Die E-Auto-Prämie bleibt auch nach dem 1.9.2023 für Privatleute und gemeinnnützige Organisationen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Entwurf der novellierten Förderrichtlinie zur Elektroauto-Kaufprämie, den sogenannten „Umweltbonus“ zur Abstimmung an andere Ministerien gesandt. Der Entwurf basiert auf den Eckpunkten, auf die sich die Bundesregierung bereits am 26.7.2022 verständigt hatte.