Der Mindestlohn und die Reaktion des Taxigewerbes

Mit unterschiedlichen Statements haben Taxiverbände auf die Ankündigung der großen Koalition reagiert, ab 1. Januar 2015 flächendeckend einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro einführen zu wollen.
Redaktion (allg.)

Lange hatten die Vertreter der CDU/CSU und der SPD um die Inhalte des Koalitionsvertrags gefeilscht, nun ist er also beschlossene Sache. Wie zu erwarten, setzte sich beim Thema Mindestlohn die SPD durch. Künftig sollen branchenübergreifend mindestens 8,50 Euro an die Arbeitnehmer gezahlt werden. Allerdings erst ab 1.1.2015, was den betroffenen Branchen noch ein wenig Zeit verschafft, die damit nötigen Umstrukturierungen in Angriff zu nehmen.

Diese sind vor allem bei der Taxibranche nötig, denn laut einem Gutachten des Bundesverbands BZP müssten die Taxitarife im Bundesdurchschnitt um 25 Prozent angehoben werden. Da eine Erhöhung der Taxitarife für jeden der über 800 Genehmigungsbereiche einzeln beantragt werden muss und die Bearbeitung sehr lange dauert, wiederholte der BZP unmittelbar im Anschluss an die Bekanntgabe des Koalitionsvertrags seine Forderung um einen Umsetzungsaufschub für das Taxigewerbe.

„Jeder Bäcker kann die durch den Mindestlohn entstehenden Mehrkosten sofort auf Brot und Brötchen aufschlagen, die Taxi-Unternehmer nicht“, argumentiert BZP-Präsident Michael Müller. „Während alle Branchen Lohnerhöhungen für die eigenen Mitarbeiter direkt und sofort über Preisanhebungen an ihre Kunden weitergeben können, ist dies für die Taxi-Unternehmen in Deutschland nicht möglich. Die Tarife für Beförderungsleistungen werden von den Kommunen festgelegt. Daher plädiert der BZP angesichts derzeit bestehender Taxitarife für eine Überbrückungsfrist von mindestens zwei Jahren, um die entsprechenden Änderungsverfahren umzusetzen. Dies kann nach allen Erfahrungen nicht innerhalb von 12 Monaten bis Anfang 2015 gelingen.“

Keinen Wunsch nach Überbrückung, sondern ein klares Nein zum Mindestlohn formuliert dagegen der Landesverband Thüringischer Verkehrsunternehmer (LTV). Die Mitglieder der betroffenen Fachsparten hätten mit tiefem Unverständnis und Frust auf die Entscheidung der künftigen Bundesregierung reagiert. Man habe sich trotz aller Warnungen über die Bedenken hinweggesetzt, nur um die schwarz-rote Koalition auf Biegen und Brechen zu sichern, heißt es in einer heute veröffentlichten Erklärung.

Ein Stundenlohn von 8,50 Euro würde beispielsweise für die Fachsparte Güterverkehr bedeuten, dass alle Frachten um 4 Prozent erhöht werden müssten. Da das nur in wenigen Nischen gelinge, wäre eine Reduzierung des Fuhrparks und des dazugehörigen Personals die Folge.

Für die Fachsparte Personenverkehr (Taxi- und Mietwagen) sehe es laut LTV noch gravierender aus: „Hier liegen die Steigerungsraten bei über 40 Prozent. Es können bei Landkreisen und kreisfreien Städten neue Taxitarife für das Pflichtfahrgebiet beantragt werden, was zu einer erheblichen Verteuerung der Taxipreise führen wird. Das ist aber nur ein bescheidener Teil der Gesamtleistungen dieser Branche, die im Wesentlichen aus Kranken-, Transfer- und Kurierfahrten bestehen. Wir werden hier bald niederländische Verhältnisse haben, wo es kaum noch angestellte Taxifahrer gibt.“

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