Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 den von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, der eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab dem 1. Oktober 2022 vorsieht. Gleichzeitig wird die Verdienstgrenze für die geringfügigen Beschäftigten von 450 auf 520 Euro angehoben. Das teilt die Bundesregierung auf ihrer Homepage mit.
Mit dem Gesetz soll außerdem die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Rahmen von „Midi-Jobs“ von monatlich 1.300 auf monatlich 1.600 Euro angehoben werden. Das soll die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung fördern. Der Minister hofft, mit der Erhöhung die Kaufkraft zu stärken und einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Erholung zu geben.
Wichtig für die Umsetzung in Taxi- und Mietwagenbetrieben ist folgender Passus einer Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums zur eigentlich geplanten digitalen Erfassung der Arbeitszeiten: „In der heutigen Kabinettsitzung wurde zudem verabredet, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium der Finanzen gemeinsam prüfen werden, wie durch elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann, ohne dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen durch die Anschaffung von Zeiterfassungssystemen beziehungsweise digitalen Zeiterfassungsanwendungen übermäßig belastet werden. Hierzu soll die Entwicklung einer digitalen Zeiterfassungsanwendung, die den Arbeitgebern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann, geprüft werden.“
Das Gesetz muss noch von Deutschen Bundestag beschlossen werden.
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