Taxi im Winterbetrieb: ADAC warnt vor typischen Risiken und gibt klare Empfehlungen
Mit Beginn der kalten Jahreszeit müssen Autofahrende jederzeit mit Glätte und Schneefall rechnen. Besonders kritisch sind Temperaturen rund um den Gefrierpunkt, da sich die Fahrbahnbeschaffenheit kurzfristig ändern kann. Vor jeder Fahrt ist es vorgeschrieben, das Fahrzeug vollständig von Eis und Schnee zu befreien, um freie Sicht zu gewährleisten und andere Verkehrsteilnehmende nicht zu gefährden. Hilfsmittel wie Eiskratzer und Schneebesen sollten daher griffbereit im Auto liegen.
Reifen und Ausrüstung anpassen
Für Fahrten auf winterlichen Straßen sind Winter- oder Ganzjahresreifen erforderlich. Für einen sicheren Betrieb wird eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern empfohlen. Bei angeordneter Kettenpflicht müssen Schneeketten auf den Antriebsrädern montiert werden; bei Allradfahrzeugen gelten die Herstellerangaben. Mit Schneeketten darf maximal 50 km/h gefahren werden.
Fahrweise auf glatten Straßen
Die Fahrgeschwindigkeit ist an die jeweiligen Witterungs- und Straßenverhältnisse anzupassen. Ein größerer Sicherheitsabstand hilft, den verlängerten Bremsweg auf glatter Fahrbahn zu kompensieren. Niedertouriges Fahren im hohen Gang bietet bessere Traktion; bei extremer Glätte kann es hilfreich sein, im zweiten Gang anzufahren. Auch Fahrzeuge mit Traktionskontrolle benötigen bei Glätte eine besonders vorsichtige Gasannahme. Automatikfahrzeuge sollten nicht im Sportmodus betrieben werden, da dieser höhere Gangbereiche ausfährt und dadurch die Kontrolle erschwert.
Brems- und Lenkverhalten
Eine Bremsprobe auf freier Strecke kann helfen, das Fahrbahngefühl einzuschätzen. Auf glattem Untergrund kann sich der Bremsweg gegenüber trockener Fahrbahn bis auf das Fünffache verlängern. Ruckartige Lenkbewegungen sind zu vermeiden. Gerät das Fahrzeug auf gerader Strecke ins Schleudern, wird empfohlen auszukuppeln, zu bremsen und gefühlvoll gegenzulenken. Bei ausbleibender Reaktion kann eine Vollbremsung erforderlich sein. In Kurven hilft ein entschlossener, anhaltender Tritt auf das Bremspedal, kombiniert mit sanften Lenkkorrekturen.
Kritische Situationen erkennen
Schwankende Temperaturen um den Gefrierpunkt können die Fahrbahnoberfläche innerhalb kurzer Zeit verändern. Bei Eisregen oder Blitzeis ist die Reifenhaftung so stark eingeschränkt, dass das Weiterfahren unterbleiben sollte. In solchen Fällen empfiehlt es sich, auf den Einsatz des Straßendienstes zu warten.
Geschwindigkeitsregeln bei Schnee und eingeschränkter Sicht
Laut Straßenverkehrsordnung muss die Geschwindigkeit den Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst werden. Dies kann auch bedeuten, langsamer zu fahren als durch ein Tempolimit erlaubt. Bei Sichtweiten unter 50 Metern infolge von Schneefall gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. (Quelle: ADAC)
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