Das stark reformierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als „Grundgesetz“ der Taxi- und Mietwagenbranche wurde am 27. April 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nachdem mit dieser Veröffentlichung die Termine des In-Kraft-Tretens verknüpft sind, können die ersten und umfangreichsten Bestandteile am 1. beziehungsweise 2. August 2021 in Kraft treten. Darauf hat der langjährige Branchenkenner und PBefG-Kommentar Thomas Grätz taxi heute umgehend hingewiesen. Er hat die praktischen Auswirkungen der Novelle für die Arbeit der Taxi- und Mietwagenunternehmer für die Ausgaben 5/2021 und 6-7/2021 von taxi heute aufbereitet.
Zeitgleich hat auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) mit einem „Allgemeinen Rundschreiben“ über das In-Kraft-Treten der Novelle informiert, die offiziell „Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ heißt und in der Ausgabe 19/2021 des Bundesgesetzblatts veröffentlicht worden ist. Demnach tritt das Gesetz selbst am 1. August 2021 in Kraft, die damit verknüpften Verordnungen wie etwa die Fahrerlaubnisverordnung am 2. August 2021.
Die Bereitstellung von Mobilitätsdaten, die bereits viele Taxi- und Mietwagenunternehmer und –unternehmerinnen beschäftigt, tritt gestaffelt in Kraft. Im Linienverkehr ist sie ab dem 1. September 2021 gefordert, im Gelegenheitsverkehr ab dem 1. Januar 2022. Die letzten damit verknüpften Bestimmungen für den Linien- und den Gelegenheitsverkehr schließlich treten am 1. Juli 2022 in Kraft.
Das Gesetz kann als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung heruntergeladen werden.
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