Forum des BCMD: Kooperation mit Taxi-Verband – aber mit gebotener Distanz
Der BCMD wurde als Interessenvertretung der Limousinen und Fahrdienste gegründet. Um eine relevante Größe als Interessenvertretung zu erreichen, nahm man auch den Mietwagen auf. Einige der Unternehmer waren vormals im Taxi-Gewerbe tätig, einige führen Mischunternehmen und offerieren ihre Limousinen parallel zu Taxi- und Mietwagen-Diensten – auch der Bezug zum Gewerbe in Hellelfenbein ist also durchaus vorhanden. Der Sektor Mietwagen ist dabei ein weites Feld. Faktisch sind die Anliegen der Chauffeurunternehmer im Verband nicht immer mit den Wünschen eines seiner prominentesten Mitglieder vereinbar, dem Uber-Generalunternehmer Thomas Mohnke.
Spannende Diskussionsrunde mit „Taxlern“
Nach der launigen Begrüßung durch Verbandschef Tino Müller wurde gleich in der ersten Diskussionsrunde ein besonderer Fokus auf das Thema Taxi und Mietwagen gelegt. An der Diskussion nahmen neben Tino Müller Taxi- und Mietwagen-Unternehmer Dirk Holl sowie Patrick Meinhardt, Hauptgeschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbandes (TMV), teil. Die Definition des "Mietwagens" stellt dabei den Ausgangspunkt für die weitere Diskussion dar. Der Mietwagen ist einerseits taxiähnlicher Verkehr, der mitunter im nicht rechtskonformen Bereich agiert, andererseits jedoch auch eine Limousine für besser betuchte Kunden. Somit taten sich auch manche Mitglieder mit der Idee des BCMD-Vorstandes schwer, mit dem TMV zusammen zu arbeiten.
Die Diskussion um die TSE-Pflicht für Mietwagenbetriebe verdeutlichte ein Problem, das vor allem Anbieter im Premium-Segment trifft. Chauffeurdienste mit zeitbasierter Abrechnung erhalten immer seltener eine Ausnahmegenehmigung für den Einbau eines Wegstreckenzählers (WSZ). Das Problem liegt in der rechtlichen Einordnung: Limousinen-Services unterliegen ebenso § 49 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wie jene Mietwagenbetriebe, die für Plattformen wie Uber oder Bolt fahren – ein Bereich, in dem häufig gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen wird. Die Behörden verschärften zuletzt in diesem Bereich die Maßnahmen, um die Missstände einzudämmen.
Das hat zur Folge, dass auch regulär arbeitende Mietwagenunternehmen verpflichtet werden, einen Wegstreckenzähler mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) zu installieren. Dies führt zu praktischen Schwierigkeiten, da der Einbau in zahlreichen Luxusfahrzeugen technisch nicht vorgesehen ist und zudem das Eichgesetz berührt. Chauffeur- und Limousinen-Betriebe geraten so in eine Zwangslage: Sie werden von der verschärften Regulierung getroffen, weil sich in ihrem Segment auch Anbieter bewegen, die sich nicht an geltendes Recht halten.
Vorschlag aus dem Publikum: § 49a
Eine mögliche Lösung könnte eine Reform des PBefG sein. So solle der Verband Vorschläge für die Einführung eines neuen § 49a erarbeiten, der Chauffeur- und Limousinen-Dienste als eigenständige Verkehrsart mit klar definierten Rechten und Pflichten einordnet. Diese Idee fand auch Anklang beim TMV - Patrick Meinhardt sicherte seine Unterstützung zu.
„Eigentlich ist es mir recht, wenn die Taxifahrer richtig schlecht sind – dann kommen doch viel mehr Kunden zu mir!“ Chauffeur-Unternehmer aus Bremen.
Beim Thema "Kleine Fachkunde" wurde Konsens auf dem Podium erzielt. Patrick Meinhardt präsentierte eine ausführliche Darstellung der Geschichte der Fachkunde. So habe der TMV laut Meinhardt lange die Fachkunde-Prüfung befürwortet, mehrfach Fragenkataloge erarbeitet und dem Verkehrsministerium stets mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Man sei auf Seiten des Ministeriums meist auf Desinteresse gestoßen, schließlich habe sich das Ganze zu einem „Dillettantenstadl“ entwickelt. Nun sei es an der Zeit, das Thema zu beerdigen, schloss Meinhardt. Dem stimmte Tino Müller zu, „auch der BCMD braucht das nicht.“
Als Resümee konnten sich die Müller, Holl und Meinhardt auf eine verstärkte zukünftige Zusammenarbeit bei Themen, die beide Seiten betreffen, einigen. Bei den etwa 80 anwesenden Mitgliedern des Verbandes hatte man dagegen das Gefühl, dass so mancher Chauffeur gerne die Distanz zum Taxi-Gewerbe wahren würde, während andere die Plattformdienste als wahren „Gegner“ des Gewerbes ausmachten.
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