Angriff im Anruf-Linien-Taxi: Holl AG erstattet Strafanzeige

Bei einer Fahrausweiskontrolle auf der Linie 247 im Murgtal soll eine Fahrgästin einen Fahrer ins Gesicht geschlagen haben. Das Unternehmen zeigt den Vorfall wegen des Verdachts auf zwei Straftaten an.

Taxi-Holl-Fahrzeug am Bahnhof Gaggenau (nicht das im Vorfall beteiligte Fahrzeug). | Foto: Holl AG
Taxi-Holl-Fahrzeug am Bahnhof Gaggenau (nicht das im Vorfall beteiligte Fahrzeug). | Foto: Holl AG

Nach einem tätlichen Angriff auf einen Fahrer während einer Fahrausweiskontrolle in einem Anruf-Linien-Taxi hat die Holl AG Strafanzeige erstattet. Der Vorfall ereignete sich nach Angaben des Unternehmens am 29. August 2026 auf der Linie 247 zwischen Gernsbach, Scheuern und Lautenbach. Der Fahrer habe bei dem Angriff Schmerzen erlitten.

Der Mitarbeiter war laut Mitteilung im Auftrag des Konzessionärs Eberhard Reisen unterwegs. Das Anruf-Linien-Taxi ersetzt auf der Strecke einen Linienbus und ist Teil des öffentlichen Personennahverkehrs des Karlsruher Verkehrsverbunds.

Streit um fehlenden Fahrausweis

Auslöser des Vorfalls war nach Darstellung der Holl AG eine Fahrausweiskontrolle. Eine zugestiegene Fahrgästin habe keinen gültigen Fahrausweis vorweisen können. Der Fahrer habe sie deshalb zum Erwerb einer Fahrkarte aufgefordert und ihr angeboten, eine Einzelfahrkarte direkt im Fahrzeug zu kaufen.

Nach Angaben des Unternehmens können Fahrer im Anruf-Linien-Taxi ausschließlich Einzelfahrkarten verkaufen. Die Fahrgästin habe den Kauf und die Zahlung verweigert. Daraufhin habe der Fahrer die Leitstelle kontaktiert. Diese habe eine Weiterbeförderung ohne gültigen Fahrausweis abgelehnt. Nachdem der Mitarbeiter die Fahrgästin darüber informiert hatte, sei sie zunächst verbal aggressiv geworden und habe ihm anschließend ins Gesicht geschlagen. Der Fahrer habe dadurch Schmerzen erlitten. Die Fahrt sei daraufhin nicht fortgesetzt worden. Die Fahrgästin habe das Fahrzeug verlassen und sich entfernt, ohne einen Fahrpreis zu entrichten.

Anzeige wegen Verdachts auf zwei Straftaten

Der Mitarbeiter meldete den Vorfall nach Unternehmensangaben unmittelbar anschließend der Geschäftsführung. Die Holl AG habe den Vorgang dokumentiert und noch am selben Wochenende über die Onlinewache der Polizei Baden-Württemberg Strafanzeige erstattet. Diese richte sich auf den Verdacht der Körperverletzung sowie des versuchten Erschleichens von Leistungen.

Nach der in der Unternehmensmitteilung dargestellten vorläufigen rechtlichen Einschätzung kommen eine Körperverletzung nach Paragraf 223 Strafgesetzbuch sowie ein versuchtes Erschleichen von Leistungen nach Paragraf 265a Strafgesetzbuch in Betracht. Eine vollendete weitere Beförderungsleistung erfolgte nicht, da die Weiterfahrt verweigert wurde.

Die weiteren Ermittlungen liegen laut Holl AG bei der zuständigen Polizeidienststelle in Gernsbach. Das Unternehmen will den Behörden die verfügbaren Informationen übermitteln und den betroffenen Mitarbeiter im weiteren Verfahren unterstützen. Für die beschuldigte Fahrgästin gilt die Unschuldsvermutung.

Deutschlandticket gilt auch im Anruf-Linien-Taxi

Nach Angaben der Holl AG ist das Anruf-Linien-Taxi Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs. Grundsätzlich gelte dort der reguläre Gemeinschaftstarif des Karlsruher Verkehrsverbunds. Fahrgäste könnten deshalb unter anderem Einzelfahrkarten, Zeitkarten und das Deutschlandticket als Fahrausweis nutzen. Für die Nutzung eines Deutschlandtickets entstünden aufgrund der Beförderung mit dem Anruf-Linien-Taxi keine zusätzlichen Fahrtkosten. Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis müssen nach Darstellung des Unternehmens einen Fahrschein erwerben. Direkt beim Fahrpersonal seien allerdings ausschließlich Einzelfahrkarten erhältlich. Andere Tarifprodukte müssten über die sonstigen Vertriebswege des Verkehrsverbunds erworben werden.

Taxi-Holl bedient nach eigenen Angaben mit Anruf-Linien-Taxis mehrere Buslinien im Murgtal, im Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden. Die Fahrzeuge übernehmen dort Fahrten des öffentlichen Personennahverkehrs.

Unternehmen kündigt konsequente Anzeigen an

Die Holl AG kündigte an, eine Beförderung ohne gültigen Fahrausweis nicht zu akzeptieren. Verweigerten Fahrgäste trotz Aufforderung die Zahlung des Fahrpreises, solle das Fahrpersonal die Weiterbeförderung ablehnen. Fälle, in denen sich Fahrgäste der Zahlungspflicht entziehen wollten, sowie verbale und körperliche Gewalt gegen Beschäftigte wolle das Unternehmen zur Anzeige bringen.

Die Holl AG ordnet den Vorfall zudem in eine nach ihrer Darstellung bundesweite Problematik von Gewalt gegen Beschäftigte im Personenverkehr ein. Unter Berufung auf Auswertungen der gesetzlichen Unfallversicherung heißt es in der Mitteilung, jeder zehnte meldepflichtige Arbeitsunfall von Beschäftigten im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr gehe auf Gewalt oder Bedrohung zurück. Rund die Hälfte dieser Fälle ereigne sich in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs. Jeweils ein weiteres Sechstel entfalle auf das Taxigewerbe und den Fernverkehr.

Das Unternehmen verweist außerdem auf eine Erhebung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Demnach seien Beschäftigte in Verkehrsunternehmen nach Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der öffentlichen Verwaltung besonders häufig von Beleidigungen, Beschimpfungen und Bedrohungen betroffen. (Quelle: Holl AG)

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