Taxi-Dachverband und Sozialverband wollen Inklusionstaxis voranbringen
Nach wochenlangen Verhandlungsrunden sind der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V. (TMV) und der Sozialverband Deutschland (SoVD) übereingekommen, eine gemeinsame Kommission zu gründen, um Inklusionstaxis im Sozialgesetzbuch 9 zu verankern. Diese und weitere Maßnahmen sollen die stärkere Verbreitung rollstuhlgerechter Taxis fördern. Das verkündete Patrick Meinhardt, Bundesgeschäftsführer des TMV, am 22. April 2023 auf einer Veranstaltung zu Inklusionstaxis, die der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. zusammen mit der Taxi-Zentrale Nürnberg eG und der Taxi-München eG veranstaltet hat. Ursprünglich sollte Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD, das bislang erste aus einem Sozialverband und einem mittelständischen Verband gebildete Gremium mit vorstellen. Sie musste wegen eines Defekts ihres ICE unterwegs wieder umkehren.
Die „gemeinsame Ständige Kommission Inklusionstaxen“ begreife die Förderung von rollstuhlgerechten Taxis als gesamtgesellschaftlichen Auftrag, den der Staat dann auch finanzieren müsse, erklärte Meinhardt. Da mindestens das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales samt aller 16 Bundesländer eingebunden werden müssten, gelte es hier dicke Bretter zu bohren und als erstes auf die nächste Bundestagswahl in zwei Jahren hinzuarbeiten.
Konkret wollen die beiden Partner in die BO Kraft eine Definition der Barrierefreiheit aufnehmen und die heutige Vorgabe überarbeiten, dass aber einer bestimmten Betriebsgröße fünf Prozent der Taxen barrierefrei sein müssten. Im Sozialgesetzbuch IX, Kapitel 13, wo es um die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten gehe, seien Taxis bislang nicht aufgeführt. Das müsse dringend geändert werden. Der amtliche Ausweis würde dann als Berechtigung ausreichen und die Fahrten würden pauschal abgegolten werden. Als Kostenträger hierfür solle der Bund festgeschrieben werden, was dem Vorhaben automatisch die Zustimmung der Bundesländer sichere, erklärte der TMV-Bundesgeschäftsführer mit spitzbübischem Lächeln.
Grundsätzlich sind TMV und SoVD der Meinung, dass die Mehrkosten für die Anschaffung von Inklusionstaxis und der erhöhte mit ihnen verbundene Zeitaufwand während des Einsatzes weder an den Unternehmen noch an den Rollstuhlfahrenden hängen bleiben dürften. Sie dürfen auch nicht auf die Städte und Landkreise abgewälzt werden.
Der SoVD plante für die Woche nach der Veranstaltung eine Presseaussendung zur neuen Kooperation.
Interessierte Leserinnen und Leser können die Absichtserklärung mit dem Titel „Das Inklusionstaxi als gesamtgesellschaftliche Aufgabe Deutschlands“ als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen.
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