Mindestpreise für Uber und Bolt: Frankfurt steht vor rechtlichen Hürden

Während Mietwagenfahrten teilweise weniger als die Hälfte einer Taxifahrt kosten, prüft die Stadt regulatorische Eingriffe. Ein Rechtsgutachten soll Klarheit schaffen. Entscheidungen aus München, Köln, Essen und Leipzig verdeutlichen die Risiken.

Die Stadt Frankfurt prüft die rechtlichen Voraussetzungen für verbindliche Preisuntergrenzen im Mietwagenverkehr. | Foto: Huss-Verlag/KI-generiert
Die Stadt Frankfurt prüft die rechtlichen Voraussetzungen für verbindliche Preisuntergrenzen im Mietwagenverkehr. | Foto: Huss-Verlag/KI-generiert

Die Stadt Frankfurt am Main prüft weiterhin die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagenunternehmen, die Fahrten über Plattformen wie Uber und Bolt anbieten. Ein entsprechendes Rechtsgutachten liegt inzwischen als Entwurf vor, muss nach Angaben der Stadt jedoch noch überarbeitet werden. Hintergrund sind erhebliche Preisunterschiede zwischen dem tarifgebundenen Taxigewerbe und Mietwagenangeboten sowie rechtliche Schwierigkeiten bei vergleichbaren Regelungen in anderen deutschen Städten.

Preisunterschiede zwischen Taxi und Mietwagen

Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, verdeutlicht ein Preisvergleich für eine knapp 25 Kilometer lange Fahrt von Frankfurt-Seckbach zum Flughafen Frankfurt die Unterschiede zwischen den Beförderungsangeboten. Während Bolt die Strecke ab 23,90 Euro und Uber ab 27,95 Euro angeboten habe, habe der über die Anwendung von Taxi Deutschland buchbare Festpreis für ein Taxi bei 54,20 Euro gelegen. Damit kostete die Taxifahrt bei diesem Vergleich mehr als das Doppelte des günstigsten Mietwagenangebots. Anders als die Mietwagenunternehmen können Taxibetriebe ihre Beförderungsentgelte nicht frei festlegen. Die geltenden Taxitarife werden in Frankfurt vom Magistrat vorgegeben.

Die unterschiedlichen Preisgestaltungsmöglichkeiten sind ein wesentlicher Hintergrund der politischen Diskussion über die wirtschaftliche Zukunft des örtlichen Taxigewerbes. Mit Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagenunternehmen könnte die Stadt verbindliche Preisuntergrenzen schaffen und damit den Wettbewerb zwischen beiden Beförderungsformen regulieren.

Stadtverordnete forderten Rechtsgutachten

Bereits Ende 2025 hatte die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufgefordert, die rechtliche Zulässigkeit entsprechender Mindestpreise untersuchen zu lassen. Grundlage für eine mögliche Regelung ist Paragraf 51a des Personenbeförderungsgesetzes. Die Vorschrift ermöglicht grundsätzlich die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen. Allerdings müssen die zuständigen Behörden dabei gesetzliche Voraussetzungen beachten. Dazu gehört unter anderem die Anhörung der Unternehmen, die von einer solchen Regelung betroffen wären.

Nach Angaben des Frankfurter Ordnungsdezernenten Martin-Benedikt Schäfer liegt das beauftragte Rechtsgutachten inzwischen als Entwurf vor. Es gebe allerdings noch offene Fragen und Punkte, die der Gutachter nacharbeiten müsse. Solange diese nicht geklärt seien, wolle sich die Stadt nicht zu den Ergebnissen äußern.

Gerichte stoppen Mindestpreisregelungen

Die rechtlichen Schwierigkeiten einer solchen Regulierung zeigen mehrere Gerichtsverfahren in anderen deutschen Städten. In München hatte die Stadt Mindestpreise für Mietwagenunternehmen eingeführt. Das Verwaltungsgericht setzte die Regelung im Eilverfahren jedoch vorläufig außer Vollzug. Ein wesentlicher Streitpunkt war die Anwendung der Mindestpreise auf Fahrten, die außerhalb des Münchner Stadtgebiets beginnen oder enden. Die Regelung sollte auch für solche Beförderungen gelten.

Ähnliche Schwierigkeiten traten in Essen auf. Dort scheiterte eine entsprechende Regelung ebenfalls an unzureichend geklärten Fragen zur Anwendung bei Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus.

In Köln hatte die Stadt festgelegt, dass Mietwagenunternehmen die Preise des traditionellen Taxiverkehrs um höchstens 20 Prozent unterschreiten dürfen. Das Gericht beanstandete jedoch das Verfahren, weil der erforderliche Beschluss nicht ordnungsgemäß durch den Stadtrat gefasst worden war.

Auch in Leipzig konnten sich Mietwagenunternehmen gerichtlich gegen die kommunale Mindestpreisregelung durchsetzen. Dort bemängelte das Gericht, dass die Stadt ihr Ermessen bei der Festsetzung der Preisuntergrenzen nicht ordnungsgemäß ausgeübt hatte.

Damit zeigen die bisherigen Verfahren unterschiedliche rechtliche Problemfelder. Neben der räumlichen Geltung der Mindestpreise spielen auch die kommunalen Beschlussverfahren und die Begründung der festgesetzten Entgelte eine entscheidende Rolle.

Politischer Druck auf Frankfurter Magistrat

In Frankfurt drängt insbesondere die Linke auf eine Regulierung des Preiswettbewerbs. Die Stadtverordnete Mona Waissi hatte sich nach dem Stand des Rechtsgutachtens erkundigt und kritisiert, dass der Magistrat nach der bisherigen Prüfung noch keine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen habe. Die Linke fordert, den Wettbewerb über immer niedrigere Fahrpreise zu begrenzen. Ziel sei es, die Wettbewerbsbedingungen zwischen dem traditionellen Taxigewerbe und dem Mietwagenverkehr anzugleichen und die wirtschaftliche Existenz der Frankfurter Taxifahrer zu sichern.

Ordnungsdezernent Schäfer verweist dagegen auf die Erfahrungen anderer Kommunen. Diese machten eine sorgfältige rechtliche Vorbereitung und Abwägung erforderlich.

Entscheidung über Mindestpreise bleibt offen

Ob und in welcher Form Frankfurt verbindliche Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagenunternehmen einführen wird, ist damit weiterhin ungeklärt. Zunächst muss das beauftragte Rechtsgutachten fertiggestellt werden. Erst danach dürfte sich entscheiden, ob die Stadt eine entsprechende Regelung weiterverfolgt. Welche Konsequenzen der Magistrat ziehen würde, falls das Gutachten gegen die angestrebte Einführung von Mindestpreisen spricht, ist nach dem bisherigen Sachstand ebenfalls offen. (Quelle: Frankfurter Rundschau)

Kritik aus dem Frankfurter Taxigewerbe an Uber

Wie angespannt das Verhältnis zwischen Teilen des Frankfurter Taxigewerbes und den Plattformbetreibern ist, verdeutlicht ein Leserbrief an die Redaktion von taxi heute. Darin kritisiert ein langjähriger Frankfurter Taxifahrer die nach seinen Angaben erfolgte Übernahme der örtlichen Taxizentrale durch Uber. Der Verfasser sieht darin einen Widerspruch zu den bisherigen Bemühungen des Gewerbes, sich gegenüber plattformvermittelten Mietwagen zu behaupten. Er bemängelt insbesondere die unterschiedlichen regulatorischen Rahmenbedingungen für Taxis und Mietwagen sowie aus seiner Sicht unzureichende Kontrollen der gesetzlichen Rückkehrpflicht. Zugleich befürchtet er eine zunehmende wirtschaftliche Abhängigkeit des Taxigewerbes von internationalen Vermittlungsplattformen.

Der Fahrer fordert seine Branchenkollegen deshalb auf, die Eigenständigkeit des Taxigewerbes zu bewahren und sich einer engeren Bindung an Plattformunternehmen zu widersetzen. Der Leserbrief zeigt damit, dass die Frankfurter Debatte über Mindestbeförderungsentgelte über die reine Preisgestaltung hinausgeht und auch Fragen der Marktstruktur und unternehmerischen Unabhängigkeit berührt.

Redaktioneller Hinweis: Die behauptete Übernahme der Frankfurter Taxizentrale durch Uber sowie die angesprochenen Verstöße gegen die Rückkehrpflicht sind Aussagen des Leserbriefverfassers und wurden nicht unabhängig überprüft. Die Formulierung berücksichtigt diese Einschränkung.

Logobanner Liste (Views)