Schleudern auf glatter Fahrbahn: Fahrer ist meist schuld
Wenn jemand auf winterglatter Fahrbahn ohne äußerlichen Anlass ins Schleudern gerät, spricht der erste Anschein dafür, dass ein Fahrfehler vorliegt. Entweder habe der Fahrer dann seine Geschwindigkeit nicht den Wetterverhältnissen angepasst oder er sei nicht aufmerksam genug gewesen. Werde in einem solchen Fall ein ausweichendes nachfolgendes Fahrzeug beschädigt, trete dessen Betriebsgefahr vollends zurück und der Schleudernde müsse dessen Schaden voll ersetzen. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Fall mit dem Aktenzeichen 22 U 89/14, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins am 20. Dezember 2016 hingewiesen hat.
Das Gericht schreibt in seiner Urteilsbegründung, der Fahrer des schleudernden Autos hätte das Gegenteil beweisen müssen, um einen Anscheinsbeweis zu erschüttern. Im verhandelten Fall sei kein Fahrfehler des nachfolgenden Fahrers erkennbar gewesen. Der war in diesem Fall an einer Leitplanke entlanggeschrammt.
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