Fachkunde: Gestaltung der Online-Prüfung ist völlig offen

Die Ausgestaltung der von den Verkehrsministern am 23. März beschlossenen Online-Prüfung für den Erwerb des sogenannten Kleinen Fachkundenachweises wird kaum vor Herbst 2023 feststehen.

Ob die Inhalte der Online-Prüfung mehr in Richtung Verkehrssicherheit oder in Richtung Service gehen, ist noch völlig unklar. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Ob die Inhalte der Online-Prüfung mehr in Richtung Verkehrssicherheit oder in Richtung Service gehen, ist noch völlig unklar. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Redaktion (allg.)

Wie aus Teilnehmerkreisen der Verkehrsministerkonferenz zu hören war, musste die Ende November 2022 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe allein zwei Mal tagen, um sich im Grundsatz auf eine bundesweite Online-Prüfung zu einigen und eine entsprechende Beschlussvorlage für die Minister zu schreiben. Einzelheiten sollen in weiteren Gesprächen unter Einbeziehung der Verbände festgelegt werden. Es gebe aber verfassungsrechtliche Bedenken, dass mit einer verpflichtenden Online-Prüfung möglicherweise ein Berufszugangshindernis geschaffen werde. Das werde das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aber vor dem formalen Rechtssetzungsverfahren prüfen lassen.

In Fachkreisen gibt es Zweifel, ob eine „Online-Prüfung“ ausreichend betrugssicher ist. Von den zu theoretischen Führerscheinprüfungen berechtigten Organisationen (TÜV, Dekra) ist zu hören, dass bei jeder 500. Prüfung ein Täuschungsversuch entdeckt wird; von einer hohen Dunkelziffer sei auszugehen. Vereinzelt wird auch bei der praktischen Prüfung getäuscht, indem eine fahr-erfahrene Person unter Vortäuschung einer falschen Identität für den eigentlichen Prüfling einspringt.

Nicht abschließend geklärt ist auch, ob die Vorschriften für die Fachkundeprüfung in Form einer Verordnung erlassen werden. Das würde einen erneuten Verzug um mehrere Wochen oder gar Monate bedeuten, weil vorher Länder und Verbände angehört werden müssen. Das BMDV neigt aber nach Auskunft aus Verbandskreisen zu einer solchen Lösung.

Alternativ zur Prüfung standen eine verpflichtende Schulung – gegebenenfalls online -, eine verpflichtende Schulung mit fakultativer Prüfung – je nach Entscheidung der nach Landesrecht zuständigen Behörde – oder gar keine Regelung zur Wahl. In diesem Fall hätten die Länder oder die Behörden selbst entscheiden können, wie der Fachkundenachweis zu erbringen ist. Matthias Roeser

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