BZP gibt Leitfaden zum Mindestlohn heraus

Als Leistung für die Mitgliedsbetriebe gibt der Arbeitsrechtler Benjamin Sokolovic Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Mindestlohn.
Dietmar Fund

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) stellt den Mitgliedern der bei ihm organisierten Landesverbände und Taxizentralen einen Leitfaden zu Anwendungsfragen rund um den Mindestlohn zur Verfügung. Auf sechs DIN A4-Seiten klärt der auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Benjamin Sokolovic beispielsweise, wie Bereitschaftszeiten und die Rufbereitschaft ab 2015 vergütet werden müssen, was als Pause gilt und welche weiteren Zahlungen auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Hinweise zu Kündigungen und Lohnanpassungen runden die Broschüre ab.

Der BZP sieht den Leitfaden, der im Wesentlichen auf Arbeiten für den Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) aufbaut, als eine Leistung, die seinen Mitgliedern vorbehalten werden sollte. Daher können ihn nur Taxi- und Mietwagenunternehmer anfordern, die in einer dem BZP zugehörigen Organisation Mitglied sind. Sie müssen sich dazu an ihre Mitgliedsorganisation wenden. Die kann die Broschüre als pdf-Datei aus dem Intranet fischen und sie dem Mitglied per E-Mail senden.

Auf die neue Broschüre wies der BZP bei seiner Mitgliederversammlung am Vortag der Europäischen Taximesse in Köln hin. Dort wurde auch ein „Schwarzbuch Uber“ veröffentlicht. Die Inhalte dieser zunächst 16 DIN A5-Seiten umfassenden Broschüre sollen auf der Internetseite www.schwarzkonkurrenz.de laufend aktualisiert und ergänzt werden.

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