IHK informiert Taxler über Grenzverkehr
Hintergrund war die Verhaftung eines Flensburger Kollegen, der in Dänemark wegen „vorsätzlicher Beihilfe zur illegalen Einreise“ zu 50 Tagen Gefängnis verurteilt wurde. Es ginge nicht um die Bewertung schwebender Verfahren, dies sei Sache der Juristen. Vielmehr wolle man dazu beitragen, dass sich solche Fälle in der Zukunft nicht wiederholen, sagte Volker Seeger, Geschäftsführer der IHK Flensburg. Für viele Taxifahrer der Region sei der Grenzverkehr tägliches Geschäft. Der momentan herrschende Zustand der Rechtsunsicherheit sei dabei nicht hinnehmbar, so Seeger weiter. Seeger wies darauf hin, dass auch bei Inlandsfahrten keine Personen befördert werden dürften, die sich illegal im Land aufhielten. Matthias Menge vom Bundespolizeiamt Flensburg wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Schengen-Abkommen nicht die Abschaffung der Ausweispflicht bedeute. „Weisen Sie Ihre Fahrgäste bei grenzüberschreitenden Fahrten auf die Ausweispflicht hin. Auch die Mitnahme eines illegal Einreisenden in einem Taxi kann strafbar sein“. Im Zweifelsfall könnten sich die Taxi-Fahrer jederzeit mit Fragen an die Bundespolizei wenden. Der Flensburger Rechtsanwalt Dr. Jürgen Krüger riet den Taxi-Fahrern ebenfalls, sich bei grenzüberschreitenden Fahrten die Ausweise der Fahrgäste zeigen zu lassen: „Wenn der Fahrgast auch nach einer freundlichen Erklärung seinen Ausweis nicht zeigen kann oder will, empfehle ich, die Fahrt abzulehnen.“
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