Uber gewinnt gegen Londons Black-Cab-Fahrer: Gericht weist Schadenersatzklage über 340 Millionen Pfund ab
Es ist ein juristischer Erfolg für Uber, aber kein Freispruch in der Sache. Der Londoner High Court hat am 19. Oktober 2026 zwei miteinander verbundene Schadenersatzklagen gegen den Fahrdienstvermittler abgewiesen. Zusammen hatten sie einen Streitwert von rund 340 Millionen Pfund, umgerechnet etwa 390 Millionen Euro. Der entscheidende Punkt war nicht, ob Uber den Londoner Verkehrsbehörden tatsächlich falsche Informationen gegeben hatte. Das Gericht befand vielmehr, dass die Kläger zu spät geklagt hatten.
Ein Sieg nach zwölf Jahren Streit
Für das traditionelle Taxigewerbe in Großbritannien ist das eine empfindliche Niederlage. Rund 13.000 Fahrer der berühmten schwarzen Londoner Taxis, der sogenannten Black Cabs, hatten sich der Klage angeschlossen. Sie forderten insgesamt knapp 200 Millionen Pfund Schadenersatz. Zwei inzwischen nicht mehr existierende Mietwagenunternehmen verlangten weitere rund 140 Millionen Pfund. Im Mittelpunkt stand Ubers Markteintritt in London im Jahr 2012. Die Kläger warfen dem Unternehmen vor, Transport for London (TfL), die für den Verkehr zuständige Behörde, bei der Beantragung seiner Betriebslizenz irreführende und unzutreffende Angaben gemacht zu haben. Dadurch habe Uber einen Wettbewerbsvorteil erhalten und dem traditionellen Gewerbe wirtschaftlich geschadet.
Uber wies die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen argumentierte zudem, dass die Klagen außerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingereicht worden seien. Dieser Einwand gab nun den Ausschlag.
Die Frist wurde zum entscheidenden Hindernis
Nach britischem Recht müssen solche Ansprüche grundsätzlich innerhalb von sechs Jahren geltend gemacht werden. Bei behauptetem Betrug oder einer bewussten Verschleierung kann sich der Beginn der Frist verschieben – nämlich dann, wenn die Betroffenen den Sachverhalt tatsächlich entdecken oder bei angemessener Sorgfalt hätten entdecken können. Genau darüber stritten beide Seiten. Die Taxifahrer argumentierten, entscheidende Informationen seien erst bei einer Anhörung zur erneuten Lizenzierung Ubers im Juni 2018 bekannt geworden. Ihre Klagen reichten sie 2024 ein. Uber hielt dagegen, die Kläger hätten bereits früher genügend Informationen gehabt, um rechtliche Schritte einzuleiten.
Richter Simon Birt folgte der Argumentation des Unternehmens. Nach seiner Einschätzung hätten die Kläger den mutmaßlichen Rechtsverstoß schon vor 2018 erkennen können. Damit waren die Ansprüche zum Zeitpunkt der Klageerhebung verjährt. Das Gericht wies sie vollständig ab, ohne die Vorwürfe inhaltlich zu prüfen. Das ist ein wesentlicher Unterschied: Die Entscheidung bestätigt nicht, dass Uber bei der Lizenzierung korrekt gehandelt hat. Sie besagt, dass die Kläger ihre Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht gebracht haben.
Ein Konflikt, der den Taximarkt verändert hat
Der Rechtsstreit reicht zurück in eine Zeit, in der Uber das Geschäftsmodell der Personenbeförderung grundlegend veränderte. Die App machte es möglich, Fahrten per Smartphone zu bestellen, Fahrer und Fahrgäste digital zusammenzubringen und Preise unmittelbar anzuzeigen. Für viele Kunden wurde die Buchung damit einfacher. Für traditionelle Taxibetriebe verschärfte sich zugleich der Wettbewerb. In London traf das auf ein Gewerbe mit einer besonderen Stellung. Black-Cab-Fahrer müssen eine anspruchsvolle Ortskundeprüfung bestehen und dürfen die dafür vorgesehenen Taxistände nutzen. Uber trat dagegen mit einem digitalen Vermittlungsmodell an, das auf lizenzierten Mietwagenfahrern beruhte. Die beiden Systeme unterliegen unterschiedlichen Regeln – und genau diese Unterschiede sind seit Jahren Gegenstand politischer und juristischer Auseinandersetzungen.
Die Klage sollte klären, ob Uber sich durch die mutmaßlich irreführenden Angaben bei der Lizenzierung einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hatte. Mit der jetzigen Entscheidung bleibt diese Frage unbeantwortet. Für die betroffenen Fahrer bedeutet das, dass sie aus diesem Verfahren keinen Schadenersatz erhalten.
Uber schließt ein Kapitel – die Taxibranche nicht
Uber begrüßte das Urteil. Ein Unternehmenssprecher erklärte, die vollständige Abweisung der Klagen bringe ältere Rechtsstreitigkeiten endgültig in die Vergangenheit. Die Klägervertreter von RGL Management zeigten sich dagegen enttäuscht und prüfen nach eigenen Angaben weitere rechtliche Möglichkeiten. Ob ein Rechtsmittel eingelegt wird, war zunächst offen. Reuters
Der Ausgang ist auch deshalb bemerkenswert, weil Uber inzwischen versucht, stärker mit klassischen Taxifahrern zusammenzuarbeiten. In London können sich Black-Cab-Fahrer der Vermittlung über die Plattform anschließen. Was einst als Angriff auf das traditionelle Taxigewerbe wahrgenommen wurde, wird damit zumindest teilweise zu einem Geschäftsmodell, in dem beide Seiten zusammenarbeiten. Das beseitigt die grundsätzlichen Konflikte allerdings nicht. Fragen nach fairen Wettbewerbsbedingungen, der Kontrolle von Vermittlungsplattformen und den Pflichten lizenzierter Anbieter bleiben aktuell.
Die Londoner Fahrer haben vor Gericht verloren, ohne dass ihre zentralen Vorwürfe abschließend geprüft wurden. Uber kann den Rechtsstreit vorerst abhaken. Der größere Konflikt zwischen digitaler Vermittlung und klassischem Taxigewerbe ist damit jedoch nicht entschieden.
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