Ab dem 1. März 2023 bezahlt die Deutsche Bahn bundesweit für Fahrten von Fahrgästen bei Fahrplanunregelmäßigkeiten sowie für Personalfahrten 1,04 Euro pro gefahrenem Kilometer und in Großraumfahrzeugen 1,18 Euro pro gefahrenem Kilometer. Diese Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und gelten für Fahrten außerhalb des jeweiligen Pflichtfahrgebiets. Innerhalb der Pflichtfahrgebiete gilt der örtliche Taxitarif. Das hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) am 21. Februar 2023 mitgeteilt.
Der BVTM ist seit 2006 Vertragspartner der Deutschen Bahn. Er hat mit ihr einen gemeinsamen Rahmenvertrag geschlossen.
Zuletzt waren die Preise zum 1. Juni 2022 angehoben worden. Sie steigen jetzt um sieben Cent pro gefahrenem Kilometer in normalen Taxis und um neun Cent bei Großraumtaxis. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum liege die Steigerung insgesamt bei 15,6 Cent, schreibt der Verband.
Die neuen Preise gelten übrigens einheitlich für digital wie analog abgerechnete Fahrten. Um den Umstieg in die von der Deutschen Bahn gewünschte digitale Abwicklung zu unterstützen, entfallen ab dem 1. März 2023 die „Systemkosten“ von fünf Prozent für digital abgerechnete Fahrten. Weitere Informationen dazu hat der BVTM auf der Internetseite www.bundesverband.taxi/bahnpartner hinterlegt, unter anderem auch die beiden pdf-Flyer, die er kürzlich zur digitalen Abrechnung von Bahngutscheinen veröffentlicht hat.
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