Krankenversicherung: Mindestbeiträge für Selbständige sinken

Dank neuer Bemessungsgrundlage zahlen Taxiunternehmer mit niedrigem Einkommen ab 2019 deutlich geringere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Taxiunternehmer, die wenig verdienen, werden jetzt bei der Krankenversicherung entlastet. (Foto: Dietmar Fund)
Taxiunternehmer, die wenig verdienen, werden jetzt bei der Krankenversicherung entlastet. (Foto: Dietmar Fund)
Redaktion (allg.)

2.283,75 Euro im Monat: Das war das Mindesteinkommen, das bislang zur Berechnung der Beiträge von hauptberuflich Selbständigen angesetzt wurde, die freiwillige Mitglieder bei einer der gesetzlichen Krankenversicherungen sind. Taxiunternehmer, die weniger verdienten, hatten Pech und mussten die gleichen Beiträge bezahlen wie ihre Kollegen, die übers Jahr gesehen monatlich die 2.283,75 Euro Einkommen erwirtschafteten. Pro Monat zahlten daher auch die Geringverdiener unter den Selbständigen je nach Krankenkasse mindestens 400 bis 420 Euro pro Monat für ihre Krankenversicherung.

Ab 2019 wird sich dies ändern. Dann sinkt die Bemessungsgrundlage auf 1.168,20 Euro. Selbständige, deren durchschnittliches monatliches Einkommen diesen Betrag nicht überschreitet, zahlen monatlich nur noch zwischen 182 und 191 Euro für ihre Krankenversicherung. Darauf weisen Finanztip und der GKV-Spitzenverband hin. Christoph Eckardt

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