Das Bundesministerium für Digitales und Verher (BMDV) eskaliert den Streit in der EU um die Zulassung von Pkw mit E-Fuel-Verbrennerantrieb nach 2035. Wie Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) am 28. Februar 2023 vor Journalisten in Berlin ankündigte, wird sich Deutschland bei der abschließenden Abstimmung im Europäischen Rat über die Novelle der CO2-Flottengrenzwerte am 7. März enthalten. Grund sei, dass die EU-Kommission bisher keinen Regulierungsvorschlag vorgelegt habe, wie sie die in der Novelle vorgesehene Öffnung für Neufahrzeuge mit E-Fuel-Antrieb umsetzen will.
Dort heißt es in den so genannten Erwägungsgründen unter Nummer 9a: „Im Anschluss an eine Konsultation der Interessengruppen wird die Kommission einen Vorschlag für die Zulassung von Fahrzeugen nach 2035 vorlegen, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, im Einklang mit dem EU-Recht, außerhalb des Geltungsbereichs der Flottenstandards und im Einklang mit dem Ziel der Klimaneutralität der Union.“ Wissing beklagte, dass Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans ein Gesprächsangebot von ihm nicht angenommen habe. „Deutschland braucht eine verbindliche Antwort, wie mit Verbrennern nach 2035 umgegangen wird, sonst können wir nicht zustimmen“, betonte er.
Ob die Enthaltung Deutschlands reicht, um die Novelle der CO2-Flottengrenzwerte im Rat vorerst zu Fall zu bringen, ist unklar. Eine Ablehnung hat bisher nur Italien angekündigt. Skepsis gegenüber dem Vorhaben wird auch aus Polen und Bulgarien berichtet. Für eine Annahme der Novelle ist eine qualifizierte Mehrheit von 15 Staaten nötig, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Selbst wenn die EU-Kommission den von Wissing gewünschten Regulierungsvorschlag vorlegt, ist aber nicht gesichert, dass dieser vom Parlament und vom Rat angenommen wird, denn auch dafür wäre eine Mehrheit im Parlament und die qualifizierte Mehrheit im Rat erforderlich.
Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) stellte sich hinter Wissing. Selbstverständlich sei und bleibe das Ziel, dass Motoren ab dem Jahr 2035 klimaneutral werden, es müsse jedoch unerheblich sein, wie diese Motoren betrieben werden, ließ sich TMV-Vizepräsident Markus Gossmann zitieren. „Die Entscheidung des Europäischen Parlamentes für ein komplettes, ausnahmsloses Ende der Verbrennungsmotoren bei Pkw in der EU ab 2035 ist ideologisch, ein Zeichen von Technologiefeindlichkeit und wird uns klima- und industriepolitisch im globalen Vergleich zurückwerfen.“ Nur eine attraktive Vielfalt von E-Mobilität, Wasserstoffantrieb und E-Fuels, insbesondere reinem hydrogenisiertem Pflanzenöl (HVO 100), sei ein Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilitätspolitik.
Wie Wissing weiter mitteilte, haben sich die Koalitionspartner geeinigt, synthetische paraffinische Dieselkraftstoffe – zum Beispiel HVO – in die 10. Bundesimmissionsschutzverordnung (10. BimSchV) aufzunehmen und damit zum freien Verkauf zuzulassen. Für HVO gibt es zwar eine Norm (DIN EN 15940), für den Verkauf an öffentlichen Tankstellen müssen Kraftstoffe jedoch in der 10. BimSchV aufgelistet sein. „Das ist ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilitätspolitik ganz im Sinne einer wirklichen Technologieoffenheit“, lobte der TMV. Matthias Roeser
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin