Auch Taxi- und Mietwagenunternehmer, die mit Mitarbeitern im Home Office in Pandemie-Zeiten häufig Videokonferenzen veranstalten, dürfen diese nicht aufzeichnen, ohne vorher die schriftliche Zustimmung aller Beteiligten eingeholt zu haben. Weil eine solche Aufzeichnung tief in Persönlichkeitsrechte eingreift, sollten dafür entsprechende Vereinbarungen aufgesetzt und Einwilligungen eingeholt werden. Diesen Rat gibt der Kölner Rechtsanwalt Stephan Stiletto im Newsletter der Plattform anwalt.de.
Laut dem Rechtsanwalt wird eine Videokonferenz als Ersatz für eine Präsenzveranstaltung angesehen, an der man ja auch ohne Aufzeichnung teilnehme. Deshalb sei es juristisch nicht erforderlich, sie aufzeichnen, sondern es genüge ein Protokoll. Auch die Qualitätssicherung oder das persönliche Interesse einzelner Teilnehmer an einer gespeicherten Aufzeichnung reichten nicht aus, um den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht per Abwägung zu rechtfertigen. Die Betroffenen hätten grundsätzlich ein Recht darauf, dass von ihnen geführte Gespräche nicht ohne besonderen Anlass aufgezeichnet würden.
Häufig informiere die Software die Teilnehmer darüber, dass gerade eine Aufzeichnung laufe. Ein solcher Hinweis reiche aber ausdrücklich nicht aus, um eine stillschweigende Einwilligung der Beteiligten anzunehmen.
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