Welche Chancen bieten die neuen gebündelten Verkehre der Taxibranche?
Die seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Sommer 2021 möglichen Verkehrsformen Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr werden bisher noch kaum genutzt, weil bei ihnen eine Reihe praktischer Fragen offen ist. Das wurde auch bei der Tagung des „Glückstädter Kreises“ am 27./28. Februar 2023 deutlich. Das Treffen norddeutscher Taxizentralen und Landesverbände bekräftigte damit die Aktualität des Themas, das Rechtsanwalt und PBefG-Kommentator Thomas Grätz am 8. März 2023 zwischen 15 und 16 Uhr bei den Conference Days des Münchner HUSS-VERLAGES und von taxi heute aufgreift.
Viele Taxi- und Mietwagenbetriebe haben ja schon Erfahrung mit Anruf-Sammel-Taxis (AST) oder Rufbussen, die nach Fahrplänen verkehren. Während solche Verkehre immer digitaler abgewickelt werden, hat die PBefG-Novelle ihnen neue Verkehrsformen an die Seite gestellt, die bedarfsgerecht digital gesteuert werden und nicht mehr nach einem Fahrplan. Bis dahin haben vornehmlich Anbieter von Steuerungs-Software solche Modelle großen Verkehrsunternehmen angeboten. Sie wurden als Pilotprojekte mit öffentlichen Geldern gefördert, in der Regel mit auffällig folierten Sieben- oder Neunsitzern betrieben und nur selten waren dabei Taxi- oder Mietwagenunternehmer mit eingebunden.
Solche mit der PBefG-Novelle auf eine neue rechtliche Grundlage gestellten Linienbedarfsverkehre einerseits und gebündelte Bedarfsverkehre andererseits könnten aber auch als Einsatzgebiet für Taxi- und Mietwagenunternehmen erst richtig interessant werden. Davon ist Rechtsanwalt und PBefG-Kommentator Thomas Grätz überzeugt. Er schildert in seinem Online-Vortrag, weshalb und wie sich die mobile Branche hier einbringen sollte, um das Feld nicht am Ende finanzkräftigen, nicht immer fair spielenden Mietwagen-Plattformen zu überlassen.
Grätz sieht im Linienbedarfsverkehr, der mit öffentlichen Geldern subventioniert werden muss, eine Arbeit nur als Subunternehmer von Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbünden. Im eigenwirtschaftlichen gebündelten Bedarfsverkehr jedoch erkennt er große Gestaltungsspielräume für aufgeweckte Unternehmer und Unternehmerinnen in ländlichen Regionen und in den Randgebieten größerer Städte, die auch einmal dazu bereit sind, ins kalte Wasser zu springen und ein Anfangsrisiko einzugehen.
Der Referent will den Teilnehmenden Mut machen, in den neuen Verkehren mitzumischen und sie mit dem normalen Taxi- und Mietwagen-Geschäft zu verzahnen. Sie müssten das auch nicht alleine wagen, sondern könnten sich mit Kolleginnen und Kollegen zusammentun oder solche Verkehre über eine bereits bestehende gemeinsame Vermittlung abwickeln, sagt er.
Die Teilnahme an der Session ist kostenlos. Sie setzt wegen des Anmelde-Links lediglich eine persönliche Anmeldung voraus. Zu finden ist die Anmeldeseite hier.
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