Kleine Fachkunde vor dem Comeback: Länder entscheiden künftig selbst
Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) der 16 Bundesländer hat gemeinsam mit dem Bundesverkehrsminister eine überraschende Wende in der Diskussion um die sogenannte Kleine Fachkunde für Taxi- und Mietwagenfahrer beschlossen. Künftig können die Bundesländer selbst entscheiden, ob sie eine entsprechende Qualifikationspflicht für Bewerberinnen und Bewerber eines Personenbeförderungsscheins einführen. Eine bundeseinheitliche Regelung wird es nicht geben.
Von der Pflicht zur Option
Damit wird aus der ursprünglich geplanten bundesweiten Einführung eine sogenannte Kann-Regelung. Jedes Land kann, muss aber nicht, eine Kleine Fachkunde einführen. Der Beschluss fiel einstimmig. Grundlage war ein Kompromissvorschlag der Stadtstaaten Berlin und Hamburg, die sich bereits im Vorfeld für eine verpflichtende Einführung ausgesprochen hatten.
Hintergrund: Arbeitsgruppe lehnte Einführung zunächst ab
Noch vor drei Wochen hatte eine Arbeitsgruppe der Länder die Kleine Fachkunde abgelehnt. Als Gründe wurden ein zu hoher bürokratischer Aufwand sowie die mangelnde Unterstützung innerhalb des Taxigewerbes genannt. Diese Empfehlung war jedoch nicht bindend, sondern lediglich eine Vorlage für die endgültige Entscheidung der Verkehrsministerkonferenz.
Berlin und Hamburg planen verpflichtende Einführung
Berlin und Hamburg wollen die neue Länderkompetenz nun zügig nutzen und die Kleine Fachkunde verpflichtend einführen. Nach Angaben aus internen Kreisen liegen die inhaltlichen Vorgaben für die Prüfung bereits vor. Derzeit sollen Gespräche mit den Prüforganisationen TÜV und DEKRA über die konkrete Umsetzung geführt werden.
Anpassung der Fahrerlaubnisverordnung erforderlich
Voraussetzung für die Einführung ist eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Diese soll den Ländern die rechtliche Möglichkeit geben, eigene Regelungen zur Kleinen Fachkunde zu schaffen. Erst danach können die Länder entsprechende Vorschriften erlassen.
Unterschiedliche Anforderungen in Stadt und Land
Die Kann-Regelung soll den Ländern erlauben, auf regionale Unterschiede im Personenbeförderungsmarkt zu reagieren. Während Großstädte wie Berlin oder Hamburg einen höheren Qualifikationsbedarf sehen, gelten in ländlichen Regionen andere Rahmenbedingungen. Eine einheitliche Regelung nach Einwohnerzahl wurde von den Ländern abgelehnt.
Weitere Ausgestaltung offen
Für Flächenländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Hessen stellt sich nun die Aufgabe, Modelle zu entwickeln, die sowohl städtischen als auch ländlichen Gegebenheiten gerecht werden. Dabei sollen auch die Branchenverbände BVTM und TMV eingebunden werden, um eine einheitliche Position des Taxigewerbes zu erreichen.
Fazit
Mit dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz wird die Entscheidung über die Einführung einer Kleinen Fachkunde auf die Länderebene verlagert. Während Berlin und Hamburg eine verpflichtende Umsetzung planen, steht in anderen Bundesländern noch offen, ob und in welcher Form die Qualifikation eingeführt wird.
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