Krankenfahrten und PBefG

Freistellung oder nicht? Fahrten zur Tagespflege sind nicht von der Genehmigungspflicht ausgenommen, entscheidet das Verwaltungsgericht Hamburg.
In der vorliegenden Auseinandersetzung steht die Frage im Mittelpunkt, ob Transferfahrten als Bestandteil der Tagespflege den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) unterliegen. Bild: Dietmar Fund
In der vorliegenden Auseinandersetzung steht die Frage im Mittelpunkt, ob Transferfahrten als Bestandteil der Tagespflege den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) unterliegen. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)

Die Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beinhaltet eine Vielzahl von Ausnahmetatbeständen, welche im Kontext des Gesetzes Anwendung finden. Im Falle eines gegebenen Ausnahmetatbestandes ist festzuhalten, dass die betreffenden Beförderungen, obgleich sie gewerblich sind, keiner Genehmigung nach dem PBefG bedürfen.

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Artikel Krankenfahrten und PBefG
Seite 18 bis 19 | Rubrik Recht & Steuern
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