LTV hilft Taxiunternehmern bei Kassenverträgen

Mit einem „Brandbrief“ verschickte der Verband Mustervorlagen zur Kündigung von Kassenverträgen, die nach der Einführung des Mindestlohns die Kosten nicht mehr decken.
Dietmar Fund

Martin Kammer hat auch nach seiner Beförderung zum Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) sein Herz für Taxi- und Mietwagenunternehmer bewahrt. Das zeigt ein langes „Sonderrundschreiben“, das er im September 2014 an alle Betriebe des mobilen Gewerbes in Thüringen verschickt hat.

Der LTV weist darin noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ab Januar 2015 unweigerlich kommt. Deshalb müssten bestehende Verträge daraufhin geprüft werden, ob sie auch künftig noch kostendeckendes Arbeiten zulassen. Dies gelte insbesondere bei den Krankenfahrten-Entgelten. Sonst riskierten die Unternehmen, schnell in die Insolvenz zu fahren.

Beigefügt hat der Verband seinem Schreiben detaillierte Hinweise zu den geltenden Verträgen mit der DAK, der AOK-Plus und dem vdek & Co. sowie Muster-Kündigungsschreiben, mit denen Unternehmer bestehende Abmachungen bis zum 31.12.2014 kündigen können. Kammer hat angeboten, diese Kündigungen dem Verband zu schicken, der sie dann gesammelt einreichen könne. Wer seinen Vertrag zum Jahresende kündige, könne immer noch im Januar wieder einsteigen, wenn er zu dem Schluss käme, dann kostendeckend fahren zu können, heißt es in dem Sonderrundschreiben auch.

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