Kampf gegen Verdrängungswettbewerb: Dortmund plant einheitliche Fahrpreise für Taxi und Plattformen

Nach Essen will die Politik nun auch in Dortmund den Wettbewerb auf dem Fahrdienstmarkt neu ordnen. Künftig soll es für Fahrgäste keinen Unterschied mehr beim Preis machen, ob sie ein Taxi bestellen oder einen Wagen über Plattformen wie Uber oder Bolt - Mindestpreise sollen eingeführt werden.

Taxi und Uber sollen in Dortmund das selbe kosten - nur bei länger im Voraus bestellten Fahrten dürfen die Plattformbetreiber den Preis des Taxis unterbieten.| Foto: T. Kanzler / KI
Taxi und Uber sollen in Dortmund das selbe kosten - nur bei länger im Voraus bestellten Fahrten dürfen die Plattformbetreiber den Preis des Taxis unterbieten.| Foto: T. Kanzler / KI

Die Idee dahinter ist einfach: Wenn unterschiedliche Anbieter dieselbe Dienstleistung erbringen, sollen auch dieselben Preise gelten. Für die Stadt ist das ein Instrument gegen einen Wettbewerb, der zunehmend aus dem Gleichgewicht geraten ist. Der Dortmunder Baudezernent Arnulf Rybicki argumentiert mit der gesetzlichen Grundlage. Das Personenbeförderungsrecht erlaube es Kommunen, für Mietwagen – also Fahrzeuge, die über Plattformen vermittelt werden – Mindesttarife festzulegen.

„Das machen wir hier in Dortmund, um einer Ungleichbehandlung und einem Verdrängungswettbewerb entgegenzuwirken“, sagt der CDU-Politiker.

Studie als Grundlage für Mindestpreise

Dass sich die Marktstruktur verändert hat, zeigt eine Studie der Stadt. In den vergangenen zehn Jahren ist die Zahl der Taxis um rund ein Viertel gesunken. Gleichzeitig ist die Zahl der Mietwagenunternehmen um 72 Prozent gestiegen. Besonders seit 2023, als Uber verstärkt Fahrzeuge in der Stadt vermittelte, hat sich das Angebot verschoben.

Mit der neuen Regelung soll sich das Preisgefüge an den Taxitarifen orientieren. Gleichzeitig plant die Stadt eine Tariferhöhung: Tagsüber steigen die Preise um etwa zwölf Prozent, nachts um fünf bis sechs Prozent. Für Fahrten über Plattformen würde das spürbare Aufschläge bedeuten.

Kampf gegen Sozial- und Lohndumping

Kritik, dass sich dadurch manche Menschen eine Fahrt nicht mehr leisten könnten, weist Rybicki zurück. Die Anpassung sei auch eine Frage fairer Bezahlung im Gewerbe. Sozial- und Lohndumping solle künftig keine Rolle mehr spielen.

Ganz ohne Ausweichmöglichkeit bleibt der Markt allerdings nicht. Die geplante Tarifgleichheit gilt nur für sogenannte taxiähnliche Dienstleistungen – also Fahrten, die unmittelbar nach Bestellung stattfinden. Wird ein Wagen dagegen länger im Voraus bestellt, können Anbieter weiterhin individuelle Preise vereinbaren.

Klage von Uber & Co.

Für Fahrgäste bedeutet das: Wer spontan ein Fahrzeug ruft oder am Straßenrand einsteigt, zahlt künftig den festgelegten Tarif. Wer seine Fahrt mindestens eine Stunde vorher organisiert, kann weiterhin über den Preis verhandeln. Ein ähnliches Modell gilt bereits seit Jahresbeginn in Essen. Dort hat die Entscheidung allerdings juristische Folgen. Mehrere Fahrer sowie Unternehmen aus dem Plattformumfeld haben Klagen eingereicht. Auch Uber und Bolt sind beteiligt.

Nach Angaben von Gerichtssprecher Christoph Kuznik laufen derzeit Eilverfahren. Ziel der Kläger ist es, die Regelung vorläufig außer Kraft zu setzen. Sollte ein Gericht ihnen Recht geben, könnte das Mindestbeförderungsentgelt zunächst ausgesetzt werden – bis höhere Instanzen über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit entscheiden. Für Dortmund bedeutet das: Die politische Entscheidung steht kurz bevor. Ob sie auch langfristig Bestand hat, könnte am Ende vor Gericht entschieden werden.

 

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