Die gesetzliche Unfallversicherung trägt die Kosten der Heilbehandlung und Rehabilitation nach Arbeits- und Schulunfällen sowie Berufskrankheiten. Unfallverletzte, deren Heilbehandlung und Rehabilitation nach einem Unfall von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden, brauchen auch keine Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln zu leisten. Die Unfallverletzten müssen auch keine Krankenversichertenkarte beim Arzt vorlegen.
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