Taxifahrer: Mindestlohn wird in vier Stufen erhöht

Die Mindestlohnkommission hat turnusgemäß getagt und eine vierstufige Erhöhung des Mindestlohns beschlossen, die mit dem Jahreswechsel beginnt und sich bis Juli 2022 hinzieht.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will der Bundesregierung die Umsetzung der vierstufigen Erhöhung des Mindestlohns empfehlen. (Foto: BMAS)
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will der Bundesregierung die Umsetzung der vierstufigen Erhöhung des Mindestlohns empfehlen. (Foto: BMAS)
Dietmar Fund

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Taxi- und Mietwagenunternehmern könnte die Anpassung des Mindestlohns im Abstand von sechs Monaten bald Routine werden. Die Mindestlohnkommission hat am 30. Juni 2020 als Empfehlung an die Bundesregierung den einstimmigen Beschluss getroffen, den Mindestlohn von heute 9,35 Euro pro Stunde bis zum 1. Juli 2022 in vier Stufen zu erhöhen.

Die erste Erhöhung stünde demnach wie erwartet zum 1. Januar 2021 an. Zu diesem Zeitpunkt sollte er auf 9,50 Euro steigen und am 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro. Ab dem 1. Januar 2022 sollen 9,82 Euro als Untergrenze gelten und ab dem 1. Juli 2022 schließlich 10,45 Euro.

Der Beschluss geht davon aus, dass die derzeitige große Unsicherheit angesichts der Corona-Pandemie 2020 zu einer deutlichen Rezession führt, auf die 2021 Prognosen zufolge eine wirtschaftliche Erholung folgen könnte. „Ab 2021 ist eine Rückkehr auf das Niveau des Bruttoinlandsprodukts von vor der Pandemie zu erwarten“, heißt es im Beschluss, den die Mindestlohnkommission zusammen mit einem Bericht über die Folgen des Mindestlohns an die Bundesregierung weitergeleitet hat.

Negative Auswirkungen der Lohnuntergrenze hat es demnach nur unmittelbar nach der Einführung des Mindestlohns 2015 bei den Minijobs gegeben. Die nachfolgenden Erhöhungen hätten keine statistisch messbaren Auswirkungen auf die Beschäftigung gehabt, schreiben die Kommissionsmitglieder. Die vierstufige Erhöhung diene dazu, „die Lohnkostensteigerung für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Krise tragfähig zu verteilen“.

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, hat bereits erklärt, er wolle der Bundesregierung vorschlagen, diese Anpassung durch Rechtsverordnung verbindlich zu machen. Er wolle aber im Herbst Vorschläge zur Weiterentwicklung des Mindestlohns unterbreiten.

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