BVTM informiert über neue Bahn-Gutscheine
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen weißt in seinem TaBeA (Tarifbezogene Bereitstellungs-Abgabe) – Info-Newsletter auf die Veränderungen der Gutscheine ab Anfang April hin. So sollten auch alle angeschlossenen Unternehmen und das fahrende Personal informiert werden, um Störungen und Unklarheiten bei der Abwicklung der Bahntaxi-Fahrten zu vermeiden. Denn die Bahntaxi-Gutscheine können an jedem beliebigen Ort innerhalb Deutschlands auftreten. Die Taxiunternehmen sollen daher flächendeckend in der Lage sein, digitale Gutscheine zu verarbeiten. Wie Unternehmer sich an TaBeA anbinden können, erläutert der BVTM hier.
Ab dem 31. März werden die digitalen Bahntaxi-Gutscheine ausgeben. Damit kann den Fahrgästen bei Zugunregelmäßigkeiten schneller und einfacher ein Taxigutschein ausgestellt werden. Die Möglichkeit, Gutscheine auch am Bahnhof zu erstellen, besteht unverändert.
Digitale Gutscheine von Zugbegleitern sehen anders aus als die Gutscheine vom Bahnhof, sind aber genau gleich zu verarbeiten: QR-Code scannen oder Abrufcode eingeben – und los geht’s.
Die digitalen Gutscheine von Zugbegleitern gibt es in zwei Varianten:
• Papier-Ausdruck im Kassenbon-Format mit QR-Code.
Diese Gutscheine werden mit den mobilen Druckern erstellt, die das Zugpersonal bei sich führt.
• Digitaler Gutschein auf dem Smartphone des Fahrgasts.
Diese Gutscheine werden auf das Smartphone des Fahrgasts übertragen und kommen völlig ohne Papier aus.
Für die Fahrerin oder den Fahrer ist der Prozess immer gleich: QR-Code scannen oder Abrufcode eingeben – und los geht’s.
Durch das Einlesen des Codes wird der Gutschein auf Echtheit überprüft und gleichzeitig entwertet, so dass er nicht nochmal verwendet werden kann.
Ist der Gutschein digital eingelesen, passiert der gesamte Rest automatisch. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann natürlich den Zettel noch behalten, bis das Geld auf dem Konto ist – erforderlich ist das aber nicht. Ist der Gutschein auf dem Smartphone des Fahrgasts, so gibt es keinen Zettel – wer auch hier eine zusätzliche Absicherung will, kann den Gutschein einfach abfotografieren und hat ihn so dokumentiert.
Übrigens: Beim Gutschein auf dem Smartphone gibt es einen Button „Informationen für Fahrer“ – dahinter liegen dann die Details zur Tour.
Mit dieser Neuerung wird das Bahntaxi für die Kunden der Deutschen Bahn noch einfacher. Und auch für Unternehmer wird es einfacher: Das Einreichen von Zetteln entfällt Schritt für Schritt, die Abrechnung erfolgt automatisch und der Unternehmer hat schneller das Geld auf dem Konto.
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin