Right to Repair: Warum reparierbare Produkte zum Wettbewerbsfaktor werden

Wer heute ein Fahrzeug, ein E-Bike oder eine Wallbox kauft, erwartet mehr als reine Funktionalität. Produkte sollen möglichst lange nutzbar sein, sich warten lassen und nicht komplett ersetzt werden müssen, wenn einzelne Komponenten ausfallen. Genau hier setzt das sogenannte „Right to Repair“ an.

Das Recht auf Reparatur bringt auch Wettbewerbsvorteile mit sich. | Foto: KI-generiert/Open AI
Das Recht auf Reparatur bringt auch Wettbewerbsvorteile mit sich. | Foto: KI-generiert/Open AI
(erschienen bei VISION mobility von Gregor Soller)

Was zunächst wie ein klassisches Verbraucherschutzthema klingt, könnte die Mobilitätsbranche nachhaltig verändern. Denn die neuen Regelungen fördern nicht nur Reparaturen statt Neukäufe. Sie verändern auch die rechtlichen Erwartungen an Produkte und deren Lebenszyklus. Für Hersteller, Zulieferer und Mobilitätsanbieter wird die Frage der Reparierbarkeit damit zunehmend zu einem wirtschaftlichen und rechtlichen Wettbewerbsfaktor.

Reparierbarkeit wird zum Qualitätsmerkmal

Bislang standen bei der Frage, ob ein Produkt mangelhaft ist, neben der vereinbarten Beschaffenheit vor allem seine Funktionsfähigkeit und Haltbarkeit im Vordergrund. Künftig rückt auch die Reparierbarkeit stärker in den Fokus. Das bedeutet: Es geht nicht mehr nur darum, ob ein Produkt funktioniert, sondern auch darum, ob und wie gut es sich reparieren lässt. Besteht die Möglichkeit, Defekte wirtschaftlich zu beheben, Ersatzteile zu beschaffen oder einzelne Komponenten auszutauschen?

Für Verbraucher entspricht dies einem gesellschaftlichen Trend. Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und die längere Nutzung von Produkten gewinnen an Bedeutung. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an Hersteller, Reparaturen zu ermöglichen und Produkte nicht unnötig früh zu ersetzen.

Neue Rechte für Verbraucher

Die Diskussion um das „Right to Repair“ betrifft allerdings nicht nur die Frage, wann ein Produkt als mangelhaft gilt. Daneben entstehen für bestimmte Produktgruppen neue Reparaturansprüche des Verbrauchers direkt gegenüber dem Hersteller.

Bislang waren Käufer bei Mängeln in erster Linie auf ihre Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer angewiesen. Künftig können Verbraucher bei bestimmten Produkten unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar vom Hersteller eine Reparatur verlangen, selbst wenn zwischen beiden keine Vertragsbeziehung besteht.

Erfasst sind derzeit vor allem Produktgruppen, für die bereits europäische Reparierbarkeitsanforderungen gelten, etwa bestimmte Haushaltsgeräte, Smartphones oder Tablets. Für diese Produkte soll die Reparatur gegenüber dem Austausch verstärkt gefördert werden.

Für die Mobilitätsbranche haben diese speziellen Herstellerpflichten derzeit zwar noch begrenzte Bedeutung. Sie zeigen jedoch deutlich die regulatorische Richtung: Produkte sollen langlebiger, reparierbarer und ressourcenschonender werden.

 Relevanz für die Mobilitätsbranche

Gerade in der Mobilität ist das Thema besonders greifbar. Fahrzeuge, Batteriesysteme, Ladeinfrastruktur, Sensorik oder elektronische Steuerungseinheiten sind auf eine jahrelange Nutzung ausgelegt.

Zwar setzen viele Hersteller aus guten Gründen auf komplexe, verkapselte oder modular aufgebaute Systeme, denn technisch kann dies sinnvoll sein und häufig auch die Sicherheit erhöhen. Gleichzeitig könnten Kunden und Geschäftspartner künftig stärker hinterfragen, ob ein kompletter Austausch tatsächlich erforderlich ist oder ob und wie einfach einzelne Komponenten repariert werden können.

Damit wird die Reparierbarkeit zunehmend Teil der Kundenerwartung und letztlich auch der wahrgenommenen Produktqualität.

Mehr als ein Verbraucherthema

Auch wenn die neuen Hersteller-Reparaturpflichten bislang überwiegend Verbraucherprodukte betreffen, reicht die Bedeutung der Reparierbarkeit deutlich weiter. In der Mobilitätsbranche sind Produkte häufig das Ergebnis komplexer Zuliefer- und Vertriebsstrukturen und die Frage, welche Reparaturmöglichkeiten Käufer berechtigterweise erwarten dürfen, kann grundsätzlich auch Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen beeinflussen. Müssen Händler oder OEMs gegenüber ihren Kunden Gewährleistungsleistungen erbringen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob Kosten innerhalb der Lieferkette weitergegeben werden können. Was zunächst als technische Eigenschaft eines Produkts erscheint, kann daher schnell zu einem rechtlichen und wirtschaftlichen Thema werden.

Je komplexer die Lieferkette und je länger die Nutzungsdauer eines Produkts, desto wichtiger wird eine klare Regelung der jeweiligen Verantwortlichkeiten. Hersteller und Zulieferer sollten sich daher frühzeitig mit Fragen beschäftigen wie:

  • Welche Erwartungen bestehen an die Reparierbarkeit unserer Produkte?
  • Wie lange sollen Ersatzteile verfügbar sein?
  • Welche Aussagen treffen wir zu Wartung, Service und Instandsetzung?
  • Sind Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette ausreichend geregelt?

Insbesondere bei technisch komplexen Produkten können Ausfallzeiten, Reparaturkosten und Gewährleistungsansprüche erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Was bedeutet das?

Das „Right to Repair“ steht für mehr als neue Verbraucherrechte. Es spiegelt einen grundlegenden Wandel im Umgang mit Produkten wider. Verbraucher und gewerbliche Kunden erwarten zunehmend, dass Fahrzeuge und technische Systeme nicht nur leistungsfähig, sondern auch langlebig, wartbar und reparierbar sind.

Diese Erwartungen können künftig auch rechtlich an Bedeutung gewinnen. Denn die Reparierbarkeit eines Produkts wird zunehmend Teil dessen, was Käufer bei Waren gleicher Art und Güte üblicherweise erwarten dürfen. Auch wenn die neuen Reparaturansprüche gegen Hersteller derzeit nur bestimmte Produktgruppen erfassen, weist die Entwicklung klar über diese Bereiche hinaus.

Für Hersteller, Zulieferer und Mobilitätsanbieter bietet dies Anlass, Ersatzteilversorgung, Servicekonzepte, Produktkommunikation und Vertragsgestaltung frühzeitig auf den Prüfstand zu stellen. Wer die Entwicklung rechtzeitig aufgreift, kann nicht nur Risiken entlang der Lieferkette reduzieren und steigende Markterwartungen erfüllen, sondern daraus auch einen echten Wettbewerbsvorteil entwickeln.

Die Autorinnen:  

Rechtsanwältin Heike Remus-Kaiser ist Mitglied der Praxisgruppe Commercial & Foreign Trade und Associate Partner bei Rödl. Seit mehr als zehn Jahren berät sie Unternehmen zu vertriebsrechtlichen Fragestellungen und begleitet sie bei der rechtlichen Ausgestaltung von Vertriebsstrukturen, Vertragsbeziehungen sowie der Bewältigung von Konflikten entlang nationaler und internationaler Lieferketten. Zu ihren Mandanten zählen insbesondere Unternehmen aus den Branchen Automotive, Maschinenbau, Chemie, Handel sowie Defense & Security.

Rechtsanwältin Anna-Lisa Dreyspring ist Senior Associate bei Rödl im Bereich Commercial. Sie berät Unternehmen in allen vertrags-, vertriebs- und handelsrechtlichen Fragestellungen. Neben der Beratung übernimmt sie auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung ihrer Mandanten.

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