Rabatt mit Nebenwirkungen

Krankenfahrten gelten im Taxi- und Mietwagengewerbe als verlässliches Geschäft: planbare Nachfrage, regelmäßige Touren, klare Abnehmerstruktur. Doch hinter dieser Stabilität wächst ein Konflikt, der zunehmend die Grundlogik des regulierten Verkehrsmarkts berührt. Im Zentrum stehen Sondervereinbarungen nach § 51 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit dem Sozialrecht der gesetzlichen Krankenversicherung.

„Krankenfahrten sind längst ein Testfall dafür, wie belastbar ein regulierter Verkehrsmarkt bleibt, wenn Preisbildung außerhalb der Tarifordnung stattfindet.“ – Christian Linz Bild: LVBTM
„Krankenfahrten sind längst ein Testfall dafür, wie belastbar ein regulierter Verkehrsmarkt bleibt, wenn Preisbildung außerhalb der Tarifordnung stattfindet.“ – Christian Linz Bild: LVBTM
Thomas Kanzler

Warum Sondervereinbarungen im Krankenverkehr zum Risiko für die Taxiunternehmer werden.

Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen warnt in einem aktuellen Merkblatt vor den Folgen dieser Praxis. Landesgeschäftsführer Christian Linz beschreibt ein System, das sich schrittweise von der klassischen Tarifordnung entfernt. Rechtlich ist der Rahmen zunächst klar. Nach § 133 SGB V sind Krankenkassen verpflichtet, die Versorgung mit Krankentransporten sicherzustellen, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind. Taxi- und Mietwagenbetriebe übernehmen dabei eine zentrale Rolle.

Es gilt das Sachleistungsprinzip: Der Patient erhält die Fahrt, die Kasse zahlt. Die Vergütung erfolgt jedoch zunehmend über individuelle Sondervereinbarungen. Diese sind nach PBefG zwar zulässig, aber strikt begrenzt. § 51 Absatz 2 schreibt vor, dass Sonderpreise nur unter klar definierten Bedingungen möglich sind – etwa bei Mindestmengen oder festen Zeiträumen. Zudem darf der Verkehrsmarkt nicht gestört werden, Preise müssen schriftlich fixiert sein, häufig sind Genehmigungen oder zumindest Anzeigen bei Behörden nötig. In der Praxis zeigt sich jedoch ein uneinheitliches Bild. Während einige Kommunen streng prüfen, begnügen sich andere mit einer reinen Anzeige. Aus Sicht des Verbands entsteht dadurch ein Kontrollgefälle, das Spielräume für wirtschaftlich problematische Vereinbarungen öffnet.

Wirtschaftliche Wirkung

Laut Verband liegen die vereinbarten Vergütungen häufig 10 bis 15 Prozent unter dem regulären Taxitarif. Werden Wartezeiten nicht vergütet, kann die Unterdeckung bis zu rund 20 Prozent betragen. Gerade im Krankenverkehr ist das relevant, da Standzeiten etwa bei Arztterminen oder Klinikentlassungen regelmäßig anfallen. Die Folgen reichen über einzelne Betriebe hinaus. Viele Unternehmen reagieren mit Forderungen nach höheren regulären Taxitarifen. Damit entsteht ein indirekter Ausgleichsmechanismus: Der klassische Taxikunde finanziert über höhere Preise im Pflichtfahrbereich die Rabatte der Krankenkassen mit.

Gleichzeitig verliert die Tarifordnung an Stabilität. Wenn einzelne Krankenkassen Sonderkonditionen erhalten, wächst bei anderen Kostenträgern der Erwartungsdruck, ähnliche Rabatte zu bekommen. Es entsteht ein Geflecht individueller Verträge, das kaum noch transparent ist und die öffentliche Tarifstruktur relativiert. Auch auf Kundenseite bleibt das nicht ohne Wirkung. Wenn Krankenfahrten günstiger abgerechnet werden, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der allgemeinen Preislogik im Taxiverkehr. Der Verweis auf Tarifpflichten verliert an Überzeugungskraft, wenn parallel genehmigte Ausnahmen existieren. Pauschale statt Taxitarif

Hinzu kommt eine Abkehr von der klassischen Tarifsystematik. Während reguläre Taxitarife aus Grundpreis, Kilometerpreis und Wartezeit bestehen, arbeiten Sondervereinbarungen häufig mit pauschalen Kilometerpreisen. Gerade die fehlende Vergütung von Wartezeiten führt im Alltag zu Einbußen, da Verzögerungen im Krankenverkehr systembedingt sind. Technisch und organisatorisch entstehen zusätzliche Brüche. Statt Taxameter werden häufig externe Routenplaner zur Abrechnung genutzt. Aus Sicht des Verbands widerspricht das der Anforderung einer nachvollziehbaren und manipulationssicheren Preisermittlung. Gleichzeitig wächst der Verwaltungsaufwand: Abrechnungen werden oft an die Unternehmen ausgelagert, Zahlungen erfolgen teils erst nach mehreren Wochen. Zusätzlich entstehen Kosten von drei bis fünf Prozent durch externe Dienstleister.

Politisch entfaltet die Praxis ebenfalls Wirkung. Rabatte werden von Entscheidungsträgern häufig als Hinweis auf wirtschaftliche Spielräume interpretiert. Tariferhöhungen stoßen dadurch eher auf Zurückhaltung – selbst wenn die Kostenstruktur der Betriebe etwas anderes nahelegt. Als Alternative verweist der Verband auf den 2021 eingeführten Tarifkorridor im PBefG. Er erlaubt Festpreise innerhalb klarer Grenzen und bindet diese in die offizielle Tarifordnung ein. Damit ließen sich viele der heutigen Probleme reduzieren: weniger Einzelverhandlungen, mehr Transparenz und geringerer Verwaltungsaufwand. Die Forderung des Verbands fällt entsprechend deutlich aus: Sondervereinbarungen sollten restriktiv gehandhabt werden, nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig sein und konsequent Wartezeiten sowie Vollkosten berücksichtigen.

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Seite 7 | Rubrik Taxi-News
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