Statische Taxi-Mobilitätsdaten sind kein Hexenwerk

Ein Online-Seminar des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zeigte, dass man zur Eingabe statischer Daten einige Dokumente zur Hand haben muss.

Dr. Lutz Rittershaus, Teamleiter der BASt, moderierte das Online-Seminar. (Screenshot: Dietmar Fund)
Dr. Lutz Rittershaus, Teamleiter der BASt, moderierte das Online-Seminar. (Screenshot: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Seit kurzem besteht die technische Möglichkeit, dass Taxi- und Mietwagenunternehmen, die mindestens einen Angestellten haben, ihrer Pflicht nachkommen können, statische Mobilitätsdaten für ihr Unternehmen beim MobilitätsDatenMarktplatz (MDM) zu hinterlegen. Er wird von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) betrieben. Sie hat am 10. März 2022 zusammen mit dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) ein eineinhalbstündiges Online-Seminar mit dem Titel „Lieferpflichten aus der Mobilitätsdatenverordnung – statische Daten im Gelegenheitsverkehr“ durchgeführt.

Dr. Lutz Rittershaus, Teamleiter im Referat vernetzte Mobilität, sein Mitarbeiter Peter Lubrich und BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann schilderten darin, wie Taxi- und Mietwagenunternehmer und –unternehmerinnen dabei vorgehen müssen. Zunächst einmal müssen sie sich als Unternehmen mit einer verpflichtenden Homepage, die auch die ihres Verbandes oder ihrer Taxizentrale sein kann, Name, E-Mail-Adresse und Mobilnummer registrieren. Sie erhalten dann ein Zertifikat aus Handy, mit dem sie ihr „Datenangebot“ einstellen können. Der Kern ist dabei eine mit dem BVTM zusammen gestaltete Excel-Datei, die man zuvor herunterladen muss.

Laut Michael Oppermann braucht man zum Ausfüllen unter anderem seine Konzessionen und Ordnungsnummern, Zulassungsbescheinigungen und seine Tarifordnung. Neuland betreten die Vertreter des mobilen Gewerbes, wenn sie ihr Bedien- und ihr Pflichtfahrgebiet eingeben sollen. Dazu ist es nötig, das Gebiet als Vieleck mit GPS-Koordinaten für die „Ecken“ sowie einem Nuts-Code zu beschreiben. Wie man beides ermittelt, schilderte Oppermann anschaulich. Es soll auch unter den am häufigsten gestellten Fragen auf der Info-Seite des MDM (www.mdm-portal.de/pbefg-faq/) beschrieben werden.

Die Bedienzeiten wiederum und die Preise dürften den Unternehmern eher vertraut sein. Hier sei es nicht nötig, jede Zuschlags-Variante des lokalen Taxi-Tarifs einzutragen, versprach Oppermann.

Dr. Lutz Rittershaus kündigte an, die Präsentation, die dem Seminar zugrunde lag, auf der Info-Seite des MDM einzustellen. Sie werde auch beim BVTM veröffentlicht. Er wünschte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abschließend „viele, viele angenehme Fahrgäste“.

Einen ausführlichen Beitrag über das Online-Seminar samt einem Ausblick auf den politischen Diskussionsstand bei den ab Juli 2022 erforderlichen dynamischen Daten bringt taxi heute in der Mai-Ausgabe.

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