soll das Gerät schon auf die Anforderungen der neuen Kassensicherungsverordnung eingestellt sein, auch wenn ihm dies das Bundesministerium der Finanzen so nicht bestätigt hat, weil die Prüfung von Software nicht zu den Aufgaben des Ministeriums zähle. Auf jeden Fall soll man über das Gerät alle Geschäftsvorfälle einzeln, den Grundsätzen der Ordentlichen Buchführung (GoBD) entsprechend und unverändert speichern können. Über diese Anbindung können auch elektronische Schichtzettel oder ein Kassenjournal erstellt werden. Die Fahrzeugortung, die Navigation über Google Maps und eine Fahrtenbuch-Funktion sind ebenfalls enthalten.

Payco bezieht das mPOS Carbon von myPOS und verkauft es für 199 Euro (Preise ohne MwSt.). Als Option gibt es eine Halterung von Brodit für 25 Euro. Bei Kartenzahlungen nimmt das Unternehmen 2,2 Prozent des Umsatzes und mindestens 30 Cent pro Transaktion als Provision, bei der Bezahlung mit Girocards 0,95 Prozent. Die erzielten Umsätze werden zweimal im Monat überwiesen. Die Nutzer müssen sich nicht auf eine Vertragslaufzeit festlegen. Sie endet einfach, wenn sie das Gerät nicht mehr nutzen.

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INSIKA-Taxameter bleiben bis Ende 2027 erlaubt

News vom 12.04.2022 von Redaktion (allg.)

Auch die Übernahme bereits eingebauter Taxameter und Wegstreckenzähler in ein neues Fahrzeug soll zulässig werden.

Taxiunternehmer, die bereits INSIKA-Taxameter haben, sollen eine längere Gnadenfrist für den Umstieg auf die künftige „technische Sicherheitseinrichtung“ bekommen. Das sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für eine Änderung der erst im Sommer 2021 verabschiedeten Novelle der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vor.

Im Grundsatz bleibt es zwar dabei, dass ab 1. Januar 2024 alle Taxis über eine „technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) verfügen müssen, die Kassenmanipulationen unmöglich macht. Mit INSIKA ausgerüstete Taxameter sollen aber künftig bis Ende 2027 weitergenutzt werden dürfen – auch bei einem Fahrzeugwechsel. Die geltende Verordnung sieht das endgültige Aus für INSIKA-Geräte für Ende 2025 vor. Voraussetzung ist, dass die Geräte bis Ende 2021 ausgerüstet waren – also später als bisher vorgesehen: Laut geltender Verordnung ist der Stichtag der 31. Dezember 2020.

Um Mietwagen nicht gegenüber Taxis zu diskriminieren, soll die neue Regelung zu Übergangsfristen auch für Wegstreckenzähler gelten, die bereits mit INSIKA ausgestattet sind. Sowohl Taxi- als auch Mietwagenunternehmern soll es außerdem künftig erspart werden, in der Übergangsfrist das Umsetzen von INSIKA-Geräten auf ein neues Fahrzeug jedes Mal dem Finanzamt zu melden. Es genügt eine einmalige Meldung bis zum 31. Januar 2024, dass der Unternehmer die Übergangsregelung in Anspruch nehmen will.

Derzeit läuft die Verbandsanhörung. In deren Rahmen sind die beiden Taxi-Bundesverbände und die Länder aufgerufen, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Auf dieser Basis wird dann der endgültige Regierungsentwurf erarbeitet, dem noch der Bundesrat zustimmen muss. Bei zügiger Arbeit kann das bis zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause Anfang Juli gelingen. roe

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Taxameter-Spezialist HALE hat seine Homepage überarbeitet

News vom 02.03.2022 von Dietmar Fund

Der Salzburger Taxameter- und Daten-Spezialist bietet nun schnelle Zugriffe auf seine Produkte und Dienstleistungen.

Am 1. März 2022 hat der Taxameter-, Wegstreckenzähler-, Daten- und Dachzeichen-Spezialist HALE seine überarbeitete Internetseite „scharf geschaltet“. Vereinfacht wurde die Menüstruktur, über die man sehr schnell zu den Produkten vordringt. Ganz neu gestaltet wurde der Bereich der erklärungsbedürftigen Software mit den Lösungen, die die Salzburger zur Verarbeitung der Daten anbietet, die ihre Geräte erfassen. Unter dem Navigationspunkt „Kontakt“ sind auch die Kundendienste und der Support für das Datencenter zu finden – leider ohne persönliche Ansprechpartner und Fotos.

Ausführlich erklärt werden jetzt die im HALE Datencenter zusammengefassten Software-Lösungen. Zu finden sind dort die Betriebsdaten- und die Fiskaldatenlösung, eine Verknüpfung von beiden und Zusatzmodule zum Beispiel zur Führerscheinkontrolle oder zur Anbindung eines Kassenautomaten.

Noch weniger bekannt ist die Konformitäts-Servicestelle, über die HALE unter dem Menüpunkt „Unternehmen“ informiert. Unter dem Menüpunkt „Kontakt“ findet man auch den Dachzeichen-Shop, über den man ein Dachzeichen online bestellen kann.

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Taxameter-Spezialist erlag einem Schlaganfall

News vom 21.02.2022 von Dietmar Fund

Der griechische Taxameter-Hersteller Semitron und sein deutscher Partner Jürgen Weberpals trauern um Peter Heedfeld, der den deutschen Markt als Importeur erschlossen hat.

Im Alter von 76 Jahren ist am 18. Februar 2022 Peter Heedfeld aus Bielefeld einem Schlaganfall erledigen, dessen Folgen er aufgrund schwerer Vorerkrankungen nicht mehr überwinden konnte. Um ihn trauern mit Brigitte Heedfeld und der Familie der Kölner Umrüster Jürgen Weberpals und die Geschäftsführung von Semitron. Weberpals hatte den Verstorbenen vor sieben Jahren kennengelernt und war auf dessen Bestreben hin vor sechs Jahren in die Geschäftsführung der in Bielefeld angesiedelten Heedfeld Taxameter GmbH eingetreten.

„Ich habe Peter als sehr geradlinigen und engagierten Menschen schätzen gelernt“, Jürgen Weberpals. „Peter hat mir mit seiner Erfahrung den Einstieg in die Heedfeld Taxameter GmbH sehr erleichtert. Immer war er an neuen Dingen und Entwicklungen interessiert, die er zielstrebig verfolgte, wenn es sein musste, auch am Wochenende.“ Heedfeld sei die erfolgreiche Markteinführung der Semitron-Produkte in Deutschland und in Österreich zu verdanken.

Der Verstorbene habe als verantwortungsbewusster Mensch frühzeitig an die Zukunft der Heedfeld Taxameter GmbH gedacht. Derzeit ist Jürgen Weberpals der einzige Geschäftsführer. Zuvor hatte Peter Heedfeld die Geschäftsleitung.

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Fiskaltaxameter: KassenSichV ist ein Sargnagel für INSIKA

News vom 23.09.2021 von Dietmar Fund

Die Kassensicherungsverordnung, die für Taxameter und Wegstreckenzähler eine Technische Sicherungseinrichtung vorschreibt, wird das „Aus“ für das INSIKA-Verfahren werden. Das sagte Steuer-Fachmann Edo Diekmann auf der Tagung der Taxi-Erfa-Gruppe.

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist „festgetackert“, aber die noch ausstehenden Ausführungsbestimmungen sollten noch mit den wenigen Herstellern von Taxametern und Wegstreckenzählern abgestimmt werden. Das ist bisher noch nicht passiert. Das berichtete Edo Diekmann als Sachverständiger aus der niedersächsischen Finanzverwaltung und Vertreter der Deutschen Steuergewerkschaft am 19. September 2021 bei der Tagung der Taxi-Erfa-Gruppe in Hamburg. Diekmann arbeitet beim Landesamt für Steuern Niedersachsen und wirkt bei Anhörungen zur Steuergesetzgebung mit.

Er bezeichnete die KassenSichV als „Wundertüte“ und sagte, man wisse noch nicht, wie sich das bis zu den Stichtagen 2024/2026 entwickle. Bei der Anhörung des Regelwerks sei er dabei gewesen. Damals habe sich ein Politiker über den Umstand lustig gemacht, dass die Österreicher 96 Seiten gebraucht hätten, um ihre ganz ähnliche Neuregelung zu erläutern. Inzwischen gebe es schon Hunderte von Seiten, mit denen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Regelung zu präzisieren versuche. Zum Bereich Taxi und Mietwagen habe das BSI aber noch nichts veröffentlicht.

Die vorgesehene technische Sicherheitseinrichtung (TSE) sei ein „Sargnagel“ für das bisher für Fiskaltaxameter genutzte INSIKA-Verfahren, erklärte Diekmann. Der Sarg stünde schon bereit. Er finde es zwar unverständlich, dass dieses Verfahren nicht als Parallellösung fortgeführt werde, aber es sei seines Erachtens aussichtlos, dieses Verfahren „aufzubohren“, um es eventuell unter anderem Namen fortzuführen. Das entgegnete er auf eine entsprechende Nachfrage von Dirk Ritter, der beim Hamburger Senat für Verkehr und Mobilitätswende für die Gewerbeaufsicht verantwortlich ist.

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Fiskaltaxameter: KassenSichV wurde verkündet

News vom 18.08.2021 von Dietmar Fund

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist das Ende des INSIKA-Verfahrens besiegelt, das noch viele Fragen aufwirft.

Am 9. August 2021 wurde im Bundesgesetzblatt die „Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“ (KassenSichV) vom 30. Juli 2021 verkündet. Damit gelten Taxameter und Wegstreckenzähler künftig als „elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung“. Für beide soll ein „Sicherheitsmodul“ eingeführt werden, das bislang immer als „Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)“ bezeichnet worden ist. Das soll die manipulationssichere Einzelaufzeichnungen aller Geschäftsvorfälle gewährleisten (taxi heute berichtete mehrfach).

Die Verordnung selbst ist am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten. Der Artikel 2, der die Änderungen für Taxameter und Wegstreckenzähler betrifft, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Die KassenSichV formuliert auch Übergangsregelungen für EU-Taxameter, die mit INSIKA-Technik ausgerüstet sind. Sie galt bisher als Garant für die manipulationssichere Aufzeichnung, wird aber künftig nicht mehr zulässig sein. Ab wann dies der Fall sein wird, entscheidet der Zeitpunkt, zu dem ein solches Gerät eingebaut worden ist. Im Paragrafen 9 heißt es sinngemäß, wenn ein EU-Taxameter vor dem 1. Januar 2021 mit INSIKA ausgerüstet worden sei, seien die über ein Sicherheitsmodul aufzuzeichnenden Daten erst ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend. Die Verlängerung der Frist vom 1. Januar 2024 bis zum 1. Januar 2026 gelte aber nicht, wenn ein EU-Taxameter aus dem Fahrzeug, in dem es am 1. Januar 2021 eingebaut war, ausgebaut und in ein anderes Fahrzeug eingebaut werde. Das bedeutet konkret, dass die bei Taxibetrieben beliebte Übernahme von Taxametern in ein neues Taxi nur noch bis Ende 2023 möglich ist.

Nach wie vor ist übrigens unklar, wie die Technische Sicherheitseinrichtung aussehen soll. Auch von den beiden Taxi-Bundesverbänden oder den Taxameter-Herstellern ist dazu bislang noch nichts Konkretes zu hören, von den Eichämtern ganz zu schweigen.

Interessierte Leserinnen und Leser können die im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen.

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Fiskaltaxameter: Missverständnis beim INSIKA-Übergang

News vom 07.07.2021 von Dietmar Fund

Der Bundesrat hat praxisgerechte Anregungen der Taxiverbände ignoriert und doch mehrere Fristen für das Auslaufen des INSIKA-Verfahrens beschlossen.

Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 dem Regierungsentwurf für die Neufassung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) zugestimmt. Er hat laut dem Bundesrats-Plenarprotokoll 1006 mehrheitlich alle Empfehlungen des federführenden Finanzausschusses und des Verkehrsausschusses abgelehnt. Sie hatten unter anderem dazu geraten, für den vorgesehenen Übergang von Fiskaltaxametern mit dem INSIKA-Verfahren zu Geräten mit einer (noch nicht definierten) Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nur eine Frist zu setzen. Eine Folge dieser Beschlusslage ist, dass der Übergang durch mehrere Fristen verkompliziert wird.

Wie der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) in einem Allgemeinen Rundschreiben berichtet, müssen Taxiunternehmer, deren EU-Taxameter schon vor dem 1. Januar 2021 eingebaut worden ist, erst zum 1. Januar 2026 auf eine TSE umsteigen. Sie müssen dem Finanzamt spätestens zum 31. Januar 2024 mitteilen, dass sie diese Übergangsfrist nutzen möchten. Wer sein Taxi nach dem 1. Januar 2021 und bis zur Verkündung der novellierten KassenSichV im Bundesgesetzblatt (die noch aussteht) mit INSIKA ausgestattet hat, muss dagegen schon zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung am 1. Januar 2024 umsteigen. Wer zwischen dem Termin der Veröffentlichung und vor dem 1. Januar 2024 ein bereits eingebautes Taxameter mit INSIKA-Technik ausbauen und in ein neues Taxi einbauen möchte, für den gibt es laut BVTM aktuell noch keine Regelung.

Am Abend nach der Bundesratssitzung hatte taxi heute über die Zustimmung des Bundesrates zur KassenSichV berichtet. Da zu diesem Zeitpunkt das Plenarprotokoll noch nicht zur Verfügung stand, wohl aber eine Datei mit den Empfehlungen der Ausschüsse, kam es zu dem Missverständnis, dass die beiden Ausschüsse ihre praxisgerechtere Lösung mit nur einem Übergangstermin durchgesetzt hätten. Wir bitten, dieses dem Wunsch nach Aktualität geschuldete Missverständnis zu entschuldigen.

Das Bundesrats-Plenarprotokoll 1006 kann als pdf-Datei im Download-Bereich dieser Meldung heruntergeladen werden. Der Tagesordnungspunkt „Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“ ist darin unter Punkt 86 auf Seite 309 zu finden.

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Fiskaltaxameter: Bundesrat macht INSIKA zum Auslaufmodell

News vom 27.06.2021 von Dietmar Fund

Der Bundesrat ist mit der Kassensicherungs-Verordnung einverstanden, die Taxameter und Wegstreckenzähler als elektronische Kassen einstuft und dem INSIKA-Verfahren ein Ende bereitet.

In seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat beschlossen, der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung zuzustimmen. Sie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und sieht vor, dass Taxameter und Wegstreckenzähler künftig als elektronische Kassen gelten und über eine zertifizierte technische Sicherungseinrichtung (TSE) verfügen müssen, die unprotokollierte Änderungen und Löschungen digitaler Grundaufzeichnungen verhindert.

Die Länderkammer ist damit den Empfehlungen des federführenden Finanzausschusses und des Verkehrsausschusses gefolgt und hat auch ein paar von diesen Ausschüssen empfohlenen Änderungsvorschlägen zugestimmt. Sie betreffen Punkte, die für das Taxi- und Mietwagengewerbe wichtig sind.

Eher redaktioneller Art ist die Änderung, jetzt in Bezug auf die „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung“ von einer „einheitlichen“ digitalen Schnittstelle zu reden. Die technischen Anforderungen an sie müssen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Bundesministerium der Finanzen erst als technische Richtlinien und „Schutzprofile“ festlegen.

Reale Folgen hat die Änderung, analog zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) jetzt nicht mehr nur von Taxametern und Wegstreckenzählern zu reden, sondern auch von „entsprechenden konformitätsbewerteten softwarebasierten Systemen“. Während bislang von „EU-Taxametern“ die Rede war, geht es jetzt nur noch um „Taxameter“, weil es laut der Begründung unerheblich ist, ob die elektronischen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten von Geräten mit einer EU- oder einer innerstaatlichen Bauartzulassung erfüllt werden.

Am wichtigsten und folgenreichsten ist indessen die nun getroffene Übergangsregelung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler mit INSIKA-Technik. Sie dürfen bis Ende 2025 weiterverwendet werden, wenn der Taxi- oder Mietwagenbetrieb dem zuständigen Finanzamt bis zum 31. Januar 2024 mitteilt, dass er diese Technik einsetzt und die Übergangsregelung für sich in Anspruch nehmen möchte. Damit ist es unerheblich, wann das jeweilige Gerät eingebaut worden ist. Bisher waren zwei unterschiedliche Stichtage vorgesehen gewesen (taxi heute berichtete), was Betriebe mit neueren Geräten schlechter gestellt hätte als solche, die noch alte verwenden. Damit haben sich in diesem Punkt die Taxiverbände Gehör verschafft, von denen im Bundesrats-Dokument nur der Bundesverband Taxi und Mietwagen namentlich erwähnt wird.

Der Bundestag hatte der Verordnung bereits am 25. Mai 2021 zugestimmt. Mit der Gleichbehandlung von Taxametern und Wegstreckenzählern wurde nun immerhin ein Punkt umgesetzt, der den Verbänden der Taxi- und Mietwagenunternehmen aller Couleur ein wichtiges Anliegen gewesen ist.

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Taxameter und Wegstreckenzähler sollen ab 2024 als Kasse gelten

News vom 02.05.2021 von Dietmar Fund

Mit der Aufnahme in die Kassensicherungsverordnung müssen die Geräte über eine technische Sicherungseinrichtung verfügen, die das INSIKA-Verfahren ablöst.

Ab dem 1. Januar 2024 sollen EU-Taxameter und Wegstreckenzähler als „elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des Paragrafen 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung“ gelten. Ihre digitalen Grundaufzeichnungen müssen durch eine „zertifizierte technische Sicherungseinrichtung“ geschützt werden. Das sieht eine „Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“ (KassenSichV) vor, die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 28. April 2021 dem Deutschen Bundestag als Bundestagsdrucksache 19/29085 zur Abstimmung zugeleitet hat.

Da die Anforderungen an Taxameter und Wegstreckenzähler technisch nicht mit denen für elektronische Kassen vergleichbar sind, werden für sie technische Anforderungen festgelegt. Für Taxameter stehen sie im Paragrafen 7, für Wegstreckenzähler im Paragrafen 8. Geregelt ist dort auch die Ausgabe von Belegen. Ein Beleg kann entweder in Papierform, auch über einen externen Drucker, oder mit Zustimmung des Belegempfängers in elektronischer Form ausgegeben werden. Er muss zum späteren vereinfachten Auslesen durch das Finanzamt bestimmte Anforderungen erfüllen und kann alternativ auch nur als QR-Code ausgegeben werden. Ähnliches gilt für die Wegstreckenzähler.

Im Paragrafen 9 wird für EU-Taxameter mit INSIKA-Technik eine Übergangsregelung getroffen. Sofern ein Taxi vor dem 1. Januar 2021 mit einem solchen Taxameter ausgerüstet worden ist, braucht es die Technische Sicherungseinrichtung erst ab dem 1. Januar 2026. Wer ein solches bereits eingebautes Gerät aber in ein anderes Taxi einbauen möchte, braucht die neue Technische Sicherungseinrichtung schon ab dem regulären Umstellungstermin am 1. Januar 2024.

Die in Paragraf 8 formulierten Anforderungen an Wegstreckenzähler müssen ab dem Tag angewandt werden, an dem mindestens „drei voneinander unabhängige Unternehmen“ Geräte am Markt anbieten, die über eine geeignete digitale Schnittstelle verfügen und von einer Konformitätsbewertungsstelle erfolgreich einer Konformitätsbewertung unterzogen worden sind. Das BMF muss dies im Bundessteuerblatt Teil I bekanntgeben.

Interessant: Im Anhang der Bundestagsdrucksache steht auf der Seite 28 Folgendes: „Das Ausfüllen von Belegen per Hand soll künftig nicht mehr zulässig sein“. Damit dürfte das Ende gedruckter Quittungsblöcke eingeleitet sein.

In einer Stellungnahme zum Entwurf der KassenSichV hatten sowohl der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) als auch der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) die Aufnahme von Taxametern und Wegstreckenzählern in das Regelwerk begrüßt, weil das langjährigen politischen Forderungen der Taxiverbände entspricht. Beide hatten allerdings auch gefordert, die mögliche Befreiung vom Einbauzwang für Wegstreckenzähler abzuschaffen.

Ob dieser Wunsch erfüllt werden könnte und wie das Verfahren weitergeht, hat taxi heute beim BMF nachgefragt. Hier die Antwort der Presseabteilung: „Das Verordnungsgebungsverfahren zur Änderung der Kassensicherungsverordnung richtet sich nach § 146a Absatz 3 Abgabenordnung. Danach bedarf die Verordnung der Zustimmung des Bundestages und Bundesrates. Die Frage der Streichung der Befreiungsmöglichkeit liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Streichung bei dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur angeregt.“

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BMF nimmt Taxameter und Wegstreckenzähler ins Visier

News vom 03.04.2021 von Dietmar Fund

Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sieht vor, Taxameter und Wegstreckenzähler in die Kassensicherungsverordnung aufzunehmen.

Die Unveränderbarkeit digitaler Grundaufzeichnungen soll bei elektronischen Kassen die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) sicherstellen. Sie hat bislang weder Taxameter noch Wegstreckenzähler erfasst, was der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) bereits unter altem Namen und alter Führung sei Jahren bemängelt. Dies soll sich nun ändern. Das zeigt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen mit Stand vom 22. März 2021, auf den Manfred Schröder, Geschäftsführer des Hamburger Dienstleisters Payco, taxi heute hingewiesen hat.

Wie der Entwurf erläutert, soll die Unveränderbarkeit der digitalen Grundaufzeichnungen auch bei diesen beiden elektronischen Aufzeichnungssystemen sicherzustellen, um einen „gleichmäßigen und effizienten Steuervollzug“ auch bei ihnen zu gewährleisten. Dadurch müssten auch Taxameter und Wegstreckenzähler die Anforderungen des Paragrafen 146a der Abgabenordnung erfüllen. Das bedeutet, dass die von ihnen erzeugten digitalen Grundaufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden müssen. Das soll unprotokollierte Änderungen oder Löschungen von Aufzeichnungen vereiteln.

Weil diese Geräte nicht mit elektronischen oder computergestützten Kassensystemen und Registrierkassen vergleichbar seien, müssten für sie in den Paragrafen 6a und 6b der KassenSichV die technischen Anforderungen an sie festgelegt werden, heißt es im Vortext des Entwurfs weiter. Offenbar ist an die Einbindung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sowie der Konformitätsbewertungsstelle der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) für die Konformitätsbewertung der Wegstreckenzähler gedacht.

In der Woche vor Ostern hat sich in einer virtuell tagenden Arbeitsgruppe auch der BVTM des Themas angenommen. Wann die rechtliche Änderung in Kraft treten könnte, lässt sich noch nicht sagen.

Interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer können den 25 Seiten umfassenden Referentenentwurf im Download-Bereich dieser Meldung als pdf-Datei herunterladen.

Manfred Schröder von Payco nimmt für sein Kassensystem in Anspruch, bereits über die nach seiner Aussage schon seit dem 1. April 2021 geforderte technische Sicherungseinrichtung (TSE) für bar bezahlte Fahrten zu verfügen. Dies gelte nach seinem Kenntnisstand sonst nur noch für die Software von SuE.

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MPC-Software spiegelt das Taxameter

News vom 18.11.2020 von Dietmar Fund

Daten aus dem neuen Spiegeltaxameter SPT-03 von HALE können jetzt über dessen Drucker mit der Software TARIS-Driver verarbeitet werden.

Mit dem neuesten Update kann die Flottensteuerungs-Software TARIS-Driver von MPC-Software Daten aus dem neuen Spiegeltaxameter HALE SPT-03 übernehmen. Das Bindeglied dafür ist der Thermopapierdrucker TPD-02-BT der Salzburger, den MPC Software per Bluetooth ansteuert. Der Drucker selbst ist direkt mit dem Spiegeltaxameter verbunden.

Sobald der Taxifahrer die Tasten für „Besetzt“, „Kasse“ oder „Frei“ drückt, wird das der Disposition im Taxibetrieb gemeldet. Am Schluss der Fahrt werden Fahrdatensätze an die Software übermittelt, mit der im Taxibetrieb Tourenzettel erstellt werden können. Nach dem Bezahlen kann der Fahrer über seine Fahrer-App den Druck eines Belegs starten.

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HALE-Spiegeltaxameter kommt jetzt rahmenlos

News vom 21.10.2020 von Dietmar Fund

Unter der Bezeichnung SPT-03R kommt jetzt ein rahmenloser Spiegeltaxameter, der primär für den Einbau bei Tesla, Volkswagen und Volvo gedacht ist.

Mit dem neuen rahmenlosen Spiegeltaxameter SPT-03R möchte der Taxameter-Spezialist HALE nach und nach das Vorgängermodell SPT-02 ablösen. Im Unterschied zum Vorgänger ist das neue Gerät rahmenlos und soll sich so besser an die Umgebung in so genannten Premium-Modellen anpassen. Gedacht ist es in erster Linie für Taxis von Tesla, Volkswagen und Volvo, aber mit einer Reihe von Original-Spiegelfüßen, Adaptern und Typgenehmigungen soll es auch zu anderen gängigen Taxi-Modellen passen.

Das Gehäuse hat an seiner Unterseite kapazitive und beleuchtete Tasten, die verschleißfrei sein sollen und eine Griffmulde aufweisen. Während des Bezahlvorgangs sollen integrierte LED für gute Sichtverhältnisse sorgen. Ab sofort sollen sich auch Kundennummern eingeben lassen.

Eingebaut ist auch ein NFC-Leser. Er soll die kontaktlose Anmeldung des Fahrers und die Übertragung von Daten ans HALE-Datencenter sowie über eine Schnittstelle auch an andere Server ermöglichen.

Sensoren sollen für ein automatisches Abblenden sorgen und bei Volkswagen und Volvo sogar die Außenspiegel abblenden. Auch die Helligkeit der Anzeige wird automatisch in Abhängigkeit von der Helligkeit der Umgebung reguliert.

Der neue Spiegeltaxameter soll 698 Euro (ohne MwSt.) kosten.

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OFD Karlsruhe informiert über digitale Taxameter-Daten

News vom 13.05.2020 von Dietmar Fund

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat sich in einem Merkblatt nicht darauf festgelegt, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung auch mit digitalen Aufzeichnungen zu verknüpfen.

Am 5. Mai 2020 hat Niels Nellisen vom Fachgebiet Straßenverkehr der Stadtverwaltung Baden-Baden Taxiunternehmern ein Schreiben der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 25. Februar 2020 weitergeleitet, das in der mobilen Branche schon für erste Aufregung gesorgt hat. Es trägt den Titel „Informationen für Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes zum Thema Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung“.

Das Schreiben listet auf, welche Gesetze und Verwaltungsvorschriften Taxi- und Mietwagenunternehmer beachten müssen, wenn sei bei einer Kassen-Nachschau oder einer Außenprüfung die Ordnungsmäßigkeit ihrer Buchführung nachweisen möchten. Neben der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz, der Umsatzsteuer-Durchführungs-Verordnung und dem berühmt-berüchtigten BMF-Schreiben vom 26.11.2010 führt das Schreiben auch Grundsätze zu Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form auf.

Als Regelung, die schon seit dem 1. Januar 2017 gelte, führt die OFD Karlsruhe die maschinell auswertbare, unveränderbare und vollständige Aufzeichnung von steuerlich relevanten Einzeldaten auf, die von Taxametern und Wegstreckenzählern erzeugt worden sind. Die Plausibilität von nicht nach dem Taxitarif vereinnahmten Barmitteln müsse nachgewiesen werden. Die gesetzlich geforderte Unveränderbarkeit sei durch Systeme gewährleistet, die wie das INSIKA-Verfahren eine Signatur erzeugten.

Die OFD Karlsruhe fordert damit aber nicht die Verwendung eines so genannten Fiskaltaxameters mit angeschlossenem Datenauswertungs- und Speicherungssystem. Dafür gibt es derzeit sowieso noch immer keine bundesgesetzliche Grundlage, die die Taxiverbände seit langem für Taxis und für Mietwagen gleichermaßen einfordern. Laut Sachbearbeiter Torsten Englert, der das Merkblatt verfasst hat, ist das Dokument nur als Information für Taxi- und Mietwagenunternehmer gedacht. Es habe keinen rechtlichen Charakter und dürfe nicht so verstanden werden, dass die OFD Karlsruhe nun generell die Vorlage digitaler Daten fordere.

Laut Englert hat seine Behörde mit dem Merkblatt und zuvor mit zwei weiteren Merkblättern zur Belegausgabepflicht und zur Kassenbuchführung auf die Forderung reagiert, die Branche besser zu informieren. Das Merkblatt zur Kassenbuchführung sei im Oktober 2016 erstmals aufgelegt und seither immer wieder aktualisiert worden. Die beiden weiteren Dokumente seien Anfang 2020 veröffentlicht worden, als der Informationsbedarf gerade sehr groß gewesen sei. Er kenne nur ähnliche Merkblätter zur Belegausgabepflicht aus Hessen und Niedersachsen (über letzteres hat taxi heute berichtet).

Interessierte Leserinnen und Leser können die auf der Homepage der OFD Karlsruhe veröffentlichten beiden letzten Merkblätter als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen.

Das Rastatter Schreiben hat freundlicherweise der auch in Rastatt tätige Taxi- und Mietwagenunternehmer Dirk Holl mit Stammsitz in Gaggenau an taxi heute weitergeleitet.

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In Berlin scheint das Fiskaltaxameter zu greifen

News vom 08.01.2020 von Dietmar Fund

Die Finanzverwaltung hat seit 2017 Taxibetriebe verstärkt kontrolliert und nur bei 38 Unternehmen den Konzessionsentzug beantragt.

Am 27. Dezember 2019 hat die Berliner Finanzverwaltung eine Bilanz ihrer steuerlichen Überprüfungen gezogen, deren Schwerpunkt 2019 bei der Glücksspiel-, Taxi- und Gastronomiebranche gelegen hat. Demnach wurden bis zum 30. November 2019 insgesamt 6.776 Taxis überprüft. Dabei wurde insbesondere die seit 2017 geforderte Ausstattung mit so genannten Fiskaltaxametern kontrolliert.

Bei 5.279 Erstprüfungen waren nur 2.827 Fahrzeuge und damit etwas mehr als die Hälfte ordnungsgemäß ausgestattet. Bei den 1.497 Zweitprüfungen hingegen waren mit 1.186 Fahrzeugen schon mehr als Dreiviertel mit einem Fiskaltaxameter ausgerüstet.

In welchem Umfang auch die Dokumentation der damit verbundenen Aufzeichnungen seitens der Unternehmer korrekt gewesen ist, teilte die Behörde nicht mit. Bei 38 Unternehmern sei bereits der Konzessionsentzug beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) beantragt worden, heißt es in ihrer Pressemitteilung. Gegen 16 Unternehmer seien steuerliche Strafverfahren eingeleitet worden.

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Taxameter-Nebengeräte brauchen keine Technische Sicherheits-Einrichtung

News vom 20.11.2019 von Dietmar Fund

Das Bundesfinanzministerium hat den Hersteller Payco entsprechend aufgeklärt.

Nach Ansicht des Bundesministeriums der Finanzen unterliegen auf Taxameter aufgesetzte Geräte, die vom Fahrer bedient werden, digitale Belege erstellen und Geschäftsvorfälle digital erfassen, keiner Pflicht zur Absicherung durch eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), weil sie keine eigenständige Kassenfunktion haben. Der Punkt bedürfe aber noch einer Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder. So antwortete sinngemäß das „Bürgerreferat“ des Ministeriums auf eine Anfrage, die im Auftrag von Manfred Schröder gestellt worden war. Der Geschäftsführer der Payco GmbH reagierte damit auf ein Schreiben des Ministeriums an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 11. Juli 2019.

Schröder wollte als Hersteller von Zusatzgeräten zur digitalen Erfassung und Speicherung aller einzelnen Geschäftsvorfälle wissen, ob seine an Taxameter angedockten Geräte nach derzeitigem Rechtsstand ab dem 1.1.2020 einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung bedürfen oder nicht. Schröder zieht aus der Antwort den Schluss, dass es keine Änderung der Aufzeichnungspflichten zum 1.1.2020 geben werde. Er tritt damit Gerüchten entgegen, die seiner Schilderung nach von Behörden, Verbänden und Vertragswerkstätten eines Taxameter-Herstellers verbreitet worden sind.

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B-Klasse-Taxi hat nur eine kleine Taxameter-Dachkonsole

News vom 27.07.2019 von Dietmar Fund

Manche Taxameter passen gar nicht in die Dachkonsole des B-Klasse-Taxis und müssen dann in einem Halter auf der Armaturentafel untergebracht werden.

In der Branche ist zu hören, dass die Dachkonsole für das Taxameter in der B-Klasse keinen DIN-Schacht habe und daher nur ein HALE-Taxameter aufnehme, aber nicht das etwas größere und schwerere von Semitron. Außerdem werde das B-Klasse-Taxi auch dann mit einer dann ungenutzten Dachkonsole ausgeliefert, wenn man ein Spiegeltaxameter bestelle. Ob diese Behauptungen stimmen, wollte taxi heute vom Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland in Berlin wissen, der die Taxi-Aktivitäten der Marke steuert.

Dessen Pressesprecherin Meri Todorovic antwortete, die Marke sei bei ihren Taxivorrüstungen immer bestrebt, Zubehörgeräten stets das maximal mögliche Gewicht und die größtmöglichen Einbaumaße einzuräumen. „Selbstverständlich stehen wir bei Neuerungen der Taxivorröstung auch mit den Taxiausrüstern im Austausch“, schrieb die Pressesprecherin. „Allerdings unterliegen wir dabei Einschränkungen und müssen uns an die Gegebenheiten der jeweiligen Baureihe anpassen. So ergeben sich für die neue B-Klasse die maximal möglichen Abmessungen für die vorgerüstete Taxameterkonsole aus der Umgebungsgeometrie des Fahrzeuges. Im Speziellen sind wir an die Ausgestaltung der Dachbedieneinheit und deren Größe der Aufnahme für das Brillenfach gebunden, da dieses durch die Taxameterkonsole ersetzt wird.“

Ein weiterer Aspekt sei der Höhenabstand zwischen der Halterung für das Taxameter und dem Innenspiegel. Um das vorgeschriebene Sichtfeld nach hinten über den Innenspiegel nicht einzuschränken, dürften die auf der Konsole verbauten Taxameter nach unten nicht zu weit aus der Dachbedieneinheit herausragen. Aufgrund der erforderlichen Neigung im Hinblick auf die Lesbarkeit ergäben sich hierbei zudem Einschränkungen in der Tiefe der Endgeräte.

Für Taxameter, die den vorgeschriebenen Einbaumaßen nicht entsprechen, könne alternativ der Einbauraum auf der Halterung in der Mittelkonsole anstelle des Ablagefachs (SA-Code 333) genutzt werden. Hier seien Taxameter mit einer Breite von 180 Millimeter und einem Gewicht von bis zu 700 Gramm möglich. Das digitale Geschwindigkeitssignal (CiA 447) sei auch an dieser Stelle verfügbar.

Offen blieb die sicher weniger wichtige Frage, ob auch die B-Klasse-Taxis mit Spiegeltaxameter mit einer dann funktionslosen Taxameter-Dachkonsole ausgeliefert werden.

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HALE zeigt rahmenlosen Spiegeltaxameter

News vom 25.07.2019 von Dietmar Fund

Das Modell soll zunächst in einem Taxi von Volkswagen kommen.

Steffen Conrad von HALE präsentierte am 24. Juli 2019 bei der Generalversammlung der Taxi Nürnberg eG den weiterentwickelten Spiegeltaxameter der Salzburger. Er ist rahmenlos und funktioniert mit NFC-Technik. Außerdem reguliert er die Helligkeit je nach der Tageszeit und blendet automatisch stufenlos ab. Er hat außerdem zwei integrierte Leselampen, die automatisch angehen, wenn der Fahrer auf Kasse schaltet. Diese Funktion war bisher nur in der E-Klasse von Mercedes-Benz möglich, in der dann die Innenbeleuchtung eingeschaltet wird.

Laut Conrad soll der Spiegeltaxameter mit der Bezeichnung SPT-03R zunächst in einem Taxi von Volkswagen eingesetzt werden. Danach werde er Schritt für Schritt das bisherige Modell SPT-02 ablösen. Laut der Salzburger Zentrale soll der „Rahmenlose“ voraussichtlich im ersten Quartal 2020 verfügbar sein.

Momentan ist die neue Version noch zur Prüfung bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Dieses Schicksal teilt das Gerät mit dem neuen Spiegel-Wegstreckenzähler SPW-03, auf den schon viele Mietwagenunternehmer warten. Um diese Wartezeit zu überbrücken, habe HALE schon eine Vielzahl von Leihgeräten am Markt, berichtete Conrad.

Auch der neue Thermopapier-Drucker mit der Typenbezeichnung TPD-02, den Geschäftsführerin Barbara Stering schon Ende Mai 2019 beim Eurocab-Treffen von fms Austrosoft in Luxemburg ausgestellt hatte, hat noch keine PTB-Freigabe. Bei ihm lassen sich neue Papierrollen wesentlich leichter einlegen als beim bisherigen Modell TPD-01, was Steffen Conrad Nürnberger Taxlern vorführte.

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HALE-Spiegeltaxameter sollten automatisch abblenden

News vom 25.06.2019 von Dietmar Fund

Der Salzburger Taxameter-Spezialist möchte bei Nachtfahrten für mehr Blendsicherheit sorgen.

Spiegeltaxameter von HALE sollen blendende Scheinwerfer nachfolgender Fahrzeuge sofort erkennen und daraufhin abblenden. Das ermögliche eine spezielle Technologie namens Night Vision Safety System (NVS). Das teilt der Salzburger Hersteller mit.

Der NVS-Hersteller Gentex bringt demnach zwischen zwei Glasscheiben ein „Elektrochrom-Gel“ auf. Beide Scheiben haben eine durchsichtige, elektrisch leitende Beschichtung und eine der beiden zusätzlich einen Reflektor. Sobald ein nach vorn gerichteter Sensor schwaches Umgebungslicht erkenne, signalisiere er dem Spiegel, auf blendendes Licht von hinten zu achten. Ein zweiter, nach hinten gerichteter Sensor sorge dann dafür, dass der Spiegel im Verhältnis zur Stärke des von hinten einfallenden Lichts abblende, schreibt HALE.

Auch das Display des Taxameters werde entsprechend nachgeregelt. Derzeit würden bei Fahrzeugen von Mercedes-Benz und Audi (wo es sich nur um den Spiegel-Wegstreckenzähler SPW-02 handeln kann, die Red.) auch die Außenspiegel abgeblendet. Künftig komme diese Funktion auch bei Taxis von Volkswagen.

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Kienzle gibt Hinweise zu alten Taxametern

News vom 04.06.2019 von Dietmar Fund

Für alte Taxameter ohne MID-Zulassung werden bald für eine begrenzte Zeit nur noch Tarife auf Anforderung programmiert. Eine Tauschprämie soll den Umstieg erleichtern.

Der Taxiunternehmer Markus Schmid, Vorsitzender der IG Taxi Ortenau e.V., hat von seiner Kienzle-Werkstatt kürzlich die Mitteilung bekommen, dass sie für alte Taxameter bei einer Tarifumstellung ab 2020 keine neuen Tarife mehr einprogrammieren werde. Nachdem das Thema kürzlich auf der Tagesordnung eines Taxi-Stammtisches gestanden hat, hat taxi heute bei Kienzle Argo Taxi International in Berlin angefragt, was an der Sache „dran ist“.

Michael Tasbach, Bereichsleiter Taxi der Kienzle Argo GmbH, bestätigte das Auslaufen des Supports für die Taxameter-Typen 1145/1150 zum 31.12.2020 und schrieb, dies sei über das Servicenetz mit einer Vorlaufzeit von 18 Monaten angekündigt worden. Diese Gerätetypen erfüllten die seit längerem gültigen MID-Vorgaben nicht und dürften daher nur eingebaut im Taxi weiterverwendet werden. Ein Umbau in ein neues Taxi sei nicht mehr zulässig. Daher gehe er davon aus, dass Ende 2020 die jüngsten Taxis, in denen noch ein solches Taxameter verbaut sein könnte, bereits vier Jahre alt seien und zum Austausch anstünden. Da die Nachfrage nach solchen Geräten schon heute recht eingeschränkt sei, würden für sie neue Tarife ab dem 01.10.2019 nur noch auf Angebotsanfrage der Servicepartner erstellt.

Wie Tasbach ergänzend mitteilt, hat Kienzle ein Rücknahmeprogramm aufgelegt, um den Nutzern der älteren Geräte bei der jährlichen Eichung oder einer Tarifumstellung den Umstieg auf ein aktuelles Modell T21S zu erleichtern. Für noch eingebaute und geeichte Alt-Taxameter gibt es bei Bestellungen bis zum 30.06.2019 eine Prämie von 150 Euro. Bis zum 30.09.2019 zahlt der Hersteller 100 Euro und bis Ende 2019 schließlich noch 75 Euro (jeweils zzgl. MwSt.).

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Ein Taxitag im Zeichen von Taxameter und PBefG

News vom 16.04.2019 von Dietmar Fund

Steuer- und eichrechtliche Fragen, die Fahrzeugfinanzierung und Aktuelles zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes stehen auf dem Programm des Taxitags 2019 der IHK Regensburg.

Klaus Frank, Verkehrsreferent der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim, lädt für Freitag, den 17. Mai 2019 zum Taxitag 2019 ein. Die Veranstaltung beginnt um 9 Uhr und endet mit einem Mittagsimbiss gegen 12.30 Uhr. Moderator ist der Unternehmensberater Siegfried W. Kerler.

Schon länger geplant waren Themen rund um das Taxameter und das Eichrecht. Als erster redet Christian Goede-Diedering von der Datev eG in Nürnberg über das Thema „Das Taxi als Datenspeicher für den Fiskus“. Gerhard Schnappinger vom Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht in München hat das Thema „Das Eichrecht bezogen auf Taxameter“. Lorenz Resch von der Konformitätsbewertungsstelle in Bad Reichenhall hat das Thema „Was für die Konformität mit dem Eichrecht zu beachten ist“. Siegfried W. Kerler schließlich informiert über verschiedene Arten der Fahrzeugfinanzierung. Auf die geplanten Änderungen im Personenbeförderungsrecht geht Kerler ebenfalls ein.

Klaus Frank bittet um vorherige Anmeldung per E-Mail frank@regensburg.ihk.de. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

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Taxi-Sharing zum Festpreis ohne Taxameter

News vom 10.04.2019 von Dietmar Fund

In Hamburg hat mytaxi die Genehmigung für geteilte Taxi-Fahrten zum Festpreis bekommen.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat mytaxi eine neue Sondervereinbarung genehmigt, die in einem Großteil des Hamburger Stadtgebiets das Taxi-Sharing zu vorher errechneten Festpreisen ermöglicht. Wer sich mit einem Umweg einverstanden erklärt, soll deutlich günstiger fahren können als nach dem gültigen Taxitarif. Deshalb bleibt bei Fahrten, deren Besteller in der App angegeben hat, dass er mit einer Sharing-Fahrt einverstanden ist, das Taxameter ausgeschaltet.

Laut mytaxi bekommt der Besteller mitgeteilt, was ihn seine geteilte Taxifahrt kosten wird. Ein Grundpreis, die Entfernung und die Fahrtdauer sind Parameter, die in die Preisberechnung mit eingehen. Mit einbezogen werden auch die Wartezeit, die Wahrscheinlichkeit einer geteilten Fahrt sowie Angebot und Nachfrage. Kunden, die alleine direkt zum Ziel gefahren werden möchten, fahren weiterhin nach dem Taxitarif.

Senator Michael Westhagemann darf als Vertreter der Stadt in der Pressemitteilung von mytaxi sagen, dass nun „mehr als 60 Taxiunternehmen“ in Hamburg ihren Fahrgästen „mit knapp 1.000 Fahrern“ ein neues Angebot machen können. Sie zeigten damit die Innovationskraft des Hamburger Taxigewerbes.

Wenn ein Fahrgast in der App angibt, dass er zur Sammelfahrt bereit ist, fährt er auch dann günstiger als zum Taxitarif, wenn keine Sammelfahrt zustande kommt. Insofern besteht eine Regelung weiter, die bei der Einführung von mytaximatch Ende 2017 getroffen worden war. Das teilte Alexander Mönch auf Anfrage von mytaxi mit. Er ist für das Marketing in Deutschland und in Österreich verantwortlich.

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Spiegeltaxameter überträgt Daten auf Wunsch automatisch

News vom 06.04.2018 von Dietmar Fund

HALE bietet beim Spiegeltaxameter SPT-03 die Übertragung von INSIKA- und Schichtdaten auch über ein eingebautes Modem an.

Seit kurzem bietet HALE für sein Spiegeltaxameter SPT-03 auch Einbau des Modems MOD-003 an. Es erlaubt die automatische Übertragung von Fiskaldaten nach dem INSIKA-Verfahren an den Server im HALE-Datencenter oder bei einem anderen Anbieter.

Wie die Salzburger außerdem mitteilen, können Mehrwagenunternehmer, die sich für diese automatische Datenübertragung entscheiden, auch weiterhin für die An- und Abmeldung ihrer Fahrer das NFC-Card-System nutzen. Dieser Weg steht auch Unternehmern offen, die sich gegen das Modem und die automatische Datenübertragung entscheiden.

Sowohl die automatische Datenübertragung über das Modem als auch die über das NFC-Card-System können Unternehmer auch nutzen, um Schicht- und Einzelfahrtaufzeichnungen ins Datencenter zu übertragen. Die Fahrer erfassen in diesem Fall aktive und passive Pausen mit dem Taxameter. Andere Anbieter würden Zugriff auf diese Betriebsdaten über Web-API bekommen, schreibt HALE.

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Taxameter-Spezialist HALE wurde neu zertifiziert

News vom 09.03.2018 von Dietmar Fund

Alle internen Prozesse wurden nach der neuesten Norm der Automobilhersteller unter die Lupe genommen.

Die International Automotive Task Force (IATF) mit Vertretern namhafter Autohersteller hat den Salzburger Zulieferer HALE electronic GmbH im November 2017 geprüft. Auf der Basis dieses Audits wurde er gemäß den neuen Normen ISO 9001:2015 und IATF 16949:2016 zertifiziert. Laut HALE ist dies die Voraussetzung, um der Automobilindustrie zuliefern zu können.

Von der Begutachtung betroffen waren alle internen Prozesse von der Produktentwicklung bis zum Warenversand. Die ursprüngliche Zertifizierung stammt aus dem Jahr 2014. Sie wurde nun auf den aktuellen Stand gebracht.

Der lange Jahre von Martin Leitner geführte Betrieb wurde vor 45 Jahren unter dem Namen Haslauer & Leitner gegründet. Die Anfangsbuchstaben der beiden Firmengründer finden sich im heutigen Markennamen wieder. Zurzeit leitet Leitners Tochter Barbara Stering das Unternehmen .

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GPS-Modul überträgt Fahrdaten aus Taxametern

News vom 12.06.2017 von Dietmar Fund

Mit der neuen Hard- und Softwarelösung GPSauge MI6 v.2 sollen Taxiunternehmer ihre Taxis nicht nur orten, sondern auch deren Fahrdatensätze auslesen können.

Der Schweinfurter Telematikhersteller GPSoverIP GmbH bringt ein neues GPS-Modul namens GPSauge MI6 v.2 auf den Markt, das in der Lage sein soll, neben der Fahrzeugposition Fahrdatensätze aus dem Taxameter über das Internet auf den Rechner des Taxiunternehmens zu übertragen. Der Taxiunternehmer soll so alle Fahrten seiner damit ausgestatteten Taxis getrennt nach freien und Belegkilometern sowie die erzielten Einnahmen nachvollziehen können. Er soll über das Modul also ein aussagekräftiges Fahrtenbuch führen können.

Zu den weiteren Funktionen gehört ein Fahrtenspureditor, mit dessen Hilfe sich der Unternehmer die Taxifahrten nachträglich auf einer Karte anzeigen lassen kann. Die Live-Ortung soll ebenso möglich sein wie eine Fahrstilanalyse.

Laut dem Hard- und Softwarehersteller ist sein System kompatibel mit Taxametern von HALE und Kienzle Argo Taxi International sowie mit allen Taxametern, die über eine so genannte CIA 447-Schnittstelle verfügen.

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BMF: Taxameter sind keine elektronischen Kassen

News vom 04.05.2017 von Dietmar Fund

Ein Referentenentwurf zu einer wichtigen Verordnung enthält erstmals die Worte Taxameter und Wegstreckenzähler.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf für eine Kassensicherungsverordnung vorgelegt, die die Anforderungen des Paragrafen 146a der Abgabenordnung (AO) präzisieren soll. Sie trägt den Titel „Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr“ (kurz: KassenSichV).

Der Entwurf erklärt im ersten Paragrafen, was elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne der Verordnung sind. Darin steht ausdrücklich, dass Taxameter und Wegstreckenzähler ebenso wie zum Beispiel Fahrscheinautomaten oder elektronische Buchhaltungssysteme nicht dazu gehören. Die in den weiteren Paragrafen geregelte Protokollierung und Speicherung digitaler Grundaufzeichnungen, die Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle oder an die Zertifizierung elektronischer Aufzeichnungssysteme gelten also für sie erst einmal nicht. In der Begründung zur Verordnung steht allerdings, dass nach einem vierjährigen Auswertungszeitraum geprüft werden solle, ob Taxameter und Wegstreckenzähler in den Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung zum Schutz vor Manipulationen aufgenommen werden müssten.

Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), bedauert, dass das mobile Gewerbe weiterhin im Unklaren gelassen werde. Es sei nicht auszuschließen, dass Länder dem BMF-Schreiben vom November 2010 folgten und lückenlose digitale Einzelaufzeichnungen aller Geschäftsvorfälle auch im Taxi forderten.

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Fiskaltaxameter: Payco mahnt Hamburger Behördenvertreter ab

News vom 01.05.2017 von Dietmar Fund

Der Software-Anbieter ist der Auffassung, dass die Hamburger Behörde sein elektronisches Kassensystem gegenüber dem INSIKA-Verfahren benachteiligt.

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg soll eine Unterlassung- und Verpflichtungserklärung abgeben, um die „wettbewerbswidrige Marktverwirrung“ und die „Diskriminierung“ des elektronischen Kassensystems ePOS der Payco GmbH zu beseitigen. Das verlangt sinngemäß der Anwalt des Payco-Geschäftsführers Manfred Schröder in einem Abmahnschreiben, das der Redaktion von taxi heute vorliegt.

Verlangt wird darin ein Schreiben an alle Taxiunternehmer, die die Behörde mit einem bestimmten Rundschreiben angeschrieben hat. In der Erklärung solle unter anderem stehen, dass Taxameter keine Datenverarbeitungssysteme seien, die digitalen steuerlichen Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Zertifizierungspflichten unterlägen. Außerdem solle die Behörde erklären, dass kein Taxiunternehmen mit einer verkürzten Laufzeit, dem Entzug oder der Versagung der Konzession rechnen müsse, wenn es keinen so genannten Fiskaltaxameter und das INSIKA-System zur Datenspeicherung nutze.

Zu diesen Vorwürfen hat taxi heute den zuständigen Verantwortlichen bei der Verkehrsgewerbeaufsicht, Dirk Ritter, um eine Stellungnahme gebeten. Er erklärte dazu, es stehe Manfred Schröder und seinem Rechtsanwalt frei, ihre eigenen Meinungen zur Auslegung der steuerlichen Regelungen und zu den Inhalten der Hamburger Genehmigungsverfahren zu haben. Dass es in der Taxenbranche und ihrem Umfeld „eine Vielzahl ganz eigener Rechtsauslegungen“ gebe, sei nichts Neues. Man werde auch in dieser Sache „angemessen agieren“. Mehr wolle er derzeit nicht zu der Sache sagen.

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IHK München: Schaulaufen in Sachen Fiskaltaxameter

News vom 24.04.2017 von Dietmar Fund

Zwei wendige Damen der IHK boten überraschend gut eineinhalb Stunden Kurzvorträge anstatt reiner Gespräche an den Ausstellungsständen.

Christiane Pöge und Elke Hagg, die bei der IHK von München und Oberbayern Taxiunternehmer betreuen, zogen ihre Informationsveranstaltung zum Thema Fiskaltaxameter am 24. April 2017 überraschend ganz anders als angekündigt auf. Ursprünglich hatten sie geplant, zwischen 11 und 14.30 Uhr Besuchern die Gelegenheit zu geben, sich an Ausstellungsständen von Taxameterherstellern und Datendienstleistern zu informieren.

Auch für die Aussteller überraschend beraumten sie dann doch je zehnminütige Statements zunächst der Hardware- und dann der Software-Anbieter an. Deren Produkte kannten aufmerksame Besucher der Europäischen Taximesse 2016 weitgehend schon.

Glücklicherweise brachte der „Schaulauf“ vor rund 70 Besuchern noch die eine oder andere neue Erkenntnis. Eine kam von Torsten Poreda. Er ist als Geschäftsführer der Taxitech Handelsgesellschaft mbH aus Hamburg seit 2005 Partner des italienischen Herstellers Digitax für den deutschen Markt. Der bietet Taxiunternehmern mit eigener Werkstatt eine Einbauschulung an, um sein dünnes Werkstättennetz auszugleichen. Das fand der Wasserburger Taxiunternehmer Andreas Haindl schon einmal sehr interessant, der sich nach einer fiskaltauglichen Lösung für seinen Betrieb umschaute.

Manfred Schröder von Payco verkündete, es gebe inzwischen einen neuen Referentenentwurf des Kassengesetzes, in dem ausdrücklich stünde, Taxameter und Wegstreckenzähler würden nicht als elektronische Kassen gelten. Da es für „Fiskaltaxameter“ keine Legaldefinition gebe, könnten Unternehmer genauso gut an der Schnittstelle des Taxameters den Fahrdatensatz mit seiner CryptoSafe Box abgreifen und mit GPS-Datensätzen signieren. So könnten sie sich das INSIKA-Verfahren sparen. Dieses Konzept entspreche dem Hamburger und dem Berliner Modell. Er könne schon rund 4.300 Installationen vorweisen, von denen 500 auf diese beiden Städte entfielen.

Michael Ströh vom Datendienstleister tesymex berichtete seinerseits von deutschlandweit mehr als 2.000 angeschlossenen Fahrzeugen. Er sagte, das Taxameter sei inzwischen auch ein Instrument der Zeiterfassung geworden. Deshalb könnten die Fahrer über die App von tesymex auch Pausen eingeben. Demnächst solle es auch möglich sein, über sie Fernfahrten, Umbuchungen von Bar- auf Rechnungsfahrten oder Trinkgelder einzugeben. Zudem arbeite das Unternehmen an einem elektronischen Kassenbuch.

Robert Abel von fms Austrosoft schließlich schilderte, wie man das ohnehin zur Fahrtenvermittlung schon vorhandene Terminal der Österreicher um eine Datenverschlüsselung und eine Anbindung an das fms Fiskal-Datencenter erweitern könnte. So ließe sich eine möglichst minimierte Nachbearbeitung der Daten erreichen. Abel sagte, die fms-Vermittlungssysteme seien in Deutschland in über 25.000 Fahrzeugen eingebaut.

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Kölner Taxiunternehmer schult Aachener Kollegen zum Fiskaltaxameter

News vom 28.03.2017 von Dietmar Fund

Informationen zum Einsatz von Fiskaltaxametern bekamen Kollegen aus der Aachner Region beim Kölner Mehrwagenunternehmer Sascha Päffgen.

Am Samstag, dem 25. März 2017 trafen sich 18 Taxiunternehmer aus dem Raum Aachen beim Kölner Mehrwagenunternehmer Sascha Päffgen. Sie ließen sich von 10 bis 17 Uhr von ihm und dem Kölner Umrüster Jürgen Weberpals den Umgang mit Fiskaltaxametern erklären. Päffgen führte das anhand von Fiskaltaxametern von Semitron und des Daten-Dienstleisters Stark Center vor und erklärte den Kolleginnen und Kollegen alle nötigen Schritte. Päffgen verwendet diese Systeme in seinem Betrieb Taxi 2000 GmbH & Co. KG.

Die Schulung kam über den Kienzle-Einbaubetrieb des Aachener Taxiunternehmers Christoph Rademacher zustande. Der hatte dort von den Schulungen erfahren und mit Päffgen einen Preis für den Kurs vereinbart, den er dann unter den mitfahrenden Kolleginnen und Kollegen aufteilte. Wie Rademacher berichtet, waren an dem lehrreichen „Ausflug“ auch der Taxiruf Aachener Autodroschkenvereinigung w.V., die Alfa Funkzentrale GmbH und Taxi Simons aus Simmerath beteiligt. Er habe die Fahrt für Kollegen organisiert, mit denen man reden könne, sagte der Organisator zu taxi heute.

Christoph Rademacher ist seit 2008 selbständig und Einzelunternehmer. Er entstammt einem 49 Jahre alten Familienbetrieb und hat auch seine ebenfalls selbständige Mutter mit nach Köln genommen.

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Münchner IHK lässt Fiskaltaxameter vorstellen

News vom 17.03.2017 von Dietmar Fund

Am 24. April 2017 gibt die IHK für München und Oberbayern Herstellern die Gelegenheit, ihre Fiskaltaxameter auszustellen.

Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern lädt Taxiunternehmer am Montag, dem 24. April von 11 bis 14.30 Uhr zu einer Veranstaltung ein, bei der sie sich über Fiskaltaxameter informieren können. Im Unterschied zu zwei IHK-Veranstaltungen im November 2015 und im April 2016 sind dieses Mal keine Vorträge geplant. Vielmehr erläutern die Hersteller an ihren Ständen selbst ihre Fiskaltaxameter und die zugehörigen Anbindungen an Speicher- und IT-Systeme. Elke Haag und Christiane Pöge von der IHK möchten den Teilnehmern damit die Gelegenheit geben, die vielen technischen Fragen direkt zu klären, die Taxiunternehmer immer wieder an sie richten.

Fest zugesagt haben bereits fünf Hersteller: Kienzle Argo Taxi International schickt Dr. Nicole Kaspari und Michael Tasbach, von HALE kommt Seniorchef und Gründer Martin Leitner, das dänische Unternehmen Finn Frogne vertritt Ahmed Amer, für Semitron kommt der Kölner Taxi-Umrüster Jürgen Weberpals und Dirk Tangemann vertritt den niederländischen Anbieter Cabman.

Der Besuch der Veranstaltung ist kostenlos. Im Anschluss serviert die IHK ein kleines Mittagessen.

Die Veranstaltung findet in der IHK-Akademie in der Orleansstraße 10-12 statt, also nicht dort, wo die bisherigen Veranstaltungen zum Fiskaltaxameter stattgefunden haben. Für die Anmeldung gibt es einen kurzen Link, der direkt zur Online-Anmeldung führt: www.ihk-muenchen.de/fiskaltaxameter.

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Hamburg macht beim Fiskaltaxameter Druck

News vom 10.02.2017 von Dietmar Fund

Die Verkehrsgewerbeaufsicht will von allen Taxiunternehmern, die noch keine Fiskaltaxameter nutzen, wissen, wie sie ihrer Einzelaufzeichnungspflicht nachkommen wollen.

Bis zum 28. Februar 2017 möchte die Verkehrsgewerbeaufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg wissen, mit „welchen geeigneten Mitteln und Maßnahmen“ Hamburger Taxiunternehmer, die keine Fiskaltaxameter einsetzen, ihren steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nachkommen möchten. Ein entsprechendes Schreiben hat die Behörde am 7. Februar 2017 an alle Taxiunternehmer verschickt, bei denen in der Datenbank noch kein Einbau eines Fiskaltaxameters vermerkt war. Laut dem Schreiben sind in rund 2.400 der 3.100 Hamburger Taxen bereits Fiskaltaxameter eingebaut.

Die Verkehrsgewerbeaufsicht begründet diesen Schritt mit den Paragrafen 146 Absatz 1 und Absatz 4 der Abgabenordnung und mit dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zu den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 14. November 2014. Während die Abgabenordnung die vollständige und unveränderbare Sicherung und Aufbewahrung der im Taxameter erzeugten steuerlich relevanten Daten verlange, regle die GoBD, dass auch Taxameter als Datenverarbeitungssysteme anzusehen seien, die den steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten unterliegen, schreibt die Hamburger Behörde.

Die angeschriebenen Taxiunternehmer werden darauf hingewiesen, dass die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation als Genehmigungsbehörde und die Hamburger Steuerverwaltung künftig den Schwerpunkt ihrer Kontrollen auf Taxiunternehmen legen werden, die kein geeignetes Verfahren zur vollständigen und unveränderbaren Aufbewahrung der Einzeldaten nutzen. Sie müssten damit rechnen, dass ihre Arbeit auch formal beanstandet werde. Das könne zu verkürzten Genehmigungslaufzeiten, zur Versagung oder dem Widerruf einer Genehmigung und zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Steuerverwaltung führen.

Dem Vernehmen nach stimmt sich die Hamburger Genehmigungsbehörde regelmäßig mit ihren Berliner Kollegen ab. Wie in der Branche auch zu hören ist, laufen derzeit Abstimmungsgespräche zwischen Vertretern der Länder. Sie sollten eigentlich schon Ende Januar zu einer allgemeinen länderübergreifenden Fassung führen. Derzeit ist noch unklar, ob sich die Länder im schriftlichen Verfahren verständigen können und wie lange es dauern wird, bis es zu einer einheitlichen Auffassung kommt.

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Hamburg: Infos über Fiskaltaxameter und über Umwelttaxis

News vom 07.12.2016 von Dietmar Fund

Am 12. Januar 2017 will die Handelskammer Hamburg Taxiunternehmer über Fiskaltaxameter und über Umwelttaxis informieren.

Am Donnerstag, den 12. Januar 2017 von 10 bis 12 Uhr möchte die Handelskammer Hamburg „Praxisinfos für das Taxigewerbe“ mit den Themen „Fiskaltaxameter“ und „Umwelttaxis“ geben. Im Innovations Campus, dem Hörsaal der Kammer am Adolphsplatz 6, redet zunächst Dirk Ritter, Sachgebietsleiter Gewerbeaufsicht, über das Fiskaltaxameter. Er ist diesbezüglich im Hamburger Taxigewerbe bestens bekannt. Seinen Vortrag ergänzt Björn Rottpeter, Referatsleiter Steuerverwaltung bei der Finanzbehörde Hamburg.

Das Thema „Umwelttaxi“ kommt im Beitrag von Frank Tiessen zur Sprache. Der Referent für Energie- und Umweltberatung der Handelskammer Hamburg informiert über die Luftgütepartnerschaft und die Neuerungen, die sie ab Januar 2017 mit sich bringt.

Maximal 185 Teilnehmer kann die Handelskammer empfangen. Deshalb bittet Bettina Ezener, die die Veranstaltung für den Geschäftsbereich Infrastruktur organisiert, um eine verbindliche Anmeldung bis spätestens 5. Januar 2017 über die Veranstaltungsdatenbank unter www.hk24.de. Die Veranstaltungsnummer lautet 13194688.

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Zwei Spiegeltaxameter mit neuen Features

News vom 10.11.2016 von Dietmar Fund

Taxitronic bringt ein Gerät mit integriertem Drucker, während Digitax in einem großen Gehäuse ein Feld für das Vermittlungssystem reserviert.

Als Weltneuheit präsentierte der spanische Hersteller Taxitronic auf der Europäischen Taximesse 2016 in Köln seinen Spiegeltaxameter TX80 Skyglass mit integriertem Drucker. Zum Wechsel des Thermopapiers öffnet man an seiner Unterseite eine Klappe und setzt dann eine neue Rolle ein.

Der Spiegeltaxameter ist als Aufsatzgerät konzipiert, das auf dem Serien-Innenspiegel befestigt wird. Der eigentliche Taxameter sitzt als Black Box entweder im Handschuhfach oder in einer Dachkonsole. An dieser Black Box befinden sich Einschübe für die zur Signierung der Fiskaldaten nötige TIM-Card und für die SIM-Card, die für die Datenübertragung erforderlich ist. Laut den auf der Messe ausgegebenen Broschüren befindet sich die Version mit integriertem Drucker im Zertifizierungsprozess bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).

Der italienische Hersteller Digitax, der den deutschen Markt von Hamburg aus bearbeitet, zeigte in Köln seinen neuen großen Spiegeltaxameter, der als „All-in-one-Gerät“ konzipiert ist. In das ausladende Gehäuse des m1mdt genannten Gerätes ist rechts ein Touchscreen für ein Datenterminal integriert. Bereits eingebaut sind auch eine GPRS-Antenne und ein GPS-Empfänger, während ein TIM-Kartenleser für die Signierung der Fiskaldaten noch angeschlossen werden muss. Das neue Gerät soll bereits eine Zulassung gemäß der MID-Richtlinie haben.

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Berlin: Fiskaltaxameter ja, INSIKA nein

News vom 17.10.2016 von Dietmar Fund

Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ab 2017 Fiskaltaxameter zur Pflicht machen, aber nicht das Signier- und Speicherverfahren INSIKA.

Ab dem 1. Januar 2017 wird die Berliner Steuerverwaltung den Betrieb eines Taxis ohne so genanntes Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden. Das heißt aber nicht, dass Berliner Taxen ab diesem Zeitpunkt ausschließlich mit Fiskaltaxametern nach dem INSIKA-Verfahren ausgestattet sein müssen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfüllt das INSIKA-Verfahren die gesetzlichen Anforderungen. Es wurde aber nicht ausgeschlossen, dass auch andere Verfahren geeignet und zulässig sein können. Das geht aus einem Schriftwechsel hervor, den Manfred Schröder, Geschäftsführer des Hamburger Softwareunternehmens Payco mit der Senatsverwaltung für Finanzen geführt hat.

Schröders Interesse ist es, auch die von ihm favorisierte Kassenlösung als Alternative ins Gespräch zu bringen. Sie basiert auf einem Kassenjournal, das die von der Finanzverwaltung auf jeden Fall geforderten lückenlosen Einzelnachweise aller Bar- und Rechnungsfahrten eines Taxis auch erbringen können soll. Es würde praktisch parallel zum Fiskaltaxameter laufen, das ja nur Fahrten nach dem Taxitarif korrekt aufzeichnen kann.

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Kaisersesch: Info-Nachmittag zum Fiskaltaxameter und zum Eichrecht

News vom 12.10.2016 von Dietmar Fund

Der VDV Rheinland informiert in gut zwei Stunden über das Fiskaltaxameter, steuerliche Anforderungen und das Eichrecht.

Am Mittwoch, dem 9. November ab 14 Uhr bietet der VDV Rheinland Taxi- und Mietwagenunternehmern im TGZ Technologie- und Gründerzentrum in Kaisersesch rund zweieinhalb informative Stunden. Zusammen mit den Industrie- und Handelskammern (IHK) Koblenz und Trier bringt der Verband aktuelle Informationen zum Fiskaltaxameter, zu steuerrechtlichen Anforderungen und zur Umsetzung des Eichrechts.

In Kaisersesch hält zunächst Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), seinen Vortrag mit dem Titel „Fiskaltaxameter – Fluch oder Segen?“, den er zuletzt bei der IHK Ulm gehalten hat (und über den taxi heute 11/2016 berichtet). Anschließend schildert Markus Busch vom Finanzamt Koblenz die kommenden steuerrechtlichen Anforderungen. Ein noch nicht benannter Vertreter des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz soll zum Schluss die neuen Vorgaben im Eichrecht erläutern.

Interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer werden darum gebeten, sich bis zum 25. Oktober 2016 bei der Geschäftsstelle des Verbandes anzumelden (a.britz@vdv-rheinland.de).

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Fiskaltaxameter: Kassengesetz ist laut BZP zustimmungspflichtig

News vom 04.10.2016 von Dietmar Fund

Laut Geschäftsführer Thomas Grätz muss die Bundesregierung sich zur Stellungnahme des Bundesrates äußern und die Gesetzesvorlage danach erneut in den Bundestag einbringen.

Dem von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ muss der Bundesrat zustimmen, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Nachdem der Bundesrat am 23. September 2016 dazu Stellung bezogen hat, muss sich die Bundesregierung binnen acht Wochen zu dessen Einwendungen äußern und das Gesetz erneut in den Bundestag einbringen. Das berichtete Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), am 4. Oktober 2016 bei einer Informationsveranstaltung für Taxi- und Mietwagenunternehmer bei der Industrie- und Handelskammer Ulm.

Grätz bezeichnete das Gesetz kurzerhand als „Kassengesetz“ und schilderte die Einwendungen der Länderkammer, die einige Wünsche des Verbands aufgegriffen hat. Es sei „ganz wichtig“, dass der Bundesrat gefordert habe, Taxameter und Wegstreckenzähler ausdrücklich anzusprechen, während der Gesetzentwurf bisher nur Registrierkassen betroffen habe. Gut sei auch, dass die Ländervertreter für das Hamburger Modell und das dort verwendete INSIKA-Verfahren zur Datenspeicherung eintreten würden und für eine Belegausgabepflicht wie in Österreich votierten.

Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf habe immerhin schon den Einsatz des einzigen bereits erprobten Sicherungssystems INSIKA für möglich gehalten, während der Referentenentwurf es noch verworfen habe, berichtete Grätz. In beiden Stadien des Entwurfs seien aber die bei der Verbandsanhörung eingesandten Einwendungen des BZP ansonsten nicht berücksichtigt worden.

Vor einem Publikum von annähernd 200 Taxi- und Mietwagenunternehmern aus dem Bereich der fünf einladenden Industrie- und Handelskammern gab der BZP-Geschäftsführer Tipps für den Umgang mit dem so genannten Fiskaltaxameter und räumte mit dem Irrtum auf, dass noch in diesem Jahr alle alten Taxameter, die noch nicht der MID-Richtlinie entsprechen, durch Fiskaltaxameter ersetzt werden müssten. Mehr dazu lesen Sie in taxi heute 11/2016.

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Bundesrat will Taxameter und Wegstreckenzähler auch mit INSIKA sichern

News vom 24.09.2016 von Dietmar Fund

Der Bundesrat hat am 23. September 2016 dafür plädiert, rasch auch die digitalen Grundaufzeichnungen in Taxis und Mietwagen vor Manipulationen geschützt zu erfassen.

In seiner 948. Sitzung hat der Bundesrat am 23. September 2016 den „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ ausdrücklich begrüßt. Er bemängelt an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung aber, dass er erstens keine Belegausgabepflicht vorsieht und zweitens keine zentrale Registrierung der Sicherheitskomponenten.

Die Vertretung der Bundesländer kritisiert außerdem, dass der Gesetzentwurf ein „bereits erfolgreich erprobtes System im Taxenbereich“ in Hamburg als „marktgängige sichere Alternative“ nicht mit umfasse. Der vorgesehene Prozess der Entwicklung, Erprobung und Integration eines Sicherheitssystems sei langwierig. Die Einführung eines Schutzsystems zum 1. Januar 2020 scheine so unrealistisch.

Der Bundesrat bittet um die Einfügung eines alternativen Sicherungskonzepts und darum, „die vorgesehenen Sicherungsverfahren auch für alle kassenähnlichen Systeme (z.B. Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte, Waagen mit Registrierkassenfunktion) einzuführen.“ In ihrer Begründung spricht sich die Ländervertretung ausdrücklich für die „Erweiterung der im Gesetzentwurf vorgesehenen technischen Lösung um ein bereits im hamburgischen Taxigewerbe erprobtes sicheres Verfahren auf der Basis eines Schutzsystems mit standardisierten Signaturerstellungseinheiten“ aus (womit das INSIKA-Verfahren gemeint ist).

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Übergangsfrist bis zum 01.01.2020 hält der Bundesrat übrigens für ausreichend. Er spricht sich dagegen aus, für bis zum 31.12.2018 angeschaffte und nicht nachrüstbare Kassen eine längere Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 einzuräumen, weil deren Betreiber ihre digitalen Grundaufzeichnungen dann zwei Jahre länger manipulieren könnten.

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Eichbehörden erleichtern Umstieg auf Fiskaltaxameter

News vom 19.09.2016 von Dietmar Fund

Die Eichbehörden der Länder haben sich darauf geeinigt, für die Umrüstung eines bereits als Taxi eingesetzten Fahrzeugs auf ein Fiskaltaxameter nur eine Eichung statt einer aufwändigeren Konformitätsbewertung zu verlangen.

Taxiunternehmer, die ein Taxi mit eingebautem Taxameter lediglich auf ein so genanntes Fiskaltaxameter umrüsten lassen, brauchen danach kein Konformitätsbewertungsverfahren zu durchlaufen. Es genügt vielmehr eine Eichung. Darauf haben sich die Eichbehörden der Länder geeinigt. Das teilte Adrian Bacher auf Anfrage von taxi heute mit. Er arbeitet im Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg und bemüht sich seit der Umsetzung des neuen Eichgesetzes um einen praxisgerechten Schulterschluss der Länder.

Laut Bacher kann das anstelle eines alten eingebaute neue Taxameter als „Messgerät“ als Gesamtsystem aus Taxameter, Signalweg, Wegangleich und Tarif bei der Eichung bewertet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss das Fahrzeug vor der Umrüstung nachweislich rechtmäßig geschäftlich eingesetzt worden sein, was zum Beispiel mit einem Eichgebührenbescheid nachgewiesen werden kann. Der Einbaubetrieb muss schriftlich bestätigen, dass am Signalweg keine Veränderungen vorgenommen wurden. Außerdem muss der Einbaubetrieb die Kompatibilität von Wegstreckensignal und Taxameter mit positivem Ergebnis überprüft haben.

Das Ganze gilt ganz genauso für nachgerüstete Wegstreckenzähler.

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Neues Taxameter aus den Niederlanden

News vom 08.08.2016 von Dietmar Fund

Auf dem Infotag Fiskaltaxameter wurde das fiskaltaugliche All-in-one-Gerät cabman BCT präsentiert.

Das niederländische Unternehmen Euphoria Software bringt jetzt ein neues fiskaltaugliches Taxameter auf den deutschen Markt. Das All-in-one-Gerät cabman BCT wurde am 6. August 2016 auf dem Infotag Fiskaltaxameter des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) vorgestellt. Es entspricht der MID-Richtlinie und speichert die Grundaufzeichnungen über ein Sicherheitsmodul. Die Daten können entweder über eine WLAN-Verbindung oder über einen Datenstick ausgelesen und auf einem Server gespeichert werden.

Der Hamburger Dirk Tangemann, der den Vertrieb in Deutschland unterstützt, präsentierte das Gerät vor rund 160 Zuhörern. Er berichtete, dass cabman seit 2007 Hardware für niederländische und belgische Taxiunternehmen produziere und in den Niederlanden der führende Anbieter von Fiskaltaxametern sei. Dort müsse jede Bewegung des Taxis abgebildet werden. Daher könne das cabman BCT beispielsweise auch Pausen managen. Es könne auch als Telefon genutzt werden. In den Drucker sei ein Magnetkartenleser für das bargeldlose Bezahlen integriert.

Euphoria Software bietet wie etwa HALE auch ein eigenes Datencenter zur Speicherung der Daten über eine Web-basierte Browserlösung an. Das Unternehmen zeigte sich aber offen für eine Zusammenarbeit mit deutschen Datenspeicherungs-Anbietern.

Laut Dirk Tangemann befindet sich das Taxameter gerade im Eichprozess. Es solle in Kürze in Braunschweiger Taxis erprobt werden.

Ähnliche Terminals haben HALE und Frogne auf der letzten Europäischen Taximesse vorgestellt.

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Spiegeltaxameter Nr. 3 mit integrierter Datenbox

News vom 07.08.2016 von Dietmar Fund

Der neue HALE-Spiegeltaxameter SPT-03 fordert keine separate Übertragungseinheit für verschlüsselte und signierte Daten mehr.

Martin Leitner, Gründer und Chef des Taxameterspezialisten HALE, redete nach eigenem Bekunden am 6. August 2016 beim Infotag Fiskaltaxameter das erste Mal öffentlich über die dritte Generation des Spiegeltaxameters. Das wesentliche Kennzeichen des SPT-03 ist demnach, dass der Schacht für die zur Nutzung des INSIKA-Verfahrens nötige TIM-Card ebenso ins Gehäuse integriert ist wie die Übertragungseinheit.

Da nun eine bisher zusätzlich im Taxi unterzubringende Signatureinheit überflüssig wird, sei das neue System insgesamt billiger als das neue, sagte Leitner. Er informierte die rund 160 Teilnehmer der Tagung auch darüber, dass das SPT-03 in der neuen E-Klasse-Baureihe W 213 eine Abblendfunktion habe, die auch die Abblendung der Außenspiegel steuere.

Laut Leitner ist der Termin der Bestellfreigabe für das W 213-Taxi noch in der Abstimmung. Er soll voraussichtlich am 20. August 2016 bekannt gegeben werden.

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Kienzle-Taxameter T 21 bald mit Pausenregelung

News vom 07.08.2016 von Dietmar Fund

Auf dem Infotag Fiskaltaxameter des GVN stellte Kienzle eine Pausenregelung und eine Lösung zur Erfassung von Bereitschaftszeiten vor, die ab September integriert werden.

Ab September ist in die Kienzle-Taxameter des aktuellen Typs T 21 eine Pausenregelung einprogrammiert, die der Taxiunternehmer für seine Taxifahrer freischalten lassen kann. Er selbst kann die Datensätze aus dem Taxameter auslesen und mit seiner Software verarbeiten. Das verkündete Detlef Langberg von Kienzle Argo Taxi International am 6. August 2016 beim Infotag Fiskaltaxameter des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in Visselhövede.

Wie Kienzle in seiner neuesten Vertriebs-Information schreibt, steht den Unternehmern ebenfalls kostenfrei eine neue Lösung zur Erfassung von Bereitschaftszeiten zur Verfügung. Hierbei legt der Unternehmer fest, ob der Fahrer nach einer einstellbaren Zeit der Inaktivität gefragt wird, ob er sich in einer Pause befindet. Der kann diese Frage mit nein beantworten. Tut er gar nichts, wird die Zeit bis zur nächsten Aktion als „passive Pause“ aufgezeichnet. Auf Wunsch des Unternehmers kann daraus nach 15 Minuten eine „aktive Pause“ werden.

Ebenfalls neu und kostenfrei ist eine Schichtzeitenregelung. Sie soll die eingeloggten Fahrer 15 Minuten vor Ablauf ihrer Schichtzeit auf deren Ende hinweisen. Wenn sie zu diesem Zeitpunkt gerade eine Besetztfahrt haben, wird diese Information bis zu deren Ende zurückgehalten.

Einen ähnlichen Umgang mit Pausen und Bereitschaftszeiten hatte HALE bereits auf der Europäischen Taximesse 2014 thematisiert.

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Niedersachsen veranstalten Infotag zum Fiskaltaxameter

News vom 18.07.2016 von Dietmar Fund

Am Samstag, dem 6. August gibt es in Visselhövede aktuelle Informationen und eine Diskussionsrunde, bei der praktische Fragen geklärt werden sollen.

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) lädt Taxi- und Mietwagenunternehmer am Samstag, dem 6. August zu einem „Infotag Fiskaltaxameter“ nach Visselhövede ein. Er findet im Pescheks Seminarhotel Luisenhof statt.

Das Programm beginnt um 10 Uhr und soll gegen 15.30 Uhr enden. Nach einer Einführung, die wahrscheinlich Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), geben wird, folgt das Hauptreferat von Edo Diekmann. Er arbeitet bei der Oberfinanzdirektion Niedersachsen und hat an einigen maßgeblichen Papieren mitgearbeitet, die die Diskussion um die Einführung des so genannten Fiskaltaxameters bestimmen.

Während der Mittagspause können sich die Teilnehmer an den Ständen einiger Aussteller über Software-Lösungen und die Angebote der Taxameterhersteller informieren. Letztere sollen danach bei einer Podiumsdiskussion und in Kurzvorträgen zu Wort kommen. Im Mittelpunkt des Nachmittags sollen die drängenden praktischen Fragen stehen, die sich aus einem aktuellen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums und aus einem seiner Schreiben vom November 2010 ergeben.

Bis zu 250 Teilnehmer können sich per E-Mail taxi@gvn.de anmelden, indem sie das im Download-Bereich unterhalb dieser Meldung herunterladbare Anmeldeformular ausdrucken, ausfüllen und eingescannt mailen. Es kann auch gefaxt werden (Fax: 05 11 / 96 26 -2 89). Der Kostenbeitrag von 25 Euro enthält die Tagungsgetränke und einen Mittagsimbiss.

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Rheinland-Pfalz schaut Taxameter genau an

News vom 14.07.2016 von Dietmar Fund

Bei Betriebsprüfungen untersuchen die Prüfer, ob jemand ein auf die Anforderungen der MID-Richtlinie von 2004 umrüstbares Taxameter tatsächlich nachgerüstet hat.

Seit zwei Jahren sind die Betriebsprüfer des Landes Rheinland-Pfalz angewiesen, bei Prüfungen in Taxiunternehmen nachzufragen, ob ein Taxameter, das auf die Anforderungen der europäischen Messgeräterichtlinie MID von 2004 umgerüstet werden kann, auch nachgerüstet worden ist. Wenn das möglich wäre, der Taxiunternehmer es aber unterlassen habe, werde das als Mangel gewertet. Die Buchhaltung sei dann nicht in Ordnung, was zu einem „Sicherheits-Aufschlag“ bei der Zuschätzung führe. Das erklärte Thomas Hermen vom Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, am 13. Juli 2016 bei einer Informationsveranstaltung zweier Industrie- und Handelskammern und zweier Verkehrsverbände in Mainz.

Hermen empfahl den rund 160 Teilnehmern der Veranstaltung dringend, für die Prüfer geordnete Schichtzettel und Quittungsdoppel vorzuhalten. Wenn jemand die nicht aufbewahrt habe und nicht vorlegen könne, gelte das ebenfalls als Mangel in der Buchführung, der zu einer Zuschätzung führe.

Im Übrigen sollten die rheinland-pfälzischen Prüfer darauf bestehen, im Taxameter gespeicherte Daten auslesen zu dürfen. Dieser Zugriff sei den Finanzbehörden seit 2002 erlaubt. Er sei nur lange Zeit nicht eingefordert worden.

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Fiskaltaxameter: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

News vom 13.07.2016 von Dietmar Fund

Das Bundeskabinett hat einen geänderten Referentenentwurf beschlossen, mit dem das Bundesfinanzministerium Manipulationen an elektronischen Registrierkassen verhindern möchte und das INSIKA-Verfahren plötzlich wieder akzeptiert.

Am 13. Juli 2016 hat das Bundeskabinett beschlossen, mit einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) der Steuerhinterziehung über elektronische Aufzeichnungssysteme einen Riegel vorzuschieben. Der beschlossene und zuvor mehrfach überarbeitete Referentenentwurf könnte auch Auswirkungen auf die Einführung des so genannten Fiskaltaxameters haben, auch wenn er weder diesen noch den Wegstreckenzähler namentlich nennt und den elektronischen Registrierkassen zurechnet.

Wichtig gegenüber dem letzten, im März 2016 veröffentlichten Entwurf (taxi heute berichtete) sind zwei Dinge: Zum einen heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entwickelte INSIKA-Smartcard erfülle heute schon viele Anforderungen des vorgesehenen Zertifizierungsverfahrens. Die INSIKA-Smartcard dürfte somit ohne größeren Aufwand nach kleineren, noch erforderlichen Anpassungen als ein technisches Sicherheitsmodul zertifiziert werden können. Im ersten veröffentlichen Entwurf war dieses Verfahren in Gänze noch zu aufwändig und deshalb als ungeeignet bezeichnet worden. Nun ist vorgesehen, die INSIKA-Smartcard geringfügig zu überarbeiten und ebenfalls dem Zertifizierungsverfahren zu unterziehen.

Zum anderen ist die vorgesehene Sicherheitseinrichtung zwingend ab dem 1. Januar 2020 vorgesehen. Bisher war von dem Starttermin 1. Januar 2019 ausgegangen worden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Kunde eine Quittung verlangen darf. Anders als etwa in Österreich ist aber keine Belegausgabepflicht vorgesehen, da steuerliche Kontrollen auch ohne sie möglich seien, schreibt das Ministerium.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll nach dem Willen des Ministeriums Anforderungen an die Sicherheitslösung definieren und Anbieterlösungen zertifizieren, die diese Anforderungen erfüllen.

Den aktuellen „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom 13. Juli 2016 kann man als pdf-Datei im Download-Bereich unterhalb dieser Meldung herunterladen.

Der Referentenentwurf zur zugehörigen Verordnung entspricht offenbar noch dem Stand vom März 2016.

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Pflicht zur Taxameter-Auswertung besteht noch nicht

News vom 04.07.2016 von Dietmar Fund

Beim Infotag der IHK Regensburg gab Verbandsvertreter und Zentralen-Vorstand Wolfgang Ziegler Ratschläge zum Umgang mit dem Thema Fiskaltaxameter.

Wer ordentliche Einzelaufzeichnungen seiner Taxifahrten führt, kann auch 2017 problemlos mit vorhandenem technischem Equipment weiterarbeiten. Der einzige verbindliche Einführungstermin im Zusammenhang mit dem so genannten Fiskaltaxameter ist die Umsetzung der europäischen Eichrechts-Richtlinie MID von 2004. Sie sieht vor, dass ab November 2016 keine Taxameter mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, die noch keine Schnittstelle zur Übermittlung von Taxameterdaten aufweisen. Ältere Taxameter hingegen dürfen nach heutigem Stand nicht nur weiter genutzt, sondern sogar in neue Taxis eingebaut werden. In diesem Falle müssen sie allerdings ebenso wie neue Geräte einem Konformitäts-Bewertungsverfahren unterzogen werden, während sie danach ebenso wie Neugeräte nur noch jährlich geeicht werden müssen. Das erklärte Wolfgang Ziegler, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer, am 4. Juli 2016 beim Taxitag 2016 der Industrie- und Handelskammer Regensburg.

Ziegler sagte den gut 50 Teilnehmern der Veranstaltung, eine hundertprozentige Lösung für den Umgang mit der von der Finanzverwaltung dringend gewünschten digitalen Einzelaufzeichnungspflicht gebe es derzeit noch nicht. Er sehe als „90-99prozentige Lösung“ die Verwendung des INSIKA-Verfahrens zur Datensicherung in Verbindung mit einem aktuellen Taxameter. Zwar müssten in diesem Fall nicht nach Taxameter gefahrene Umsätze nachbearbeitet werden, aber man erhalte dafür eventuell Vorteile bei der Abrechnung mit den Fahrern und deren Arbeitszeitnachweisen.

Die „75-95prozentige“ Lösung sei für ihn die vollständige Aufzeichnung aller Umsätze von Hand und die penible Aufbewahrung von Quittungsdurchschlägen in einer nachvollziehbaren Ordnung. Als dritten Weg skizzierte er das Führen aussagekräftiger Schichtzettel und die Aufbewahrung aller Quittungs-Durchschläge. Ziegler gab den nachfragenden Teilnehmern noch weitere Ratschläge, über die taxi heute in der Ausgabe 8-9/2016 berichten wird.

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Fiskaltaxameter: Auch BZP sieht Signale pro INSIKA

News vom 03.07.2016 von Dietmar Fund

Beim Verband des Verkehrsgewerbes Südbaden informierte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz über die Lage beim so genannten Fiskaltaxameter.

Nach Informationen des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP) hat das Bundesministerium der Finanzen seinen Referentenentwurf Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ überarbeitet. Eine Kabinettsvorlage erkenne nun doch das INSIKA-Verfahren zur Speicherung von Kassendaten an. Taxameter oder gar Wegstreckenzähler würden im Entwurf nach wie vor nicht vorkommen. Das berichtete BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz am 2. Juli 2016 bei der 38. Fachversammlung Taxi und Mietwagen des Verbandes des Verkehrsgewerbes Südbaden in Freiburg.

Grätz ergänzte, der aktuelle Entwurf liege dem BZP noch nicht schriftlich vor. Seine Äußerungen bestätigten Informationen, die am 29. Juni 2016 bereits beim Informationstag für Taxi- und Mietwagenunternehmer bei der Bielefelder IHK zu hören waren.

Grätz riet den knapp 40 Taxi- und Mietwagenunternehmern im Saal dazu, bereits jetzt Taxameter und das INSIKA-Verfahren einzusetzen. Das bringe vor allem städtischen Unternehmern, die überwiegend Fahrten zum Taxi-Tarif im Pflichtfahrgebiet absolvierten, Erleichterungen im Betriebsablauf. Bei Betriebsprüfungen sei man mit einem Fiskaltaxameter auf der sicheren Seite. Zwar entfalte das BMF-Schreiben vom November 2011, das digitale Grundaufzeichnungen fordere, erst über eine Verordnung oder ein Gesetz direkte Wirkung auf die Unternehmer. Doch hätten ihm Vertreter mehrerer Oberfinanzdirektionen und des Bundesfinanzministeriums versichert, bei Betriebsprüfungen würden künftig papierene Stichzettel stichprobenartig sehr sorgfältig geprüft. Es werde dann bei den kleinsten Beanstandungen zu Schätzungen kommen. Er rechne daher fest damit, dass Unternehmer ohne Fiskaltaxameter bei Betriebsprüfungen ab 2019 erhebliche Probleme bekämen.

Einen detaillierten Bericht über die Versammlung bringt taxi heute in der Ausgabe 8-9/2016.

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Fiskaltaxameter: Gesetzentwurf soll INSIKA nicht mehr ablehnen

News vom 29.06.2016 von Dietmar Fund

Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums, der in Zusammenhang mit dem Fiskaltaxameter gebracht wird, geht offenbar stark überarbeitet ins Kabinett.

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur digitalen Aufzeichnung von Bargeschäften, der im Internet veröffentlicht ist (taxi heute berichtete), entspricht längst nicht mehr dem Stand der Dinge. Nach einer Anhörung mit Vertretern von Kassenherstellern und Verbänden im Ministerium, die am 25. Mai 2016 stattfand, wurde er tiefgreifend überarbeitet.

Der veröffentlichte Gesetzentwurf hatte das bisher im Zusammenhang mit der Einführung eines Fiskaltaxameters diskutierte Datensicherungsverfahren INSIKA noch als ungeeignet bezeichnet. Dem Vernehmen nach soll es nun aber wieder als Alternative akzeptiert werden, nachdem das Ministerium nicht erklären konnte, welches Verfahren sonst in Frage kommen könnte. Wie in Bielefeld zu hören war, befürworten Vertreter der Finanzverwaltungen der Länder das INSIKA-Verfahren - auch mangels anderer Alternativen.

Eine Neufassung des Gesetzentwurfs soll im Juli ins Bundeskabinett gehen.

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Taxi-Holl muss Fiskaltaxameter-Daten nicht nachbearbeiten

News vom 03.05.2016 von Dietmar Fund

Das badische Taxiunternehmen verknüpft Daten seiner Taxameter mit den Auftragsdaten aus der Fahrtenvermittlung und lässt sie bei seinem Vermittlungs-Dienstleister speichern.

Experten aus der Finanzverwaltung raten Taxiunternehmern, ungeachtet der noch immer ausstehenden gesetzlichen Regelung schon jetzt so genannte Fiskaltaxameter einzusetzen, um die geforderten Einzelnachweise erbringen zu können. Diese Meinung vertritt auch der Gaggenauer Mehrwagenunternehmer Dirk Holl. Er hat seinen kompletten Fuhrpark mit Fiskal-tauglichen Taxametern des Typs MCT-06, Wegstreckenzählern WSZ-06 und Belegdruckern von HALE ausgestattet.

Die Ursprungsaufzeichnungen, die die Geräte liefern, werden beim Fremdvermittler Metropolis Service GmbH verarbeitet und unveränderbar gespeichert. Gleichzeitig werden sie mit dem Vermittlungssystem von fms und den beim Fremdvermittler in Aschaffenburg erfassten und gespeicherten Auftragsdaten verknüpft. „Auf deren Server-System werden die Einzelfahrtdaten vollautomatisch, unveränderbar und vollständig aufgezeichnet“, schreibt Holl. „Wenn unsere Taxifahrer alles richtig machen, werden Rechnungsfahrten, Zuzahlungen für Krankenfahrten oder Zuschläge für Ruftaxis erfasst, ohne dass man die Daten manuell nachbearbeiten muss.“ Da die Fahrer Pauschalfahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes mit der Zentrale abstimmen müssten, seien auch sie automatisch erfasst.

Für die Abrechnung zum Ende der Schicht ermittelt ein mit dem Rechenzentrum vernetzter Drucker den Barumsatz und druckt ihn aus. Schichtzettel von Hand zu schreiben, wird damit überflüssig.

Taxi-Holl hat neben dem Hauptsitz in Gaggenau zwei weitere Standorte. In Baden-Baden existiert eine Filiale und in Rastatt ist das Unternehmen unter dem Namen Inges Personenbeförderung tätig.

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Fiskaltaxameter: Am 1. Januar 2017 wird es ernst

News vom 26.04.2016 von Dietmar Fund

Ab dem nächsten Jahr wird die Finanzverwaltung von Taxiunternehmern digitale Aufzeichnungen verlangen. Das verkündete ein bayerischer Referent bei einer Veranstaltung der IHK für München und Oberbayern.

Gemäß dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26. November 2010 müssen Taxiunternehmer lückenlos Einzelaufzeichnungen aller Fahrten führen und diese nach dem Auslaufen einer Übergangsfrist ab dem Januar 2017 in digitaler Form zur Prüfung bereitstellen. Die Finanzverwaltung werde das ab diesem Zeitpunkt auch einfordern. Es gebe in Deutschland zwar keinen Digitalisierungszwang, da aber Taxameter digitale Daten lieferten, wolle die Finanzverwaltung sie auch sehen. Das verkündete Franz-Xaver Betz vom Referat Betriebsprüfung des Bayerischen Landesamts für Steuern am 26. April 2016 bei einer Informationsveranstaltung der IHK für München und Oberbayern.

Betz stellte klar, dass die elektronisch ab Januar 2017 vorzuhaltenden Daten dieselben seien wie diejenigen, für die die Einzelaufzeichnungspflicht schon seit längerem gelte. Die Daten müssten maschinell auswertbar sein. Mehr sei bisher nicht geregelt.

Laut dem Referenten ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause in Gang zu setzen, aber er zweifle an diesem Zeitplan. Zurzeit müssten die mit Steuerthemen befassten Politiker dringendere Themen wie die Panama-Papers bearbeiten.

Der Referent hat in Arbeitsgruppen des Bundesfinanzministeriums an dem seit März 2016 vorliegenden Referentenentwurf mitgearbeitet. Er schreibt nicht das bisher in der Diskussion favorisierte INSIKA-Verfahren vor, sondern stattdessen ein Zertifizierungsverfahren für verschiedene Ansätze zur Datenspeicherung. Betz geht davon aus, dass INSIKA die Standards des geforderten Zertifizierungsverfahrens erfüllen werde, aber dennoch zusammen mit den zugehörigen Taxameter-Bauarten zertifiziert werden muss. Die Frage, ob die vom Taxameter neuesten Stands übermittelten Daten auf einem Server bei Taxiunternehmen selbst liegen dürften oder zwingend bei einem externen Dienstleister, sei noch nicht geklärt, sagte Betz auf Anfrage von taxi heute.

Der Referent kann sich übrigens vorstellen, dass die im BMF-Schreiben von 2010 festgelegte Übergangsfrist bis Ende 2016 noch an diejenige des Referentenentwurfs angeglichen wird. Der sieht eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2018 vor und enthält erstmals auch eine technische Richtlinie. Bislang hatte das Bundesfinanzministerium keinerlei technische Spezifikationen herausgegeben.

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Nach dem Einbau eines Fiskaltaxameters reicht die Eichung aus

News vom 14.04.2016 von Dietmar Fund

Auf eine Initiative aus Sachsen hin hat die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen einen für Taxi- und Mietwagenunternehmer erfreulichen Beschluss gefasst.

Taxi- und Mietwagenunternehmer, die demnächst ein im Verkehr befindliches Taxi oder einen bereits eingesetzten Mietwagen auf ein Fiskaltaxameter und einen entsprechenden Wegstreckenzähler umrüsten, müssen das neue Gerät nur eichen lassen. Eine Konformitätsbewertung ist dazu nicht nötig. Diesen Beschluss hat am 6. April 2016 die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) getroffen, in der die Eichaufsichtsbehörden aller 16 Bundesländer ihre Vorgehensweisen koordinieren. Darauf weist Hans-Jürgen Zetzsche hin, einer der drei Vorstände des Landesverbandes Sächsischer Taxi- und Mietwagenunternehmer. Auf die Initiative des Verbandes hin hatte der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen (SME) aus Dresden das Thema auf die Tagesordnung gesetzt und einen Beschlussvorschlag vorgelegt.

Die AGME folgte dem Dresdner Vorschlag, der auch die Umrüstung auf Taxameter oder Wegstreckenzähler mit anderer Bauartzulassung oder Baumusterprüfbescheinigung mit abdeckt. Im Beschluss heißt es wörtlich: „Mit einer Eichung kann das Messgerät einschließlich des bisher verwendeten Signalweges umfassend bewertet werden, wenn das Fahrzeug mit eingebautem Taxameter / Wegstreckenzähler vor der Umrüstung nachweislich rechtmäßig im geschäftlichen Verkehr verwendet wurde.“

Durch den Beschluss ist jetzt auch der Weg für die Umrüstung mit neuen Geräten bei bereits eingesetzten Taxis und Mietwagen möglich, deren Hersteller noch nicht die für eine Konformitätsbewertung nötigen Nachweise führen können. Insbesondere bei eher seltenen Modellen der Importeure kann diese Nachweisführung nach wie vor zum Problem werden. Darauf wies Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), bei der Frühjahrstagung in Leipzig hin.

Eine ausführliche Darstellung des neuen Eichrechts brachte taxi heute in der Ausgabe 1-2/2016.

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BZP verabschiedet Resolution zum Fiskaltaxameter

News vom 12.04.2016 von Dietmar Fund

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) nahm auf seiner Frühjahrstagung Stellung zu einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, der seines Erachtens wieder nicht ausreichend auf Fiskaltaxameter eingeht.

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in die Verbandsanhörung gegeben. Der verkehrspolitische Ausschuss des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP) hat deshalb am 31. März getagt und zusammen mit dem Vorstand eine Resolution verfasst, die im Öffentlichen Teil der BZP-Frühjahrsveranstaltung am 11. April 2016 mehrheitlich angenommen wurde.

Die vom BZP-Präsidenten Michael Müller vorgetragene Resolution kritisiert, dass in dem Referentenentwurf wieder einmal nur auf Registrierkassen des Einzelhandels abgehoben werde. Den Besonderheiten der Taxameter und Wegstreckenzähler werde nicht genügend Rechnung getragen.

Der BZP fordert in seiner Resolution unter anderem vergleichbare Regelungen für Wegstreckenzähler, Verfahrenssicherheit für den Schutz vor Manipulationen und maximal zwei Jahre Übergangsfrist für die Umstellung bereits in Verkehr befindlicher Geräte, um eine Gleichbehandlung aller Unternehmer zu gewährleisten. Müller versprach, der BZP als Verband von 36.000 Taxi- und Mietwagenunternehmern werde das Thema offensiv anbringen, denn die Unternehmer bräuchten endlich Klarheit.

Den Referentenentwurf und eine zugehörige Technische Verordnung zur Durchführung hat das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite veröffentlicht. Den Entwurf und die Verordnung kann man als pdf-Dateien im Download-Bereich unterhalb dieser Meldung herunterladen.

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IHK München: Zweite Info-Veranstaltung zum Fiskaltaxameter

News vom 31.03.2016 von Dietmar Fund

Die IHK für München und Oberbayern bietet Informationen zum aktuellen Stand beim Fiskaltaxameter sowie zum Taxigutachten für die Stadt München.

Am Dienstag, dem 26. April 2016 veranstaltet die IHK für München und Oberbayern ihren 2. Informationstag zum aktuellen Stand beim Fiskaltaxameter. Er findet in den Räumen der IHK in der Balanstraße in München statt. Der Infotag beginnt um 9.30 Uhr und endet gegen 13 Uhr mit einem Mittagessen.

Das Programm sieht zwei Referate vor. Das erste hält Franz-Xaver Betz vom Bayerischen Landesamt für Steuern, der über den aktuellen Stand beim Fiskaltaxameter informieren soll. Im zweiten Redebeitrag stellen entweder Günther Hetzel, Leiter des Kreisverwaltungsreferats München, oder sein im April beginnender Mitarbeiter Wenzl das Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt München vor.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Wegen der begrenzten Anzahl an Plätzen ist aber eine vorherige Anmeldung erforderlich (unter www.muenchen.ihk.de, Webcode: 9494). Ersatzweise kann man sich auch per E-Mail an die Ansprechpartnerinnen Elke Hagg (elke.hagg@muenchen.ihk.de) oder Christiane Pöge (christiane.poege@muenchen.ihk.de) wenden.

Eine erste, damals ganztägige Infoveranstaltung nur zum Fiskaltaxameter hat die Münchner IHK im Oktober veranstaltet. Einen ausführlichen Bericht darüber brachte taxi heute in der Ausgabe 12/2015.

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Taxi Rent Partner setzt auf Fiskaltaxameter

News vom 19.03.2016 von Dietmar Fund

Die Kunden bekommen dokumentiert, welche Umsätze sie mit Leihtaxis des Augsburger Taxi-Vermieters erzielt haben.

Der Augsburger Taxi-Vermieter Taxi Rent Partner hat 20 seiner Leihtaxis, die in Hamburg stationiert sind, mit Fiskaltaxametern ausgestattet. Das ermöglicht es ihm, seinen Kunden die Umsätze zu dokumentieren, die sie mit den Leihtaxis erzielt haben. Den gegnerischen Versicherern können die Taxiunternehmer dann belegen, dass es unabdingbar war, auf deren Kosten ein Leihtaxi zu holen und sich nicht nur den Nutzungsausfall bezahlen zu lassen. Das berichtete der geschäftsführende Gesellschafter Ulf Baufeld anlässlich eines Redaktionsbesuchs bei taxi heute.

Taxi Rent Partner arbeite eng mit HALE zusammen, habe alle Leihtaxis auf HALE-Taxameter ausgerüstet und möchte sie sukzessive ans HALE-Datencenter anbinden, ergänzte Baufeld. Den Versicherern und den Gutachtern muss man seines Erachtens derzeit eine weitere neue Entwicklung beibringen: Durch das neue Eichrecht verzögert sich die Neuzulassung eines Ersatzfahrzeugs nach einem Totalschaden erheblich. Bisher seien die Gutachter in der Regel von 14 Tagen für die Wiederbeschaffung ausgegangen, zu denen man durch das neue Eichrecht beispielsweise in Schleswig-Holstein vier Wochen hinzurechnen müsse.

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Fiskaltaxameter: GVN mahnt Regelungen an

News vom 01.02.2016 von Dietmar Fund

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen fordert die federführenden Bundesministerien dazu auf, endlich einige Regelungen zur Einführung des Fiskaltaxameters zu treffen.

Obwohl im November 2016 zwingend die neuen Regeln der europäischen Messgeräterichtlinie zwingend auch in Deutschland in Kraft treten, habe der deutsche Gesetzgeber die notwendigen Umsetzungsvorschriften bis heute nicht auf den Weg gebracht. Das schreibt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) Ende Januar 2016 in einer Pressemitteilung.

Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic fordert von den „federführenden Ministerien in Berlin“ deshalb schnellstens Umsetzungsvorschriften, Übergangsvorschriften für Altgeräte von rund zwei Jahren, vergleichbare Regeln für Wegstreckenzähler sowie die Abschaffung der Möglichkeit, sich vom Einbau des Wegstreckenzählers befreien zu lassen.

Sokolovic befürchtet bei der Beibehaltung der großzügigen Ausnahmepraxis eine massive Abwanderung vom Taxi in den Mietwagen. Da für letztere keine Betriebs- und Beförderungspflicht gelte, werde diese Abwanderung die Versorgung der Bevölkerung in ländlichen Regionen und zu ungünstigen Zeiten stark einschränken.

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BZP: Regelung zum Fiskaltaxameter ist noch nicht sicher

News vom 24.01.2016 von Dietmar Fund

Der Fiskaltaxameter kommt, aber politisch ist noch immer Einiges unklar, berichtete BZP-Präsident Michael Müller beim „Glückstädter Kreis“.

Bis Ende 2016 wird die europäische MID-Richtlinie in Deutschland geltendes Recht, die auch das Fiskaltaxameter vorsieht. Ob es dazu eine nationale Umsetzungsregelung geben wird und was bei Finanzkontrollen anschließend gefordert wird, ist noch immer unklar. Diesen Sachstand gab Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), am 22. Januar 2016 bei der Tagung des „Glückstädter Kreises“ im GreenLine-Hotel Holst bei Hamburg bekannt.

Müller äußerte die Befürchtung, dass das Bundesfinanzministerium keine Regelung bringen wird. Ob das so sein wird, entscheide sich im ersten oder zweiten Quartal 2016. Bislang werde auch die Frage der Weiterverwendung alter Taxameter nicht beantwortet.

Denkbar sei, sich mit den Oberfinanzdirektionen der Länder zusammenzusetzen und mit ihnen zu klären, ob beispielsweise Betriebsprüfungen bei Taxiunternehmern zurückgestellt werden, wenn sie ihre Daten elektronisch bereithalten. Diese Gespräche könnten nur die Landesverbände führen.

Wie taxi heute 12/2015 berichtete, haben sich alle Länder für die Einführung eines Fiskaltaxameters ausgesprochen. Das Bundesfinanzministerium blockiert nach dem Eindruck vieler Branchenvertreter aber eine entsprechende Gesetzes- oder Verordnungs-Regelung.

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BZP: Taxameter-Eichrecht stockt erneut

News vom 25.11.2015 von Dietmar Fund

Laut Geschäftsführer Thomas Grätz blockiert ein Personalwechsel bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt einen bereits getroffenen Kompromiss.

Bei der für die Zulassung neuer Taxis wichtigen Änderung des Eichrechts ist die aktuelle Situation wieder äußerst problematisch. Bisher sei man auf einem guten Weg gewesen, um die Industrie und die Länderbehörden zusammenzubringen, doch nun akzeptierte nach einem Personalwechsel die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) den getroffenen Kompromiss nicht mehr, dass die Fahrzeughersteller ihre für die Konformitätsprüfung erforderlichen Daten auf einem zentralen Server zugänglich machen. Das berichtete Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), am 24. November 2015 auf der Mitgliederversammlung der Fachsparte Taxi- und Mietwagenverkehr des VDV Rheinland. Sie fand im Brauerei-Ausschank in Koblenz statt.

Am 3. Dezember werde sich eine Arbeitsgruppe erneut in den Räumen des BZP in Frankfurt am Main treffen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Daran beteiligt seien die Fahrzeug- und die Taxameter-Hersteller, der Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) und der Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen (VDIK). Er hoffe sehr, dass die Arbeitsgruppe danach eine Lösung als eine Art Weihnachtsgeschenk präsentieren könne, schloss Grätz. Taxiunternehmern, die in der jetzigen heißen Phase ein neues Taxi anschaffen möchten, riet Grätz eindringlich, vor der Bestellung unbedingt Rücksprache mit ihrem Fahrzeughersteller und ihrer Eichbehörde zu nehmen.

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Taxi-Pakete ab Werk begünstigen neue Taxameter-Prüfung

News vom 25.10.2015 von Redaktion (allg.)

Bei der Mitgliederversammlung des TVD Baden-Württemberg gab der stellvertretende Vorsitzende Dirk Holl den Rat, auf die Umrüstung von Gebrauchtwagen zu Taxis zu verzichten.

Nach der Umsetzung des neuen Eichgesetzes müssten die Einbauwerkstätten viele Nachweise über den korrekten Abgriff des Wegstreckensignals erbringen. Dabei gelte der Konformitäts-Bewertungsstelle beim Eichamt ein Taxi-Paket ab Werk als zuverlässiger Nachweis. Aus diesem Grund sollten Taxiunternehmer jetzt besser die Finger von der Umrüstung Gebrauchter lassen und sich lieber nach einem Taxi-Vorführwagen umsehen. Diesen Rat gab der Gaggenauer Taxiunternehmer Dirk Holl als stellvertretender Vorstand bei der Mitgliederversammlung des TVD Baden-Württemberg. Sie fand am 24. Oktober 2015 in der Heidelberger Niederlassung von Mercedes-Benz statt.

Holl berichtete, die Daimler AG habe bereits erklärt, dass sie jegliche Konformitätserklärung ablehne, wenn es sich nicht um ein Taxi mit einem Taxi-Paket ab Werk handle. Während Volkswagen sich zu diesem Thema in Schweigen hülle, zeige sich Seat sehr aufgeschlossen. Die Spanier lieferten auch für die VW-Modelle Touran, Passat und Caddy Konformitätserklärungen. Die seien zwar auf Spanisch verfasst, würden von den baden-württembergischen Behörden aber trotzdem anerkannt.

„Mit einem Taxi-Paket ab Werk sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite“, erklärte Holl. „Bei Exoten sollten Sie vorsichtig sein und sich vor dem Kauf mit dem Hersteller in Verbindung setzen.“

Einen Bericht über die Versammlung und die dort skizzierte Eich-Problematik bringt taxi heute in der Ausgabe 12/2015.

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Mit dem Fiskaltaxameter auf der sicheren Seite

News vom 16.10.2015 von Dietmar Fund

Beim Infotag der Münchener IHK wurde klar, dass Taxiunternehmer schon jetzt auf Taxameter umsteigen sollten, die sich zu einem Fiskaltaxameter aufrüsten lassen.

Taxi- und Mietwagenunternehmer müssen heute schon ihre bar kassierten Geschäftsvorgänge einzeln aufzeichnen. Sie können sie bei Betriebsprüfungen entweder auf Quittungsdoppeln, Schichtzetteln und dergleichen nachweisen oder elektronisch über die freiwillige Verwendung von Taxametern, die Daten bereits elektronisch signiert und weitgehend manipulationssicher auf einem Server abspeichern. Wer bereits heute eine INSIKA- oder eine damit vergleichbare Lösung verwendet, ist auf der sicheren Seite. Es ist zwar derzeit nicht absehbar, ob die von den Landesfinanzbehörden geforderte gesetzliche Regelung mit technischen Anforderungen tatsächlich kommt. Aber eine solche Regelung wird vermutlich keine höheren technischen Anforderungen stellen als jene, die bereits heute von INSIKA oder anderen im Hamburger Modell zugelassenen Verfahren erfüllt werden. Diese persönlichen Einschätzungen gab Edo Diekmann von der Oberfinanzdirektion Niedersachsen beim Infotag „Fiskaltaxameter“ der IHK für München und Oberbayern am 15. Oktober 2015 ab.

Wie der Diplom-Finanzwirt und weitere Referenten erläuterten, würde das bei vielen Unternehmen bestehende Problem, dass den Anforderungen entsprechende Einzelaufzeichnungen nicht korrekt geführt würden, bei einer elektronischen Einzelaufzeichnung gelöst. Sie sei mit Synergieeffekten wie einem effizienteren Einsatz von Taxifahrern verbunden.

Weitere interessante Erkenntnisse steuerten Dirk Ritter und Marco Meyenborg von der Hamburger Behörde für Verkehr, Wirtschaft und Innovation aus dem Fiskaltaxameter-Projekt der Hansestadt bei. Vertreter des Taxameter-Hersteller Frogne, Kienzle und HALE sowie des Datendienstleisters tesymex schilderten den 70 Teilnehmern den Umgang mit fiskaltauglichen Taxametern und die Auswertung der von ihnen an einen Server weitergeleiteten Daten. Die Teilnehmer der ausgebuchten Veranstaltung nutzten eifrig die Gelegenheit, den Referenten direkt und in den Pausen Fragen zu stellen.

Der Infotag war von den IHK-Fachbetreuerinnen im Referat Verkehr und Logistik, Elke Hagg und Christiane Pöge, organisiert worden und wurde von Dietmar Fund moderiert, Chefredakteur von taxi heute. Einen ausführlichen Bericht über die Veranstaltung bringt taxi heute in der Ausgabe 12/2015. Die Referate stellt die IHK mit der Zustimmung aller Referenten als pdf-Dateien zum Herunterladen zur Verfügung.

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Informationstag zum Fiskaltaxameter mit weiteren Beiträgen

News vom 02.10.2015 von Dietmar Fund

Am 15. Oktober 2015 informieren bei der IHK für München und Oberbayern auch zwei Vertreter der Firmen Frogne und tesymex.

Für den Informationstag zum Fiskaltaxameter haben nun auch der Taxameterhersteller Frogne und der Datendienstleister tesymex zwei Beiträge zugesagt. Stefan Greulich, Geschäftsführer der deutschen Niederlassung in Tübingen, und sein Technik- und Vertriebsspezialist Ahmed Amer skizzieren die Fiskallösung, die Frogne in die deutsche Version seines fiskaltauglichen Taxameters TM3 einbaut. Die Dänen arbeiten zwar prinzipiell mit derselben Verschlüsselungstechnik, realisieren sie aber im Gerät selbst und nicht in einer gesonderten Box. Sie arbeiten daher ohne eine Datenkarte der Bundesdruckerei, was beim Hamburger Pilotprojekt anerkannt worden ist.

Das Unternehmen tesymex wiederum arbeitet mit allen Taxameterherstellern zusammen und konzentriert sich auf Datendienstleistungen. An der INSIKA-Entwicklung für das Taxigewerbe war tesymex von Anfang an beteiligt. Der geschäftsführende Gesellschafter Michael Ströh wird die Dienstleistungs-Konzepte in München vorstellen.

Der Informationstag findet am 15. Oktober 2015 zwischen 11 und 15 Uhr bei der IHK für München und Oberbayern statt. Am Vormittag informieren zwei Referate über den aktuellen Stand bei der Einführung des Fiskaltaxameters und über die Erfahrungen, die mit einem ersten Konzept in Hamburg gemacht worden sind.

Nur noch wenige der 70 Plätze sind frei. Interessierte Taxiunternehmer sollten sich daher rasch über die Homepage der IHK und den Webcode 8245 bei den Veranstalterinnen Christiane Poege und Elke Hagg anmelden.

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Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

News vom 02.09.2015 von Dietmar Fund

Laut dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) wollen die Länder nicht das bisher als Lösung für das Fiskaltaxameter diskutierte INSIKA-Verfahren vorschreiben.

Dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) sei es ein Anliegen, Manipulationen an Registrierkassendaten, Fiskaltaxametern und Wegstreckenzählern effektiv zu unterbinden. Das bisher im Zusammenhang mit der Einführung des Fiskaltaxameters diskutierte Verfahren INSIKA könne die Manipulation von elektronischen Buchführungs- und Kassendaten zwar erschweren und einfacher erkennbar machen, aber nicht verhindern.

Außerdem sei dieses Verfahren technisch und rechtlich nicht so einfach wie bisher in den Medien dargestellt und weise diverse Probleme auf. Das schreibt das Pressereferat des Bundesministeriums der Finanzen sinngemäß in einer Stellungnahme zum Stand der Einführung des Fiskaltaxameters, um das taxi heute gebeten hatte. Laut dem BMF haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder in ihrer Konferenz am 25. Juni 2015 aus diesen Gründen nicht die verpflichtende Einführung des INSIKA-Konzeptes beschlossen, dessen Kürzel für die Bezeichnung Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme steht. Sie hätten vielmehr beschlossen, dass ein technisches Konzept verpflichtend eingeführt werden solle, dessen Ausgestaltung jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben werden solle.

Um eine technologieoffene Regelung zu schaffen, könnte gesetzlich vorgeschrieben werden, dass aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorgänge elektronisch so protokolliert werden müssen, dass jeder Geschäftsvorfall einzeln aufzuzeichnen ist. Änderungen dieser Aufzeichnungen wären elektronisch zu protokollieren. Diese Protokollierung dürfe nicht lösch- oder änderbar sein, schreibt das Ministerium. Wie das BMF abschließend mitteilt, wird die Thematik mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bei einer Sitzung vom 29. September bis zum 1. Oktober 2015 erörtert. Das BMF ist bei diesem Prozess federführend. Darauf hatte auch die Pressestelle des eingebundenen und parallel angeschriebenen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hingewiesen.

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IHK für München und Oberbayern informiert über Fiskaltaxameter

News vom 19.08.2015 von Dietmar Fund

Bei einem Informationstag in München referieren vier Branchenkenner über den aktuellen Stand bei der Einführung des Fiskaltaxameters.

Am Donnerstag, dem 15. Oktober 2015 veranstaltet die IHK für München und Oberbayern in ihren Räumlichkeiten in der Münchener Balanstraße 55 – 59 einen Informationstag zum Fiskaltaxameter speziell für Taxi- und Mietwagenunternehmer. Ab 11 Uhr führen Moderator Dietmar Fund, Chefredakteur von taxi heute, und Gastgeberin Sabine Lehmann in das Thema ein, bevor Edo Diekmann von der Oberfinanzdirektion Niedersachsen die steuerlichen Hintergründe skizziert. Welche Erfahrungen die Hamburger Genehmigungsbehörde seit 2012 mit Fiskaltaxametern und dem INSIKA-Verfahren gemacht hat, schildern anschließend Dirk Ritter und Marco Meyenborg.

Nach einem Mittagsimbiss erläutert Steffen Conrad vom Taxameterhersteller HALE dessen Hard- und Softwarelösungen, bevor Andreas Daubitz auf die entsprechenden Systeme von Kienzle Argo Taxi International eingeht. Bei allen Referaten und der Zusammenfassung am Schluss werden die Teilnehmer eigene Fragen klären können, bevor sie gegen 15 Uhr den Nachhauseweg antreten.

Der Besuch der Veranstaltung ist kostenfrei, auch zu den Kaffeepausen und dem Mittagsimbiss lädt die Industrie- und Handelskammer die Teilnehmer ein. Deren Taxi-Ansprechpartnerinnen Christiane Pöge und Elke Hagg haben nur noch rund 15 der 70 Plätze frei. Interessierte sollten sich also flugs über die Homepage der IHK anmelden.

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Thüringer Taxifahrer improvisieren ohne Taxameter

News vom 08.01.2015 von Dietmar Fund

Auf Initiative eines jungen Unternehmers und seiner Schwester wird die Zeit bis zur Umsetzung neuer Tarife in Erfurt mit Fahrpreislisten überbrückt.

Wegen der Vielzahl zum Jahreswechsel erhöhter Taxitarife konnten Thüringer Taxifahrer nicht mehr rechtzeitig die wegen des Mindestlohns angepassten Tarife einprogrammieren lassen. Nach den alten Tarifen hätten sie aber nicht mehr fahren dürfen. Außerdem könnten sie mit ihnen den seit Januar zu zahlenden Mindestlohn nicht erwirtschaften.

Der Erfurter Jungunternehmer Daniel Schwuchow und seine Schwester Michaela schlugen deshalb ihrer Ordnungsbehörde vor, bis zur Einprogrammierung der neuen Tarife ohne Taxameter zu fahren und den Fahrgästen dafür eine von der Stadtverwaltung Erfurt unterschriebene Fahrpreisliste, die die Geschwister erstellt haben, vorzulegen. Sie solle den Tarif nur nach der Entfernung in 100-Meter-Schritten angeben und würde notgedrungen verkehrsbedingte Verzögerungen nicht berücksichtigen, wohl aber durch den Fahrgast bedingte Wartezeiten, deren Preise ebenfalls auf der Liste stehen sollten.

Laut den Geschwistern Schwuchow hat die Erfurter Ordnungsbehörde ihren Vorschlag akzeptiert. Der Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV), Martin Kammer, fand die Idee gut und hat sie inzwischen in einer Pressemitteilung verbreitet. Er fordert Taxiunternehmer aus anderen Regionen Thüringens dazu auf, sich dafür das Einverständnis ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde einzuholen, die dem Verfahren seiner Erfahrung nach aufgeschlossen gegenüberstünden. Laut Kammer hatten Taxiunternehmer in anderen Regionen Thüringens schon ähnliche Ideen, beispielsweise in Gera.

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Hamburg: Stolze Bilanz bei Fiskaltaxametern

News vom 22.12.2014 von Dietmar Fund

Die Verkehrsgewerbeaufsicht lobt nach dem Auslaufen der Förderung das mobile Gewerbe der Hansestadt.

Bis zum Ende des Förderzeitraums für den Einbau von so genannten Fiskaltaxametern am 30. November 2014 wurden in Hamburg 2.104 solcher Geräte verbaut. Mit dieser Abschlussbilanz verabschiedete sich Dirk Ritter von der Verkehrsgewerbeaufsicht in den Weihnachtsurlaub.

Ritter empfindet die hohe Zahl verbauter Geräte als ein „starkes Signal des Hamburger Taxengewerbes“, das für faire Bedingungen auch untereinander sorgen und professionell arbeiten wolle. Ein Imagegewinn ist damit für den engagierten Behördenvertreter auch verbunden.

Wie Ritter abschließend mitteilt, ist die Zahl der Hamburger Taxen mittlerweile auf 3.252 Taxen gesunken. Zum Vergleich: Ende Januar 1966 verkehrten in der Hansestadt 3.391 Taxis, Ende April 2000 waren es sogar 4.039 Stück.

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Kienzle und Intax verbilligen Taxameter

News vom 19.05.2014 von Dietmar Fund

Beide gewähren bei einem abgespeckten Modell Preisvorteile.

Wie die Taxi-Botschafter von der südlichen Nordsee mitteilen, hat Kienzle Argo den Preis seines Taxameters T21 nach dem Abspecken der Software auf 499 Euro gesenkt. Bei diesem satten Preisvorteil von 51 Euro wollte Intax nicht nachstehen und verlangt für den Einbau des nun T21 Basic genannten Arbeitsgeräts keinen Cent mehr.

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Fiskaltaxameter gingen gut weg

News vom 14.02.2014 von Dietmar Fund

In Hamburg wurden inzwischen schon über 1.500 Taxis mit einem von der Stadt geförderten Fiskaltaxameter ausgestattet.

Mit über 2,2 Millionen Euro hat die Stadt Hamburg bisher den Einbau von so genannten Fiskaltaxametern gefördert. Sie sollen nachträgliche Manipulationen an den vom Taxameter erfassten Daten vereiteln und damit Steuer-Schummeleien verhindern. In mehr als 1.500 Taxis der Hansestadt wurden sie deshalb schon eingebaut. Bis Mitte 2014 werden voraussichtlich über 2.000 Taxis bestückt sein. Das teilt Dirk Ritter mit. Er ist in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation in der Verkehrsgewerbeaufsicht für das mobile Gewerbe verantwortlich.

Ritter spricht von einer überwältigenden freiwilligen Teilnahme, die in diesem Umfang nicht zu erwarten gewesen sei. Er wertet das als Zeichen dafür, dass große Teile der Hamburger Taxiunternehmen weiterhin ein Zeichen für ein faires und ehrliches Taxengewerbe setzen.

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Grand C-MAX jetzt wieder mit Taxameter-Dachkonsole

News vom 18.12.2013 von Tanja Schiefele

Nach einer Änderung des Ford Grand C-MAX konnte das Modell vorerst nur mit einem universellen Spiegeltaxameter ausgeliefert werden.

Das Warten hat ein Ende. Nach einem vollständig neuen Formenbau wird der Grand C-MAX von Ford nun wieder mit Taxameter-Dachkonsolen ausgerüstet. Wie der Taxi-Entwickler Intax gegenüber taxi heute mitteilte, stehen die bewährten Konsolen im DIN-Format für Taxameter und Wegstreckenzähler wie z.B. Kienzle Argo T21 sowie für die HALE-Geräte MTC/WSZ 04 bis 06 ab sofort wieder zur Verfügung.

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Hamburg: Förderung für „Fiskaltaxameter“ auch 2014

News vom 07.11.2013 von Redaktion (allg.)

Nach Angaben der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation werden Hamburger Taxiunternehmer voraussichtlich auch im kommenden Jahr bei der Anschaffung von Taxametern, die eine manipulationssichere Aufzeichnung, Übertragung, Auswertung und Aufbewahrung der Daten gewährleisten, unterstützt.

Allerdings sinkt die maximale Förder-Höhe für den Taxameter, die digitale Signiereinheit inkl. Smartcard und den Einbau im kommenden Jahr von bisher 1.500 Euro auf 1.000 Euro und ist an eine zweijährige Mindestnutzungszeit gekoppelt. Die BWVi weist im Zusammenhang mit der Beantragung auf folgende Fallvarianten hin:

Variante 1: Das Taxiunternehmen hat einen Zuwendungsbescheid aus 2013 über 1.500 Euro Förderung mit Laufzeit bis 31.12.13: Das Fördergeld in Höhe von 1.500 Euro kann abgerufen werden, wenn der Geräteeinbau bis spätestens 31.03.2014 erfolgt ist. Voraussetzung ist, dass der mit dem 31.12.13 auslaufende Zuwendungsbescheid unter Vorlage einer schriftlichen Terminbestätigung für den Einbau (Einbautermin spätestens am 31.03.14) bis zum Einbautag verlängert wird.

Variante 2: Das Taxiunternehmen hat noch keinen Zuwendungsbescheid und beantragt diesen bis zum 30.11.2013: Die Förderung bis zu 1.500 Euro ist möglich. Da aber der Einbau wegen der Werkstattkapazitäten voraussichtlich erst in 2014 umgesetzt werden kann, sollte dem Antrag eine schriftliche Terminbestätigung für den Einbau (Termin wieder spätestens am 31.03.14) beigefügt werden, damit die Laufzeit des Zuwendungsbescheids sofort bis zu diesem Termin festgelegt werden kann.

Variante 3: Der Zuwendungsbescheid läuft am 31.12.13 aus und kann mangels schriftlicher Bestätigung der Werkstatt über den Einbau (bis zum 31.03.14) nicht verlängert werden: Das Unternehmen muss für das Jahr 2014 erneut die Förderung beantragen und erhält nur noch den Förderbetrag von 1.000 Euro.

Variante 4: Die Förderung wird nach dem 30.11.13 beantragt: Dann wird der Zuwendungsbescheid erst im Jahr 2014 bearbeitet werden und dann mit einen Förderbetrag von 1.000 Euro bis zum 31.12.14 gültig sein.

Nach Angaben der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation haben bis dato 1.277 Unternehmen Förderanträge für insgesamt 2.436 Taxis gestellt. Bewilligt wurden davon Zuwendungsbescheide für 2.271 Taxis in 1.207 Unternehmen.

Etwa 1.100 Taxis sind bereits mit manipulationssicheren Geräten ausgestattet, für ca. 600 weitere Taxis liegen die TIM-Karten in den Werkstätten für den Geräteeinbau bereit.

(sk)

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Berlin: Fiskaltaxameter im Modellversuch

News vom 24.02.2011 von Redaktion (allg.)

Nach der Bekanntgabe des Hamburger Pilotprojekts werden nun auch in Berlin erste manipulationssichere Taxameter getestet.

Am Dienstag startete in der Hauptstadt auf Initiative des Taxiverbands Berlin-Brandenburg (TVB) ein Modellversuch, bei dem Taxameter mit einem Chip versehen werden, der Betrug unmöglich machen soll. Die Daten werden darauf manipulationssicher gespeichert und auf einen externen Server übertragen. Unterstützt wird das Projekt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Berliner IHK und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).

Zum Beginn des Tests werden lediglich fünf Taxis mit diesem „Fiskaltaxameter“ ausgestattet, dabei soll es aber nicht bleiben. Der TVB-Vorsitzende Detlev Freutel will mit dieser ersten Phase beweisen, dass das neue Verfahren ein "äußerst wirksames Mittel" zur Bekämpfung von Umsatzunterdrückung und Schwarzarbeit ist.

Für eine weitere Verbreitung der manipulationssicheren Taxameter wäre es jedoch nötig, dass die Stadt Berlin das Projekt in einem ähnlichen finanziellen Umfang wie der Senat in Hamburg unterstützt, wo nach Angaben des Berliner „Tagesspiegel“ fünf Millionen Euro für die Ausstattung der Taxis bereit gestellt wurden.

Der Taxiverband Berlin-Brandenburg erwartet, dass die politischen Entscheidungsträger und die Verwaltung die Notwendigkeit erkennen, eine zweite Projektphase zu starten, an der 500 bis 600 Berliner Taxis teilnehmen sollen.

(sk)

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Fiskaltaxameter: TVD kritisiert Finanzministerium

News vom 23.12.2010 von Redaktion (allg.)

Mit deutlichen Worten der Kritik hat der Taxiverband Deutschland (TVD) auf den rechtskräftigen Beschluss des Bundesfinanzministeriums reagiert. Die dort definierte Aufbewahrungspflicht für alle Registrierkassentypen fördere die Schwarzarbeit im Mietwagengewerbe.

Prinzipiell sei das Vorgehen des Bundesministeriums der Finanzen ein richtiger Schritt zur Bekämpfung von Schwarz- und Grauarbeit im Taxigewerbe, betonte TVD-Vorstandsmitglied Matthias Schmidt.

Jedoch mache die Aufbewahrungspflicht keinen Sinn, solange sie nicht für alle im Personenbeförderungsgewerbe eingesetzten Fahrzeuge gelte. Es gebe derzeit keine Pflicht, den vereinnahmten Fahrpreis im Fahrpreisanzeiger einzugeben. „Somit testiert der „Fiskaltaxameter“ oder „Fiskalwegstreckenzähler“ nur die Fahrt, die auch manuell erfasst wurde, Pauschalfahrten bleiben meistens außen vor“, bemängelt Schmidt. Diese Bargeldumsätze würden nicht erfasst. Die jüngsten Erfahrungen mit sogenannten Minicar-Unternehmern im Ortenaukreis hätten gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden durch ungenügende Regelungen an ihre Grenzen stoßen.

Der TVD äußerte daher die Befürchtung, dass durch irregulär arbeitende Unternehmen weiterhin ein ruinöser Preiskampf geführt wird, da diese sich von der Pflicht des Wegstreckenzählers befreien lassen und nur einen geringen Anteil des Umsatzes angeben.

Eine solche Vorgehensweise wäre aufgrund der Unterstützung des Finanzministeriums möglich. Der Beschluss des Ministeriums müsse daher dringend überarbeitet werden, um ein Scheitern des an sich richtigen Gedankens zu verhindern.

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Fiskaltaxameter durch die Hintertür

News vom 10.12.2010 von Redaktion (allg.)

Mit Schreiben vom 26.11.2010 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) gegenüber den Finanzämtern die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften definiert und dabei auch die Anforderungen an Taxameter und Wegstreckenzähler konkretisiert.

Demnach müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Dies gelte auch für die mit Hilfe eines Taxameters oder Wegstreckenzählers erstellten digitalen Unterlagen. Diese müssten in einem auswertbaren Datenformat vorliegen. Ein ausschließliches Vorhalten aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in ausgedruckter Form sei nicht ausreichend.

Sofern die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten innerhalb eines Taxameters oder Wegstreckenzählers nicht möglich sei, müssten sie unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger aufbewahrt werden.

Allerdings räumt das Schreiben auch ein, dass Taxameter und Wegstreckenzähler bis längstens Ende 2016 ohne Beanstandung eingesetzt werden dürfen, sofern diese den genannten gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.

Das Schreiben ist ein Verwaltungserlass an die Finanzämter und für diese bindend.  

Abonnenten von taxi heute senden wir auf Wunsch den Originalwortlaut des Schreibens als PDF zu. Anforderungen bitte unter redaktion@taxi-heute.de .

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Fiskaltaxameter durch die Hintertür – erste Reaktionen

News vom 10.12.2010 von Redaktion (allg.)

Die indirekte Einführung des Fiskaltaxameters durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat innerhalb des Gewerbes bereits erste Reaktionen hervorgerufen.

Der BZP beispielsweise sieht in dem Erlass des BMF die Einführung von „einer Art Fiskaltaxameter“ und moniert, dass das Problem der mangelnden Erfassung der Mietwagenunternehmer mit der Konsequenz der Gefahr einer „Flucht in den Mietwagen“ ungelöst bleibe. Zu einer ausführlicheren inhaltlichen Bewertung ist der BZP allerdings noch nicht bereit. „Die Gremien des BZP werden sich zeitnah mit dem Schreiben und den sich daraus ergebenden Konsequenzen befassen“, heißt es in einer Information an die Mitglieder.

Der Taxiverband Deutschland (TVD) interpretierte das BMF-Schreiben dahingehend, dass damit der „Fiskaltaxameter“ und der „Fiskalwegstreckenzähler“ eingeführt worden sei. Dies würde bedeuten, dass mit Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I alle bundesdeutschen Taxi- und Mietwagenunternehmen ihre vorhandenen Geräte entsprechend erweitern oder bis spätestens 31. Dezember 2016 ersetzen müssen.

Die beiden wichtigsten Taxameterhersteller Hale und Kienzle betonten, dass die im Schreiben formulierten Aufzeichnungsanforderungen von den jetzigen Geräten nicht erfüllt werden können.

In einem solchen Fall lässt das BMF-Schreiben eine weitere Nutzung bis einschließlich 31.12.2016  ohne Beanstandung zu, fordert aber, dass „der Steuerpflichtige technisch mögliche Softwareanpassungen und Speichererweiterungen mit dem Ziel durchführt, die in diesem Schreiben konkretisierten gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.“

Unklar bleibt dabei aber, welche technisch möglichen Softwareanpassungen ein Taxi- und Mietwagenunternehmer durchzuführen hätte. In Hamburg steht ein Modellversuch in den Startlöchern, bei dem die Daten - manipulationssicher signiert – aus dem Taxameter in ein externes Trust-Center übermittelt werden.

Thomas Krause, der den Modellversuch initiiert hat, hätte es daher gerne gesehen, wenn das BMF diese Ergebnisse noch abgewartet hätte. „In Hamburg sind wir schon ein ganzes Stück weiter, der Hamburger Senat setzt auf eine Trust-Center-Lösung. Die heute verfügbaren Taxameter geben eine Speicherung der Daten im Gerät nicht her“, so Krause. „Bei einem Speichertaxameter, das mit wenigen Handgriffen demontiert und in der Elbe entsorgt werden kann, macht das auch wenig Sinn. Dreh- und Angelpunkt ist die Unveränderbarkeit der Taxameterdaten. Dafür setzen wir ein von der PTB entwickeltes elektronisches Signaturverfahren ein. Ohne zuverlässige elektronische Signatur kein Fiskaltaxameter. Nicht signierte Taxameterdaten sind wertlos, weil sie nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) entsprechen. In Hamburg hat man Erfahrungen mit elektronisch veränderten Taxameterdaten. Das angeschlossene Trust-Center ist unverzichtbar, weil nur auf diesem Weg zulässige Veränderungen (zu- und Abschreibungen) sauber protokolliert werden können.“

Manfred Schröder, dessen Firma Payco über ein Produkt verfügt, das ebenfalls die Daten aus dem Taxameter direkt ausliest (allerdings unsigniert), verweist auf eine andere Passage im BMF-Schreiben: Dort heißt es, dass Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einen externen Datenträger ausgelesen werden müssen, wenn die Geräte eine komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten nicht ermöglichen. Das Hamburger Finanzamt habe auf Nachfrage nicht zu erkennen gegeben, dass die Datenspeicherung über ein externes Trust-Center erfolgen müsse, berichtet Herr Schröder. Vielmehr müsse nur der Nachweis erbracht werden, dass die Umsatzdaten unveränderbar gespeichert wurden und jede Änderung an ergänzenden Daten gekennzeichnet ist.

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Fiskaltaxameter durch die Hintertür – rechtliche Grundlage

News vom 10.12.2010 von Redaktion (allg.)

Hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit seinem Schreiben vom 26.11.2010 den Fiskaltaxmater eingeführt? Experten beantworten diese Frage mit einem klaren „Ja“. Dabei handelt es sich rein rechtlich gesehen nicht um ein neues Gesetz oder eine Gesetzesvorlage, sondern lediglich um einen so genannten „Erlass“.

BMF-Schreiben sind vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den Ländern herausgegebene Erlasse. Diese müssen von den Finanzbehörden beachtet werden und haben deshalb für die Steuerverwaltung eine „Bindungswirkung“. Diese Bindungswirkung gilt allerdings nicht für Gerichte. Kommt es aufgrund der Anordnung des BMF beispielsweise zu einer Steuerschätzung (weil die vorgelegten Daten nicht anerkannt werden), hat der betroffene Unternehmer die Möglichkeit, dagegen zu klagen. Dann wiederum wird ein Richter nach bestehenden Gesetzen und Verordnungen urteilen müssen.

Die gesetzlichen Grundlagen des BMF-Erlasses vom 26.11.2010 bilden dabei der § 147, Abs. 2 der Abgabenverordnung (AO), die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) vom 7.11.1995 und die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) vom 16.7.2001.

Laut § 147, Absatz 1 der AO sind sämtliche Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, vom Unternehmer geordnet aufzubewahren. Darüber hinaus müssen laut Absatz 2 desselben Paragraphs seit 1.1.2002 Unterlagen, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sein. Somit müssen laut BMF Taxameter und Wegstreckenzähler sowie die mit ihrer Hilfe hergestellten digitalen Unterlagen neben den GoBS auch den GDPdU entsprechen.

Bei den GoBS handelt es sich um eine „Verwaltungsanweisung“, in der die „Buchführung mittels Datenverarbeitungssystemen“ geregelt ist. Hier kommen Sie zum Originalwortlaut der GoBS.

- Die Rechnung muss eine qualifizierte elektronische Signatur tragen (Faksimile-Unterschriften reichen nicht aus),

- Der Empfänger muss die Signatur im Hinblick auf die Integrität der Daten und die Signaturberechtigung prüfen und das Ergebnis dokumentieren,

- Der Empfänger muss die Rechnung auf einem Datenträger speichern, der Änderungen nicht mehr zulässt

- Der Empfänger muss den Eingang der Rechnung, ihre Konvertierung sowie die weitere Verarbeitung und Archivierung protokollieren,

- Der Empfänger muss sicherstellen, dass die Übertragungs-, Archivierungs- und Konvertierungssysteme den GoBS entsprechen.

Die GDPdU ist ebenfalls eine Verwaltungsanweisung. Hier kommen Sie zum Originalwortlaut. 

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Müssen deutsche Taxiunternehmer polnischen Fiskaltaxameter einbauen?

News vom 25.11.2010 von Redaktion (allg.)

Große Verunsicherung herrscht derzeit bei deutschen Taxiunternehmern in den grenznahen Gebieten zu Polen. Denn die sollen offenbar verpflichtet werden, bei grenzüberschreitenden Fahrtaufträgen den polnischen Teil der Strecke über einen separaten Taxameter mit den dortigen Finanzbehörden abzurechnen.

Bereits seit einem halben Jahr gibt es nach IHK-Informationen einen Beschluss des Finanzamts in Warschau, wonach Busunternehmer bei grenzüberschreitenden Touren pro Fahrgast eine Abgabe an die polnische Finanzbehörde zahlen müssen. Wie am Dienstag dieser Woche auf einer Infoveranstaltung der IHK in Görlitz bekannt wurde, sollen jetzt auch die Taxiunternehmer zur Kasse gebeten werden.

Offenbar sollen sie ab dem 1. Dezember verpflichtet werden, einen separaten Taxameter einzubauen und diesen ab der polnischen Grenze einzuschalten. Zudem müssen die gegenüber dem Finanzamt in Warschau regelmäßig eine Steuererklärung abgeben. Wie genau diese Vorschrift aussieht, wie sie in der Praxis umgesetzt werden soll und welche Strafen Taxiunternehmer erwarten, die sich nicht daran halten, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig unklar.

Weder der Landesverband Sächsischer Taxi- und Mietwagenunternehmer noch die IHK konnten gegenüber taxi heute zum jetzigen Zeitpunkt detaillierte Angaben hierzu machen. Auch einem Görlitzer Taxiunternehmer, der die IHK-Veranstaltung besucht hat und mit dem wir gesprochen haben, fehlt hinterher noch immer die Klarheit, wie er sich künftig bei Fahrten nach Polen verhalten muss und welche zusätzlichen Kosten das für ihn bedeutet.

(sk)

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Mercedes relativiert Einschränkungen beim Spiegeltaxameter

News vom 12.11.2009 von Redaktion (allg.)

Der Spiegeltaxameter kann bei extremen Verstellwinkeln an die Abdeckung des Licht- und Regensensors anstoßen, verursacht aber keine Fehlfunktionen.

Letzte Woche haben wir aus einem Blog zitiert, in dem von Problemen bei der Einstellung des Spiegeltaxameters im neuen W 212 berichtet wurde. Bei extremen Verstellungen des Spiegels stoße dieser an die Abdeckung des Licht- und Regensensors an. Gegenüber taxi heute stellte ein Sprecher der Mercedes-Benz Vertriebsorganisation klar, dass dadurch keinerlei technische Beeinträchtigungen oder Fehlfunktionen des Licht- und Regensensors auftreten. Allerdings sei es möglich, dass ungewöhnliche und extreme Sitzpositionen (etwa bei kleinen Personen in sehr tiefer Sitzposition oder bei betont schräger Einstellung der Rückenlehne) zu Einschränkungen im Sichtbereich des Rückspiegels führen. Dieses Problem könne jedoch bei den Mercedes-Benz-Partnerwerkstätten rasch behoben werden.

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Taxameterauslese ab Werk bestellbar

News vom 02.10.2008 von Redaktion (allg.)

Intax hat in alle seine Taxipakete ab sofort Cey-Kontakte integriert.

Wie die Oldenburger Firma mitteilte, wurden bei allen Taxipaketen die Taxameter-Kabelsätze um zwei Adern für den „Cey-Contact“ von Hale und den „Key-Kontakt“ von Kienzle erweitert. Somit können die entsprechenden Systeme beim Fahrzeugkauf optional gleich mitbestellt werden.

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Fiskaltaxameter auf Eis gelegt?

News vom 07.08.2008 von Redaktion (allg.)

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verabschiedet. Dieser bringt schärfere Ausweis- und Meldepflichten mit sich, verzichtet aber offenbar zunächst auf den ursprünglichen geplanten Taxameter mit Registrierkassenfunktion.

Die wichtigsten Neuerungen, die nach einem erfolgreichen Gesetzgebungsverfahren dann zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten sollen, sind: Arbeitnehmer aus Branchen mit viel Schwarzarbeit wie dem Bau oder der Gastronomie, aber eben auch aus dem Personenbeförderungsgewerbe müssen dann stets amtliche Ausweispapiere mit sich führen. Der Sozialversicherungsausweis reicht ab 1. Januar nicht mehr aus. Zudem müssen neue Beschäftigungsverhältnisse in den besagten Branchen künftig ab dem ersten Tag dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden statt wie bisher mit der ersten Lohnabrechung. Ferner sollen Einwohnermeldeämter Anschriften direkt an die Rentenversicherung übermitteln. Wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet, sind die Pläne zur Einführung von Registrierkassen mit „Smart Card-Funktion“ erstmal auf Eis gelegt. Der Chip sei aber noch nicht Tisch, meldet Reuters weiter und beruft sich dabei auf das Finanzministerium. Ob der „Aufschub“ mit dem Widerstand der Wirtschaft, die die hohen Kosten kritisiert, oder mit technischen Schwierigkeiten einer Einführung zu tun hat (taxi heute berichtete darüber ausführlich in seiner Printausgabe vom Juli 2008) oder was die Minister sonst bewogen hat, davon Abstand zu nehmen, war bislang nicht in Erfahrung zu bringen.

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Bundesregierung will manipulationssichere Taxameter einführen

News vom 12.06.2008 von Redaktion (allg.)

Mit einem „Aktionsprogramm für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ will die Bundesregierung bei ihrem Kampf gegen die Schwarzarbeit unter anderem auch Taxameterdaten ablesbar und kontrollierbar machen.

Der Entwurf wurde gemeinschaftlich vom Ministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium der Finanzen erarbeitet. Das Ziel dieser Aktion ist klar definiert: Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung soll weiter intensiviert werden. Dazu plant man beispielsweise eine bußgeldbewehrte Mitführungspflicht für Ausweispapiere. Die ursprüngliche Idee, eine Chipkarte einzuführen, wäre so nicht mehr nötig, da bereits ein amtlicher Ausweis zur Feststellung der Identifikation ausreiche, um beispielsweise den Anmeldestatus bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu überprüfen. Im Gegenzug könnte dafür allerdings auf die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises verzichtet werden. Erst vor wenigen Wochen wurde beschlossen, das Fehlen des Sozialversicherungsausweises mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro zu belegen. Darüber hinaus sieht der Entwurf, der noch Im Sommer das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und zum 1. Januar in Kraft treten soll, die Einführung einer Sofortmeldung vor. Gegenwärtig ist der Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit der nächstfolgenden Lohnabrechnung zwischen dem 1. und 5. eines Monats zu melden. Über automatisierte Ausfüllhilfen zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme sollen die Daten in einer Sonderdatei gespeichert sein. Auf diese Daten hätten dann der Prüfdienst der Rentenversicherer, die Zollbehörden im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung (FKS) und die Berufsgenossenschaften Zugriff. Auf Grundlage der von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Registrierkassen“ erarbeiteten Vorschläge sollen künftig „kryptische Sicherungen der Buchungen in elektronischen Registrierkassen, Waagen, Taxametern und Wegstreckenzählern mittels einer Smart Card-Funktion“ eingeführt werden. Damit werden Manipulationen an Taxametern und Wegstreckenzählern, sofern sie eine Registrierkassenfunktion aufweisen, erkennbar. Ebenfalls gefordert ist eine Kassennachschau. Wer gegen die Aufzeichnungspflicht verstößt, soll künftig mit Bußgeldern belegt werden. Um klarzustellen, dass die genannten Maßnahmen im Taxi- und Mietwagengewerbe angewendet werden können, sollen im Personenbeförderungsrecht die Vorschriften über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr entsprechend ergänzt werden.

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Thema des Monats: Braucht das Gewerbe einen Fiskaltaxameter?

News vom 18.03.2004 von Redaktion (allg.)

In einer Entschließung "zur wirksamen Bekämpfung der Schwarzarbeit im Taxigewerbe und Schaffung eines fairen Wettbewerbs" vom 13.Februar 2004 hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, zügig Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die erkannten Missbrauchstatbestände auch im deutschen Taxi- und Mietwagengewerbe einzudämmen. Dabei sollten die Vorschläge der Arbeitsgruppe des Bund-Länder-Fachausschusses "Straßenpersonenverkehr" berücksichtigt werden. Deren Maßnahmenvorschläge laufen letztendlich auf den zwangsweisen Einsatz eines Fiskaltaxameters hinaus.

Sowohl der BZP als auch der Taxiverband Deutschland (TVD) haben sich in einer offiziellen Stellungnahme vehement gegen die Einführung eines Fiskaltaxameters ausgesprochen. Die Anschaffung eines Fiskaltaxameters würde nach Berechnungen des BZP bei 1.500 Euro pro Fahrzeug liegen. Beide Verbände bezweifeln darüber hinaus die Wirksamkeit eines Fiskaltaxameters. So sei beispielsweise eine technische Manipulationssicherheit nicht herstellbar. Dies hätten Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern gezeigt, in denen der Fiskaltaxameter bereits zum Einsatz kommt. Darüber hinaus berücksichtige ein Fiskaltaxameter keine Pauschalfahrten, wie sie im Taxibetrieb außerhalb des Pflichtfahrgebietes und im Mietwagenbereich generell möglich sind. Auch die Privatnutzung bei Einzelunternehmern könne nicht gesondert ausgewiesen werden. Kontrolle ist auch anders möglich Anstelle eines teuren Fiskaltaxameters weisen die beiden Bundesverbände auf bestehende Kontrollinstrumentarien hin. So würde beispielsweise der verpflichtend mitzuführende Sozialversicherungsausweis nur selten kontrolliert werden, wirft der BZP den Behörden vor. Der TVD verweist auf eigene Vorschläge, die seiner Meinung nach das Ausmaß der Schwarzarbeit im Gewerbe eindämmen würden, wie beispielsweise ein sichtbar am Armaturenbrett angebrachter Fahrerausweis mit Lichtbild, auf dessen Rückseite auch die Sozialversicherungsnummer oder andere erforderliche Daten angegeben sind. Falsche Zahlen Darüber hinaus kritisieren die Bundesverbände die Höhe der "Schadenszahlen", die nach Meinung der antragstellenden Länder Niedersachsen und Berlin zwischen 1 und 1,3 Milliarden Euro liegen sollen. Diese Zahl sei nach Meinung des TVD völlig überzogen, da die Stundenumsätze im Taxigewerbe zwischenzeitlich deutlich unter 10 Euro liegen würden. "Die Politik sei gefordert, für positive Änderungen zu sorgen, anstatt einen ganzen Berufsstand zu kriminalisieren, der ganz überwiegend ordnungsgemäß und unter hohen persönlichen Einsatz seine Leistung zur Aufrechterhaltung der Mobilität weiter Bevölkerungskreise erbringt." Fehlender Wille Den Willen dazu könne man aber in der Politik derzeit nicht erkennen, führt der TVD in seiner Stellungnahme weiter aus und verweist auf den Punkt 3 des von den Bundesländern Niedersachsen und Berlin ursprünglich eingebrachten Entschließungsantrages. Darin war gefordert, "Maßnahmen zu entwickeln, welche die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen insbesondere für die kleinen Taxi- und Mietwagenbetriebe verbessern helfen". Dieser Punkt wurde im späteren Beschluss vom 13. Februar mit dem lapidaren Hinweis "Punkt 3 ist zu streichen" nicht aufgenommen. Wie ist Ihre Meinung? Nehmen Sie zu diesem Thema auch an unserer Frage des Monats teil: Befürworten Sie als Taxiunternehmer die Einführung eines Fiskaltaxameters zur wirksamen Bekämpfung der Schwarzarbeit und Schaffung eines fairen Wettbewerbs? Zur Abstimmung gelangen Sie über die Startseite von www.taxi-heute.de. Nach der Abstimmung können Sie anschießend Ihre Meinung über das Feld "Kommentar abgeben" mitteilen.

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Taxameter und Fiskaltaxameter: Grundlagen

Ein Taxameter ist ein eichpflichtiges Messgerät, das in Taxis eingesetzt wird, um Fahrpreise auf Basis von Wegstrecke und Zeit korrekt zu berechnen. Es stellt sicher, dass Fahrgäste einen transparenten, nachvollziehbaren Preis zahlen und die Abrechnung gegenüber Behörden und Aufsichtsstellen korrekt erfolgt.

Seit der Einführung der Fiskalisierungspflicht gelten in Deutschland besondere Anforderungen an Taxameter. Ein Fiskaltaxameter verfügt über eine sogenannte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Diese sorgt dafür, dass alle abrechnungsrelevanten Daten unveränderbar aufgezeichnet und manipulationssicher gespeichert werden. Damit soll Steuerbetrug verhindert und eine rechtssichere Dokumentation geschaffen werden.

Die Daten aus dem Fiskaltaxameter müssen elektronisch auslesbar sein, zum Beispiel für Finanzbehörden im Rahmen einer Kassennachschau. Für Taxiunternehmen bedeutet dies Investitionen in neue Technik sowie eine Pflicht zur fristgerechten Umrüstung.

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FAQ: Taxameter & Fiskaltaxameter

Was ist ein Fiskaltaxameter?
Ein Fiskaltaxameter ist ein Taxameter mit integrierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE), die Fahrdaten manipulationssicher speichert.

Seit wann gilt die Fiskaltaxameterpflicht?
Die Pflicht zur Nutzung von Fiskaltaxametern wurde in Deutschland schrittweise ab 2021 eingeführt. Übergangsfristen und regionale Regelungen führten zu gestaffelten Umsetzungen.

Welche Daten speichert ein Fiskaltaxameter?
Gespeichert werden unter anderem Fahrtstrecke, Fahrtdauer, Start- und Endzeit, Preisberechnung sowie Belegdaten. Die TSE verhindert nachträgliche Änderungen.

Wie erfolgt die Kontrolle durch Behörden?
Finanzbehörden können im Rahmen von Kassennachschauen Daten aus dem Fiskaltaxameter auslesen und auf Plausibilität prüfen.

Müssen alle Taxis umgerüstet werden?
Ja, grundsätzlich sind alle Taxiunternehmen verpflichtet, ihre Fahrzeuge mit einem Fiskaltaxameter auszustatten, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Welche Kosten entstehen für Taxiunternehmen?
Die Kosten variieren je nach Hersteller und Modell. Neben dem Fiskaltaxameter selbst fallen häufig Einbau- und Wartungskosten an.

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